Asthmapatienten sind nicht selten suboptimal versorgt. 14% der Patienten wurde nie gezeigt, wie man richtig inhaliert. 45% geben an, dass es ihnen zwar gezeigt wurde, ein Üben blieb aber aus. Das sind die Ergebnisse einer Studie der Bundesapothekerkammer zur pharmazeutischen Betreuung von Asthmapatienten.
Erstmals sind Apotheker in die Versorgung von Asthmapatienten in die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) eingebunden. Ziel ist es, in Kooperation mit dem Arzt Asthmapatienten bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Arzt und Patienten kann der Apotheker arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen. Welches Inhalationssystem und welcher Arzneistoff eingesetzt werden, entscheidet weiterhin der Arzt.
Das Programm für die NVL steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Bundesapothekerkammer hat zudem Leitlinien und Arbeitshilfen für die korrekte Anwendung von Darreichungsformen und speziell von Inhalationssystemen entwickelt. Das Curriculum „Pharmazeutische Betreuung von Asthma-Patienten für Apotheker„ wurde in der aktualisierten Fassung mit der Deutschen Atemwegsliga e.V. abgestimmt. Asthmapatienten profitieren nun davon, dass Ärzte und Apotheker noch enger als bisher zusammenarbeiten. Die Zertifikatsfortbildung setzt die allgemeinen Standards der aktuellen NVL Asthma und des entsprechenden Manuals zur Pharmazeutischen Betreuung um. Pharmakotherapie bei Asthma, richtige Inhalationstechniken und die Lösung arzneimittelbezogener Probleme sind wichtige Kernihalte der Fortbildung. Das Seminar dauert 9 Stunden und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Kreuz macht Therapie sicherer
Wünscht der Arzt keinen Austausch des verordneten Inhalationssystems, beispielsweise im Rahmen der Rabattverträge, kann er dies auf dem Rezept kennzeichnen. Bei pharmazeutischen Bedenken können zudem Apotheker im Einzelfall von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen. Zu Wirkstoffen in der AOK-Rabattrunde zählen auch Aerosole mit den Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salbutamol sowie das Glucocorticoid Beclometason. Apotheker werden in die Situation geraten, dass sie verordnete Asthmapräparate gegen rabattierte Arzneimittel austauschen müssen. Bei pharmazeutischen Bedenken können sie sich auf die nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma berufen. Die Leitlinie empfiehlt, dass der Arzt „aut idem“ ankreuzt, wenn er keine Änderungen durch den Apotheker wünscht. Aerosole und Pulverinhalatoren gehören zur Gruppe der kritischen Applikationsformen. Die eingesetzten Systeme unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihrer Anwendung. Dem Patienten kann es nicht zugemutet werden, sich ständig an eine andere Anwendungstechnik zu gewöhnen.
Ziele der NVL (zitiert):
Eine Stufe mehr
In den aktuellen NVL -Asthma wird jetzt auf die Kontrolle der Erkrankung ein größeres Gewicht gelegt. Das Stufenschema der Behandlung wurde erweitert und ein Kapitel zum berufsbedingten Asthma eingefügt. Die Versorgungsleitlinien werden spätestens alle vier Jahre aktualisiert.
Apotheker werden selten monetär honoriert
Die Mithilfe der Apotheker ist manchmal umsonst, aber nie vergebens. Einige Apothekerverbände handeln derzeit mit den Kostenträgern Honorierungsmodelle aus. Im Oktober 2010 haben der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. und die Schwenninger Betriebskrankenkasse eine Vereinbarung über Patientenschulungsmaßnahmen nach § 43 (1) Nr. 2, SGB V von Patienten mit Asthma oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) auf der Basis der Nationalen Versorgungsleitlinie geschlossen. Der LAV und die Schwenninger BKK haben zur Umsetzung dieser Ziele das Beratungskonzept Asthma.aktiv entwickelt. Mit einer einheitlichen Struktur werden die Versicherten der Schwenninger BKK anhand von Vorlagen und Schulungsmodulen beraten und geschult. Das Schulungs- und Beratungsprogramm ist zunächst auf ein Jahr angelegt und wird anhand festgelegter Kriterien evaluiert.
VITA deckt Fehler auf
Die Vita-Studie (Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken) hatte zum Ziel, Fehler bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel bei Menschen mit Asthma oder COPD zu identifizieren. Durch eine strukturierte Anleitung in der Apotheke soll der Asthmatiker fehlerfrei inhalieren. Die Untersuchung hat gezeigt, dass fast 80% der Asthma-bzw. COPD-Patienten Fehler bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel machen. Nach der Intervention in der Apotheke machten nur noch 28% der Patienten Fehler. Die durchschnittliche Fehleranzahl je Patient sank von 2,5 auf 0,5. Die VITA-Studie hat zudem gezeigt, dass sich im Lauf der Zeit Fehler einschleichen können, auch wenn die Patienten den Umgang mit ihrem Inhalationssystem erlernt haben. Wenn der Arzt oder der Apotheker den Patienten fragen „wissen Sie, wie Sie Ihr Spray anwenden sollen“ reicht das nicht aus. Dem Patienten ist häufig gar nicht bewusst, dass er Fehler macht.
Nach der Schulung soll die Anwendung innerhalb von vier Wochen überprüft und ggf. optimiert werden. Dies erfolgt durch den Arzt und im Bedarfsfall durch den Apotheker. Die Kontrolle wird einmal im Jahr wiederholt und Fehler werden ausgebügelt.
Häufige Fehler
Zähne und Mund können leiden
Die richtige Inhalationstechnik ist wichtig für den Therapieerfolg. Bedeutsam sind aber auch Maßnahmen zur Vermeidung von Nebenwirkungen. Nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren im Jahr 2009 etwa 40.000 Asthmapatienten von Pilzinfektionen im Mund betroffen. Ausgewertet wurden anonymisierte Rezeptdaten von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das DAPI erfasste die GKV-Versicherten, denen innerhalb von 30 Tagen nach der Verordnung eines inhalativen Kortisons ein Medikament gegen Pilzerkrankungen im Mund verordnet wurde. Wird vor einer Mahlzeit inhaliert oder der Mund nach der Anwendung gespült, lässt sich die Infektion meist vermeiden. Nicht nur Anwender von kortikoidhaltigen Aerosolen sollten den Mund ausspülen. Die meisten Bronchospasmolytika mit Betamimetika sind saure Arzneistoffe die erheblich den Zahnschmelz angreifen können. Nach der Anwendung dieser Sprays sollten die Zähne nicht zeitnah geputzt werden, dies würde den Zahnschmelz erheblich schädigen. Mundspülen danach ist ein Muss.
Rot ist Tot, grün und blau sind schlau
Was viele Laien (aber auch Fachleute) nicht wissen, ist die Farbkodierung bei Asthmasprays. Die Farbe rot steht nicht selten für Notfall oder Gefahr. Nicht selten greift der Patient im Asthmaanfall zu seinem Dosieraerosol mit der roten oder orangefarbenen Kappe. Helfen wird das Spray ihm im Anfall nicht, drin ist Kortison. Das wirkt antientzündlich aber zeitverzögert. Ist die Kappe grün, blau oder türkis, enthält das Dosieraerosol bronchospasmolytische Betamimetika. Diese Substanzen sind für den Notfall richtig. Ziel des Artikels ist es nicht, berufspolitische Diskussionen auf der Bühne der Therapieoptimierung zu führen. Der Apotheker will nicht in die Therapie eingreifen oder sie bestimmen, wohl aber optimieren.