In den Staatsexamen werden jedem Medizinstudenten enorme Wissensmengen abverlangt. Da kann es doch nicht schaden, wenn man seinem Langzeitgedächtnis mit kleinen Notizen ein wenig auf die Sprünge hilft. Über den Nutzen, Zwang, Hohn und Gefahr des Spickens…
Ein Blick in den Hörsaal
„In dieser Klausur werden Sie nur durchfallen, wenn der Nachbar rechts und links neben Ihnen auch keine Ahnung hat.“ So oder so ähnlich wurde die Humangenetik Klausur in Leipzig im Jahre 2009 angekündigt. Was sich auf den ersten Blick für den Studenten als Freifahrtschein zur Gruppenarbeit andeutet, ist seitens der Aufsichtsperson im bestens Falle ein besonderer Gruß der Kollegialität, wohlmöglich eine nostalgische Erinnerung an die eigene Studienzeit, im schlechtesten Falle die Kapitulation vor jahrzehntelanger Dreistigkeit der Studenten.
Zum Thema Spicken hat wohl jeder seine eigene Geschichte. In Augenheilkunde wurde man dezent aufgefordert den „temporären Strabismus“ zu minimieren. In Pathologie sollte man „nicht so laut reden, dass die Leute auf dem Flur sie hören“ oder auch mal ein „nach der sechsten Ermahnung sollten Sie langsam darüber nachdenken, Ihre Klausur freiwillig abzugeben.“ Natürlich gibt es aber auch Gegenbeispiele, bei denen die Aufsichtspflicht in etwas ernsterem Rahmen gesehen wurde. Michael aus Freiburg erinnert sich gerne an seine 2. Physikklausur, die er, nachdem er bei der ersten mit Formelsammlung unter dem Tisch erwischt wurde, am Pult der Aufsichtsperson schreiben durfte. Der Täuschungsversuch wurde mit 0 Punkten bewertet.
Die Meinung der Studenten
Seitens der Studenten ist die Meinung zum Spicken geteilt. Einigkeit herrscht im Grunde nur über die Wertigkeit des kurzfristigen Austausches mit dem Nachbarn, gerne nur zur „allgemeinen Rückversicherung“ dessen, was man ja eh schon wusste. Dies wird vorwiegend als Bagatelldelikt abgetan. Methoden der kurzfristigen Wissensauffrischung wie in Socken versteckte beschriftete Zellulosefetzen, oder auch kleinbedruckte, durchsichtige Folien, ebenso das Tauschen von Klausuren zur gegenseitigen Korrektur oder die Prüfung im Spitzenfall für jemand anderes zu schreiben trifft auf kontroverse Meinungen. Die Argumente reichen seitens der Verfechter von der psychischen Stütze der Spickzettel bis zu philosophischen Auswüchsen wie: „Ist eine Klausur mit Spickzettel zu bestehen, so ist die Klausur in ihrem Wesen nach von schlechter didaktischer Struktur, was das Spicken seinerseits wieder rechtfertigt.“ Die Opposition warnt vor der – auch charakterlichen – Konsequenz des Betruges, über die aus Schummeln abgeleitete Nutzlosigkeit der Klausuren insgesamt und beschwört auf ein Neues die Gerechtigkeitsfrage. Soweit die Zusammenfassung einer hitzigen überregionalen Forumsdebatte.
