Künftig soll es auch für Klinikärzte lebenslange Arztnummern geben. So soll nachvollziehbar sein, welcher Arzt welche Verordnung ausgestellt hat, wer eine medizinische Entscheidung getroffen hat und welche Fachärzte auf welchen Stationen aktiv sind.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines bundesweiten Verzeichnisses aller Ärzte, die in Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätig sind. Vorgesehen ist für jeden Mediziner eine persönliche Arztnummer mit Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion und Facharzterkennung inklusive Fachgebiet sowie Beginn und Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus. Dazu soll Artikel acht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geändert werden. Sinn der Sache ist es, künftig im Rahmen des Entlassmanagements auch in Krankenhäusern Behandlung und Medikation für jeden Patienten festzuhalten und individuell den behandelnden Ärzten zuordnen zu können. „Wir halten die Einführung einer lebenslangen Arztnummer auch für Klinikärzte für überfällig“, sagt Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV): „Es sollte nachvollziehbar sein, wer eine Verordnung ausgestellt hat, wer eine medizinische Entscheidung getroffen hat und welche Fachärzte auf welchen Stationen aktiv sind.“ Dies bringe mehr Transparenz und damit mehr Qualität und Sicherheit ins Versorgungsgeschehen.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Pläne: Durch die bevorstehende Regelung werde sichergestellt, dass die bisher strittige Verwendung der vertragsärztlichen Arztnummer im Entlassmanagement ausgeschlossen werde, so sagt Sprecher Joachim Odenbach. Die DKG wünscht sich allerdings, dass nur Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung in das Register aufgenommen würden, weil es unter Weiterbildungsassistenten eine hohe Fluktuation gäbe. In diese Richtung geht auch die Kritik der Opposition: „Das geplante Verzeichnis für Klinikärzte wird einen immensen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, zumindest wenn man es einigermaßen aktuell halten will“, sagt Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss für Bündnis 90/ Die Grünen.
Mit dem neuen Gesetz sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, alle Daten über Ärzte bis zum 31. Dezember 2018 zur Verfügung zu stellen und Veränderungen auch ohne Aufforderung zu übermitteln. Nutzbar soll das Verzeichnis dann ab 1. Januar 2019 sein. Die genaue Ausgestaltung soll noch ausgearbeitet werden - vereinbart ist, dass der GKV und die DKG sich die Kosten für das Register teilen und bis Ende Dezember dieses Jahres die Einzelheiten über Abgleich der Daten oder Abstände der Aktualisierungen festlegen. Die Führung des Verzeichnisses übernimmt voraussichtlich das Institut für das Entgeldsystem im Krankenhaus (InEK).