Der Streit entzündete sich an der unzureichenden Versorgung von Schmerzpatienten. Im Interesse dieser Menschen fordern Ärzte jetzt, Analgetika abgeben zu dürfen. Apotheker hingegen befürchten Defizite bei der Arzneimittelsicherheit und begeben sich ihrerseits auf fremdes Terrain.
Kürzlich hat die Bundesregierung Hospizen und Palliativteams erlaubt, Analgetika für medizinische Notfälle zu bunkern. Davon profitieren aber nur wenige Patienten: „Es fehlt nach wie vor die Möglichkeit, Betäubungsmittel zur Überbrückung beim Patienten zu lassen“, bemängelt Heiner Melching von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Vor allem an den Wochenenden und an Feiertagen vergehe häufig zu viel Zeit. Doch die Apothekerschaft verweist auf gesetzliche Regelungen. „Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers. Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Abgabe und Verbleib jederzeit überprüfbar sein“, betont Martin Katzenbach, Sprecher der Apotheker in Nordrhein.
Schwerpunktapotheken – oder dispensierende Ärzte?
Lösungen sind gefragt. Die ABDA erklärte jedenfalls, Apotheker seien „bereit, die Versorgung mit den benötigten Arzneimitteln auch rund um die Uhr sicher zu stellen“. Eine Option: Regionale „Schwerpunktapotheken“ könnten Analgetika bevorraten. Ob sich allerdings alle Arztpraxen eines Gebiets auf entsprechende Präparatelisten und Wirkstärken einigen, steht in den Sternen. Und Kollegen beklagen bereits jetzt, dass vom Gesetzgeber geforderten Notfall-Opiate oft entsorgt werden müssten, weil Ärzte im Notdienst kaum auf Apotheken zukämen. Das Konzept ist noch in Arbeit – aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums braucht es weitere Treffen, um die Zusammenarbeit der Leistungserbringer zu konkretisieren. Inwieweit die historisch verankerte Arbeitsteilung zwischen Arztpraxen und Apotheken angetastet werden soll, ist offen.
Relikte der Geschichte?
Das pharmazeutische Dispensierrecht hat indes eine lange Tradition. Vor knapp 800 Jahren veröffentlichte Kaiser Friedrich II. (1194 bis 1250) die Gesetzessammlung „Liber Augustalis“, die bald um einen Nachtrag zu Heilberufen ergänzt wurde. Fortan durften Ärzte keine Apotheke mehr besitzen, und die Arzneimittelpreise wurden staatlich festgelegt. Bereits damals befürchtete der Regent Preistreiberei. Die Trennung der Arzneimittelverordnung und –abgabe hat auch heute noch Berechtigung. Apothekern bringen ihren pharmakologischen bzw. galenischen Erfahrungsschatz mit ein, und Ärzte diagnostizieren ein Leiden bzw. legen die Therapie fest. Auch hilft das Vier-Augen-Prinzip, fatale Fehler zu vermeiden. Hinzu kommen ökonomische Aspekte: Haben Ärzte gewisse Präparate selbst auf Lager, werden eher diese verschrieben – ein System, das alle Rabattverträge aushebeln würde.
Lücken schließen oder Pfründe sichern?
Neben der Palliativversorgung diskutieren Politiker zurzeit, wie strukturell schwache Regionen besser versorgt werden könnten. Für die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) gehören dazu auch neue Aufgaben, etwa die Prävention von Diabetes oder Adipositas: „Warum kann nicht die Apotheke der Zukunft im ländlichen Raum, in dem es einen Ärztemangel gibt, die eine oder andere Betreuung im Bereich der medizinischen Versorgung übernehmen? Und warum sollen nicht Arztpraxen dort, wo es keine Apotheken gibt, Arzneimittel abgeben dürfen?“ Besonders für ältere Patienten sei eine Apotheke in „Pantoffelnähe“ wichtig. Fehlt diese, stellt für Steffens die Hausapotheke in Praxen eine Alternative dar.
