Seit Januar gilt die erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei Kollegen war die Enttäuschung groß, Punktwerte hat der Gesetzgeber auch nach 24 Jahren nicht angepasst. Patienten wittern jedoch steigende Kosten.
Eigentlich für privatzahnärztliche Leistungen konzipiert, regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auch Honorierungen bei Kassenpatienten, sollten entsprechende Arbeiten nicht von gesetzlichen Versicherern übernommen werden. Laut GKV-Spitzenverband liegt der GOZ-Anteil im Bereich Zahnersatz bei sage und schreibe 75 Prozent. Parallel dazu schrumpfen Positionen, die über vertragliche Leistungskataloge (Bema) abgerechnet werden, immer weiter. Relikt aus der Vergangenheit Eigentlich war es höchste Zeit, die GOZ anzupassen – seit 1988 hatte das Regelwerk niemand mehr überarbeitet. Und so nahm der Gesetzgeber jetzt wissenschaftliche und technische Neuerungen mit auf. Der gestiegene Beratungsaufwand bei hochpreisigen Produkten wie Implantaten oder Inlays fällt zuerst auf: Kassen beschränken ihre Zuschüsse auf die preislich günstigste Versorgung – aus zahnmedizinischer Sicht nicht immer sinnvoll. Und wählen Patienten ihre Behandlung häufig nach ästhetischen Kriterien. Sie entscheiden sich beispielsweise für die Kunststofffüllung statt Amalgam. Auch hier ist eine durchgängige Strategie zu erkennen: Maßnahmen, die früher gesetzlich abzurechnen waren, wanderten jetzt in das Paket der GOZ. Dazu gehören diverse optisch-elektronische Techniken für Abdrücke oder für die Bestimmung von Scharnierachsen. Und bei Kronen, Teilkronen sowie Brücken wiederum sind weitere zahntechnische Arbeiten quasi im Preis mit inbegriffen, damit Innovationen zu keiner höheren Abrechnung führen. Andererseits koppelt das Bundesministerium für Gesundheit manche Behandlungen wie etwa eine Fluoridierung oder eine Aufnahme des Hygienestatus inklusive Beratung an enge Vorgaben, die einzuhalten sind. Auf Kritik stößt nach wie vor das Punktsystem. Zahlenwerte von vorvorgestern Zwar setzen Zahnärzte nach wie vor ihren Aufwand an Diagnostik und Therapie selbst fest, das Korsett wird aber immer enger. Im Vergleich zur allgemeinen Teuerung und zur Entwicklung der Einkommen von Angestellten erstaunt, dass keine Anpassung des Punktwerts stattgefunden hat – auch nicht, wie von der Bundeszahnärztekammer als Minimalkonsens gefordert, an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte. Ein Blick auf die Zahlen: Laut Statistischem Bundesamts sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verteuerten sich Kosten über die Jahre um mehr als 50 Prozent – während das GOZ-Honorar Jahr für Jahr unverändert blieb. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte brachte deshalb einen Punktwert von 9,7 Cent, inklusive jährlicher Anpassung ins Spiel. Das führte selbst im Kollegenkreis zu teils heftiger Kritik: „Überzogene Forderungen und pauschale Ablehnung führen nicht zu verbesserten zahnärztlichen Honoraren bei privater Behandlung“, sagt Dr. Manfred Hillmer, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde. Vielmehr dürfe der Honorarzuwachs „nicht losgelöst von dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld beurteilt werden“. Alle Beteiligten äußerten sich aber erleichtert, dass zumindest die befürchtete Öffnungsklausel vom Tisch ist. Dann hätten nämlich Kostenträger an der GOZ vorbei eigene Verträge abschließen können. Trotz dieser harten Tatsachen breitete sich bei Patienten die Angst aus. Patienten in Panik Organe der Standespolitik wie die Bundeszahnärztekammer versuchten verzweifelt, im Vorfeld der Novellierung aufzuklären: Zwar bilde man mit der novellierten GOZ Qualität und das Behandlungsniveau entsprechend ab, „die Zahnarztkosten steigen hingegen nicht.