Die Härte der Sanktionen
Seitens der Aufsichtspersonen muss im Allgemeinen zwischen Staatsexamina und universitären Prüfungen differenziert werden, gerade was die Zuständigkeit und auch die Konsequenz des „Betruges“, denn das ist es juristisch betrachtet, auch wenn man nur beim Nachbarn das Kreuzchen erspäht, betrifft. Universitäre Prüfungen werden vom jeweiligen kollegialen Personal beaufsichtigt. Die Konsequenzen reichen universitätsabhängig meist vom Nichtbestehen der Klausur über Geldstrafen bis hin zur Exmatrikulation. Während gelegentliches Schielen zum Nachbarn zumeist in der Praxis nur Ermahnungen und besondere Aufmerksamkeit des Lehrpersonals zur Folge hat, werden tatsächliche Spickzettel in der Regel mit Nichtbestehen geahndet. Das Schreiben einer Klausur unter falschem Namen kann dagegen schon die Exmatrikulation zur Folge haben. Im Allgemeinen liegt die Durchsetzung des Reglements im Ermessen der daran beteiligten und die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Bagatelldelikten recht nachsichtig gehandelt wird. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass auch der kleinste „Betrugsversuch“ direkt mit dem Nichtbestehen geahndet werden kann.
Betrug in Staatsexamina
Gleiches gilt auch für offizielle Staatsexamina, bei denen Amtspersonen die Aufsicht übernehmen. Eine Exmatrikulation ist da nicht möglich, ein Nichtbestehen kann jedoch auch hier durchaus die Konsequenz sein. Heidi Bauer, Medizinbeauftragte des Landesprüfungsamts (LPA) Rheinland-Pfalz hat in ihrer 7jährigen Amtsdauer jedoch noch nie einem Studenten die Prüfung entziehen müssen. „Gott sei Dank,“ sagt sie, „das wäre der absolute Albtraum für mich. Die Studenten schaden sich enorm selber. Ein halbes Jahr länger warten für vielleicht fünf Fragen, die man zusätzlich richtig hat, ist das doch nicht wert.“ Auch auf den jährlichen Treffen aller LPA- Medizinbeauftragten ist ihr eine solche Geschichte noch nicht untergekommen. Allerdings war auch sie bei einigen Situationen relativ nachsichtig: „Vor zwei Jahren gab es einen Studenten, den musste ich bestimmt fünfmal bitten, auf seinen eignen Zettel zu schauen. Zum Schluss hab ich ihm gesagt, wenn er jetzt nicht abgibt, dann muss ich ihm den Zettel wegnehmen, aber da war die Prüfungszeit auch fast abgelaufen.“ Zusammenfassend ist Heidi Bauer mit den Studenten zufrieden. Die meisten absolvieren ihre Prüfungen doch auf eine faire Art und Weise – sofern sie das beurteilen kann. „Das größte Problem, welchem wir im Moment begegnen, sind die internetfähigen Smartphones. Da gehen die Prüflinge auf die Toilette, schließen sich ein und suchen mit ihren Handys nach den Lösungen.“ Das wäre ihrer Meinung nach schon kein Bagatelldelikt mehr und würde sie – so ungern Frau Bauer es auch tun würde – zum härteren Durchgreifen zwingen. Allerdings ist der Nachweis eines solchen Täuschungsversuches recht schwierig, denn mit in die Kabine geht die Amtsperson nur selten.
Und selbst?
Ich persönlich darf sagen, ich habe bei Kommilitonen schon abgeschrieben, ich habe Kommilitonen auch schon abschreiben lassen – beides hab ich gerne gemacht. In großen Prüfungen ist der Risikoeinsatz doch wesentlich größer, die Konsequenz weniger kalkulierbar. Im Grunde muss jeder selbst mit dem Risiko des Betruges im leichten oder schweren Falle glücksspielen und ausloten welche Konsequenz demjenigen im jeweiligen Falle droht. Letztendlich gilt es für alle Studenten einmal die große immerwährende Prüfung als Arzt am Krankenbett zu bestehen, und da kann in vielen Fällen „Spicken“ nun mal keine Option mehr sein.
Selber schon gespickt?
Wie haltet Ihr es selber mit dem Spicken? Diskutiert hier in der DocCheck Campus Gruppe mit euren Kommilitonen darüber, ob es "erlaubt" ist, in einer Prüfung einen Spickzettel dabei zu haben und sogar zu benutzen.