Bei Medizinern rennt sie damit offene Türen ein. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bunds, ist sich sicher: „Das Dispensierrecht könnte durchaus ein Lösungsweg sein, um die ärztliche Versorgung in schlecht versorgten Gebieten zu verbessern.“ Diese Flexibilität hat aber ihre Grenzen. „Beabsichtigen die Apotheker jedoch, die Friedenslinie zu überschreiten, können auch wir in die Konfrontation gehen“, stellte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Carl-Heinz Müller, klar. Finanzielle Einsparungen bringen dispensierende Ärzte allerdings keine, das zeigen Beispiele aus anderen Ländern. „Glaubt jemand, dass Ärzte das für weniger machen können?“, fragt Schleswig-Holsteins Apothekerkammer-Präsident Gerd Ehmen.
Andere Länder – andere Unsitten
In Österreich eskaliert zurzeit der Streit zwischen den Heilberuflern. Mediziner betreiben vor allem in ländlichen Gegenden ärztliche Hausapotheken, zurzeit knapp 1000 an der Zahl, bei vergleichsweise rund 1.250 öffentlichen Apotheken. Die Apothekerkammer sieht als Perspektive vor allem neue öffentlicher Apotheken, und Hausapotheken werden sukzessive geschlossen. „Diese Entwicklung, die insbesondere im ländlichen Raum eine kontinuierliche Verbesserung der Arzneimittelversorgung bedeutet, kann nur fortgesetzt werden, wenn nicht in Zukunft subsidiäre Lösungen (ärztliche Hausapotheken) bevorzugt werden und damit die höherwertige Versorgung (öffentliche Apotheke) mit apothekerlicher Leistung unmöglich gemacht wird“, heißt es. Hausapotheken leisten ihren Beitrag zur Notversorgung, gelten bei Apothekern aber als „Hilfskonstrukte“, die von Medizinern als bessere Lösung verkauft würden. Vertreter der Ärztekammer warnen hingegen vor einer „gravierenden Verschlechterung der Versorgung“, da Landarztpraxen ohne das Zubrot der Hausapotheke nicht lebensfähig seien.
Fakt ist allerdings auch, dass Österreichs Hausapotheken im Schnitt nur 300 Präparate griffbereit haben, bei öffentlichen Apotheken sind es um die 6.000. Damit stellt sich für viele Gesundheitspolitiker die Frage, ob noch nach Kriterien des Heilberufs verordnet wird, oder ob generell Präparate des heimischen Lagers Vorrang auf dem Rezeptblock haben.
Wer hat´s erfunden?
Apotheken in der Schweiz plagen sich mit ähnlichen Sorgen. Dominique Jordan, Vorsitzender der Vereinigung Pharmasuisse, möchte in Zukunft vor allem das Dienstleistungen erweitern: „Die Apotheken müssen sich jetzt weiterentwickeln, nicht in ein paar Jahren.“ Eidgenössische Apotheker erhalten immerhin schon heute für die Verblisterung einer Wochenration rund 20 Euro, und für einen Polymedikationscheck multimorbider Patienten 40 Euro. Ab 2012 sollen neuerdings Impfungen angeboten werden. Ärzte sehen das freilich ungern, sie bekräftigen munter ihren Anspruch auf Arzneimittelabgabe. Damit hatten sie mittlerweile in einigen Kantonen Erfolg. Dennoch suchen die meisten Patienten nach wie vor Rat in der Apotheke.
Und aus den USA kommt das „Medication Therapy Management“, also die systematische, umfassende Medikation von Patienten in Kooperation mit anderen Leistungserbringern, die auch Europa bereichern könnte. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hingegen baut auf das Versorgungsgesetz – ab 2012 erleichtert der Staat Ärzten möglicherweise durch Finanzspritzen die Existenz in dünn besiedelten Gebieten – ein Konzept, das auch für Landapotheken praktikabel wäre.