“ Zitiert wird eine Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit. Danach sei mit einer „finanziellen Mehrbelastung für Patientinnen und Patienten von lediglich zwei Euro“ zu rechnen, und zwar pro Jahr beziehungsweise Haushalt. Besagte Schätzung soll sowohl für Privatpatienten als auch für gesetzlich Versicherte, die Leistungen nach der GOZ in Anspruch nehmen, gelten. Trotz aller Beteuerungen sehen Bürger eine Kostenlawine auf sich zurollen. „Hochwertiger Zahnersatz wird für Kassenpatienten teurer: Es gilt eine neue Gebührenordnung, nach der Zahnärzte abrechnen“, ist sich „Stiftung Warentest“ sicher – und nimmt 147 Angebote für private Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe. Davon schneiden 33 mit „sehr gut“ ab. Für Anbieter entsprechender Policen lohnt sich die GOZ-Novelle definitiv. Schlechter sieht es bei der Abrechnung von Kollegen aus. Weniger Geld am Quartalsende Anfangs stand noch eine Steigerung des Honorars um bis zu sechs Prozent im Raum, was sich schnell als rein politisch motivierte Aussage entpuppte. Dem ging die Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft (ZA) genauer nach und nahm 1,6 Millionen Leistungen mit einem Volumen von knapp 70 Millionen Euro unter die Lupe, auch viele GOZ-Abrechnungen von Kassenpatienten. Seit 1. Januar pocht der Gesetzgeber stark darauf, dass Praxen wirklich den 2,3-fachen Satz als Durchschnitt einhalten. Für die Praxis bedeutet das, Kollegen werden nicht weit kommen, sind unterdurchschnittlich schwierige Fälle auch mit deutlich niedrigeren Faktoren zu kalkulieren. Ein Vergleich früherer Honorar-Durchschnittsfaktoren mit dem geforderten Wert von 2,3 zeigt wenig Erbauliches: Nahezu alle zahnärztlichen Leistungen werden schlechter honoriert, besonders extrem sind laut DZV implantologische Leistungen (minus 42 Prozent), Funktionsanalysen beziehungsweise Funktionstherapien (minus 21 Prozent) und chirurgische Eingriffe (minus 17 Prozent) einzustufen. Lediglich Prophylaxe und konservierende Leistungen steigen um vier beziehungsweise fünf Prozent. Über alle Positionen gerechnet, käme im Vergleich zur früheren Abrechnung ein Durchschnitt von minus fünf Prozent heraus. Wer jedoch schon vor der GOZ-Reform mit Faktor 2,3 abgerechnet hat, bekommt rein rechnerisch jetzt etwas mehr als plus drei Prozent – von den anfangs kommunizierten sechs Prozent sind Zahnärzte weit entfernt. Damit ist es aber nicht getan. Zwischen Behandlungsstuhl und Anklagebank Für Juristen bietet die GOZÄndV ungeahnte Möglichkeiten, haben quasi über Nacht etliche Urteile zur alten GOZ ihre Relevanz verloren. Manchem privaten Versicherer reicht schon aus, dass der Satz um mehr als das 2,3-Fache überschritten wurde, um eine Leistung zu kritisieren. Gesetzliche Leistungsträger sehen sich wiederum nur noch in der Rolle des Bezahlers, ohne Gestaltungsmöglichkeit. Deshalb forderte der GKV-Spitzenverband im April, Höchstsätze vertraglich festzulegen, sollten Kosten oder Zuschüsse anteilig übernommen werden. Ein heikles Thema: Laut Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, hätten Krankenkassen „ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Versicherten über die Jahre immer weiter zurückgefahren. Jetzt wollen sie ihre Leistungsschwäche kompensieren, indem sie Behandlungen kontrollieren, die sie gar nicht bezahlen.“ Der Versuch, fehlenden Einfluss zurückzugewinnen?