Ab Juli 2018 darf Amalgam als Zahnfüllung bei Schwangeren und Kindern nicht mehr zum Einsatz kommen. Langfristig will die EU die Verwendung von Quecksilber minimieren. Ob es möglich ist, in der Zahnmedizin ganz auf Amalgam zu verzichten, soll bis 2020 entschieden werden.
Seit Jahrzehnten wird Amalgam als gängiger und billiger Füllstoff bei Defekten in den Zähnen genutzt. Die Legierung ist aber umstritten – neben Kupfer, Silber, Indium und Zinn besteht sie auch aus Quecksilber, einem Schwermetall, das für Mensch und Tier giftig ist. Kritiker bemängeln, dass in den Ländern der Europäischen Union (EU) zu große Mengen des Stoffs in Umlauf kommen und fordern deshalb ein Amalgam-Verbot.
Nur noch in absoluten Ausnahmefällen
Ab Juli 2018 darf Amalgam laut EU-Verordnung nicht mehr bei Schwangeren, stillenden Frauen und Kindern unter 15 Jahren eingesetzt werden. Nur noch in absoluten Ausnahmen soll die Nutzung erlaubt sein. Darüber hinaus müssen Zahnärzte verpflichtend Amalgamabscheider verwenden, die den Stoff im Hinblick auf die Umweltproblematik aus dem Abwasser filtern. Ab 2019 dürfen Zahnärzte Amalgam zudem nur noch in vordosierten verschweißten Kapseln verwenden, damit niemand mit dem Gemisch bzw. den Dämpfen in Kontakt kommt.
Umgesetzt wird diese neue Regelung mit dem Übereinkommen, das EU-Kommission, Mitgliedsländer und EU-Parlament bereits im letzten Jahr verhandelt hatten. Die strengeren Vorgaben zur Nutzung von Quecksilber gehen auf die sogenannte Minamata-Konvention zurück. 2013 beschlossen 90 Staaten, darunter auch die 28 EU-Mitgliedstaaten, die Verwendung von Quecksilber so weit wie möglich zu minimieren.
Endgültiges Verbot wird überprüft
Ob ein endgültiges Amalgamverbot ab 2030 für Zahnärzte machbar ist, prüft die EU-Kommission bis Mitte 2020. Reparaturen mit Amalgam sind vergleichsweise kostengünstig und laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) durchschnittlich 7 - 8 Jahre haltbar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verweist darauf, dass es bisher kein Füllmaterial mit vergleichbar breitem Anwendungsspektrum und unkomplizierter Verarbeitbarkeit gebe, das ähnliche physikalische Fähigkeiten wie Dentalamalgam aufweise. Im nächsten Schritt sollen alle EU-Staaten bis Mitte 2019 Pläne vorlegen, wie der Einsatz des „Klassikers“ weiter eingedämmt werden kann.