Ärzte, die in ihrer Praxis internetfähige Computer nutzen, müssen dafür Rundfunkgebühr zahlen. Viele Praxis-Chefs schimpfen, doch in der Realität ändert sich meist ohnehin nichts. Tatsache ist, dass das Thema viele Gerichte beschäftigt. Zahlen sollte man trotzdem, zumindest unter Vorbehalt.
Vor ein paar Wochen war es wieder einmal so weit: Die formal schon im Jahr 2007 eingeführten Rundfunkgebühren für Computer machten erneut Schlagzeilen. Anlass war diesmal ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide bei beruflich genutzten Computern aufgehoben hatte. Geklagt hatten ein Optiker und ein hessischer Verband für Ju-Jutsu-Sportler. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Computer zwar prinzipiell für die Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet seien, dies aber nicht den primären Daseinszweck dieser Geräte darstelle. Der Sender, in diesem Fall der Hessische Rundfunk, müsse daher nachweisen, dass ein Nutzer tatsächlich Fernseh- oder Hörfunksendungen über den Computer konsumiere.
Nicht so heiß gegessen wie GEZ(k)ocht…
Vielen Ärzten dürften die Richter damit aus der Seele gesprochen haben: Kaum eine Praxis verzichtet heute noch auf einen Praxiscomputer. Und nachdem moderne PCs grundsätzlich internetfähig sind und die Zahl der nicht-internetfähigen Altgeräte aus den 80er und 90er Jahren so langsam auch in der ambulanten Medizin gegen Null gehen dürfte, ist formal nahezu jede Arztpraxis zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Nicht wenige Ärzte finden das himmelschreiend ungerecht. Und es stimmt ja auch: Wer politisch gezwungen wird, Patienten im Minutentakt durch die Praxis zu schleusen, hört zwischendrin bestimmt nicht Deutschlandfunk am Praxisrechner. Und wenn gar auch noch überhaupt keine Internetverbindung existiert, hört die GEZ-Toleranz bei den meisten Ärzten gänzlich auf: „Warum soll ich Rundfunkgebühren für einen PC zahlen, wenn ich damit nicht nur kein Radio höre, sondern mangels Internetanschluss ohnehin keine Möglichkeit dazu hätte?“ Das ist zweifellos eine berechtigte Frage.
Nun wird beim Thema Rundfunkgebühr allerdings schon immer gerne polemisiert. Wer etwas genauer hinsieht, wird zugeben müssen, dass hier oft übertrieben wird mit dem Skandalisieren. Wie im privaten Bereich wird die Rundfunkgebühr für beruflich genutzte PCs in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat nur dann fällig, wenn in der Praxis kein anderes Radio vorhanden ist. Sobald irgendein Radio vorhanden ist, und sei es das Taschenradio in der Teeküche, sind die 5,76 Euro ohnehin zu zahlen. „Wer ein Radio hat und die Rundfunkgebühr dafür bezahlt, kann so viele Praxisrechner haben, wie er möchte. Er muss dafür nicht mehr überweisen“, betonte eine GEZ-Sprecherin gegenüber den DocCheck News. Diskutiert werden kann also allenfalls über die vermutlich eher kleine Anzahl von Praxen gänzlich ohne Radio.
Bald 17,98 Euro statt 5,76 Euro?
Und hier lohnt sich das Diskutieren in der Tat. Zwar haben sich Ärzte mit GEZ-Klagen bisher zurückgehalten. Dafür waren Anwälte, die in einer ähnlichen Situation sind, recht aktiv und hielten die Gerichte in den letzten Jahren ordentlich auf Trab. Auf Ebene der Verwaltungsgerichte gab es da – gelinde gesagt – Uneinigkeit. Mal war die Gebühr rechtens, mal nicht. Meist wurde die Revision bei der nächsthöheren Instanz zugelassen, so auch im eingangs geschilderten Fall des Optikers und des Ju-Jutsu-Verbands. Ein Prozess, der die nächsthöhere Instanz tatsächlich durchlaufen hat, fand in Rheinland-Pfalz statt. Dort hatte das Verwaltungsgericht Koblenz einem Anwalt Recht gegeben, der keine Rundfunkgebühren für seinen Rechner zahlen wollte. Das Oberverwaltungsgericht hat dieses Urteil dann aber wieder kassiert: Der Anwalt soll nun doch zahlen. Wegen all diesem Hin und Her wird angenommen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht irgendwann mit dem Thema beschäftigt. Medienspekulationen, wonach das bereits in diesem Jahr passieren könnte, bestätigt die Gebühreneinzugszentrale nicht. Eine sinnvolle Strategie könne vor diesem Hintergrund die Zahlung der Rundfunkgebühr unter Vorbehalt sein, wenn wirklich kein anderes Radio betrieben wird – ähnlich wie die meisten Bürger mittlerweile den „Soli“ wegen laufender Rechtsverfahren nur noch unter Vorbehalt ans Finanzamt überweisen.
Noch aus einem anderen Grund könnte das ganze Thema demnächst wieder an Relevanz gewinnen. Denn eine Erhöhung der Rundfunkgebühr für die „neuen“ Rundfunkgeräte, sprich Computer, ist durchaus im Bereich des Möglichen. Plausibel jedenfalls wäre das. Nachdem im Internet auch Fernsehen empfangen werden kann, wäre der höhere Beitrag von 17,98 Euro im Monat eigentlich naheliegend. Aus politischen Gründen wurde das bisher nicht durchgezogen. Doch die Gerüchte, wonach eine Anhebung noch im Jahr 2010 erfolgen könnte, wollen nicht verstummen. Bei der GEZ selbst kommentiert man das erwartungsgemäß nicht: „Zu einer Erhöhung kommt es nur dann, wenn die Ministerpräsidenten den Rundfunkgebührenstaatsvertrag ändern. Darauf haben wir bei der GEZ keinerlei Einfluss“, so die Sprecherin. Vor der NRW-Wahl dürfte das jedenfalls nicht passieren…