Die Bundestagswahl rückt näher: Homöopathie als freiwillige GKV-Leistung zu verbieten, ist bei der SPD Programmpunkt. Vor allem bei schweren Erkrankungen sollen homöopathische Therapien als Leistung unterbunden werden. Die großen Parteien schweigen bisher dazu.
84 Kassen zahlen für Homöopathie – das geht aus einer Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen hervor, die Check 24 für das Nachrichtenmagazin Focus zusammengestellt hat. Bei Vertretern der Selbstverwaltung sorgt das für Ärger. Unter der Maxime „Strukturwandel gemeinsam gestalten“ hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) acht Punkte für eine moderne Gesundheitsversorgung entwickelt. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nutzte die Vertreterversammlung noch für ein ganz anderes Anliegen. Er ging detailliert auf Leistungen zur Homöopathie ein, die sich zwar im Dokument nicht finden, aber in den Medien auf breite Resonanz gestoßen sind.
Gassen fordert, dass gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürften. „Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist“, konkretisierte er. Einzig wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen könnten Ausnahmen davon darstellen. Homöopathie habe im Leistungskatalog der GKV nichts verloren, denn es fehle jeglicher Nutzennachweis. „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen – nicht belegt ist.“ Mit seiner Einschätzung ist Gassen nicht allein. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, erklärte vor wenigen Monaten gegenüber der F.A.Z.: „Es sollte den Kassen untersagt werden, Dinge zu bezahlen, für die es keine Evidenz gibt.“ Darüber hinaus will Hecken homöopathische Therapien bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs auch als Leistung für Selbstzahler unterbinden. „Da brauchen wir ganz klare Verbote“, sagt der Chef des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Momentan hat sich nur die SPD in Bremen intensiv mit der Thematik befasst. Die Partei fordert in einem Antrag von der Bundespartei zwei entscheidende Änderungen. Sie wollen erreichen, dass mehr Transparenz für Verbraucher bei homöopathischen Präparaten hergestellt wird. Dies könne über eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht geschehen, aus der deutlich werde, dass „für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten keine eindeutigen wissenschaftlichen Nachweise einer Wirksamkeit vorliegen“. Darüber hinaus heißt es im Antrag: „Die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch die Krankenkassen ist nicht weiter zuzulassen.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat Heckens Vorstoß bislang nicht kommentiert. Auch die Bundes-SPD übt sich in vornehmer Zurückhaltung. Es scheint so, als wollten die großen Parteien weder Befürworter noch Gegner vor den Kopf stoßen.