Die Kirche steckt in der Krise. Missbrauchsfälle oder der Skandal um die "Pille danach" bewegen viele Mitglieder zum Kirchenaustritt. Doch welche Konsequenzen hat ein Austritt für angehende Ärzte, die später an einem kirchlich getragenen Krankenhaus arbeiten möchten oder dies bereits tun?
Schätzungen zufolge traten allein im Jahr 2011 über 220.000 Menschen aus der evangelischen und katholischen Kirche aus. Dieser Trend scheint sich weiter fortzusetzen. Und eins steht fest, die Herangehensweise der Kirche an kritische Themen, so zum Beispiel der Kirchenaustritt gegenwärtiger oder möglicher zukünftiger Angestellter, scheint mit heikel noch nett umschrieben. Kündigung bei Kirchenaustritt rechtens Das bestätigt nicht zuletzt ein Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom Juli 2012. In diesem Fall ist ein im katholischen Caritas-Verband angestellter Sozialpädagoge nach 20 Jahren Mitarbeit von der Kirche fristlos gekündigt worden, da er kurz zuvor aus der Kirche austrat. Für ihn war es eine Gewissensentscheidung aufgrund der Missbrauchsfälle. Die katholische Kirche begründete ihre Entscheidung damit, dass es einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten darstelle, wenn der Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche austrete. Interessanterweise schlug sich das Gericht auf die Seite der Caritas und wies die Klage ab. "Der Kirchenaustritt des Klägers gehöre nach kirchlichem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche und verletze die arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten des Klägers gegenüber dem beklagten Caritasverband. Es sei an sich ein Grund, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Der beklagte Caritasverband verliere seine Glaubwürdigkeit, wenn er den Kläger weiterbeschäftige", so das Gericht in der Urteilsbegründung. In dem Vertrag, den der Mitarbeiter mit dem Caritas-Verband geschlossen hatte, ist zudem eindeutig vermerkt, dass "ein Verstoß gegen Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre Grund für eine Kündigung sein kann". Kirchliche Einrichtungen können somit den Kirchenaustritt einer ihrer Mitarbeiter mit Kündigung ahnden, wenn im Vertrag entsprechendes geregelt ist. In einem weiteren Fall entschied auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Sinne der Kirche, die einer Pflegerin eines katholisch geführten Altersheims wegen eines Kirchenaustritts kündigte. Hier hat sich das Gericht auf die von der katholischen Kirche festgelegte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" berufen, die alle Mitarbeiter dazu verpflichtet, der Kirche gegenüber loyal sein. Ein Kirchenaustritt wird in diesem Papier als schwerwiegender Loyalitätsverstoß und Kündigungsgrund gewertet. Und dies geschieht sogar im Sinne des 2006 inkraftgetretenen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), dass gemäß §9 den Religionsgemeinschaften erlaubt, "von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können". Kirchliche Einrichtungen können somit den Kirchenaustritt einer ihrer Mitarbeiter mit Kündigung ahnden, da sie schon vom Gesetz her ihre Beschäftigen anders behandeln dürfen als nicht-kirchliche Einrichtungen. Nebulöse Auskünfte Doch ist es wirklich im Sinne der Kirche, ihre Mitarbeiter derart auf ihre Glaubensansicht festzunageln? Eine Bitte um Stellungnahme beim Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) in Bezug auf die angestellten Ärzte blieb ohne Antwort. Lediglich Stefanie Joeres, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV) äußerte sich in Hinblick auf diese Thematik. "Die Kirchenzugehörigkeit, unabhängig von der christlichen Konfession, ist immer von Vorteil bei der Bewerbung an einem evangelischen Haus. Es werden inzwischen aber auch zahlreiche Ärzte aus dem Ausland eingestellt, die nicht einer christlichen Konfession angehören. Der Fachkräftemangel im ärztlichen Dienst hat wohl die Notwendigkeit etwas aufgeweicht", so Joeres. Für konfessionslose Chefärzte sei eine Anstellung jedoch schwieriger, da ihnen eine Führungsaufgabe nachkomme. "Die Kirchenzugehörigkeit ist zumindest ein äußeres Indiz dafür, dass Chefärzte im christlichen Glauben und Verständnis befähigt sind zu führen", bekräftigt Joeres. Auf die Frage, wie ein evangelisch getragenes Krankenhaus mit dem Kirchenaustritt eines Arztes umgehen würde, folgt jedoch keine eindeutige Antwort: "Der Arbeitgeber, das Leitbild und die Tradition geht doch nicht an Ihnen, als Mitarbeitende einfach vorbei. Ich müsste die Frage an die Einrichtung stellen: Was habt ihr als evangelisches Krankenhaus getan, die ihr Wirkstätte der Kirche und des christlichen Glaubens seid, dass ein Mitarbeitender die Kirche verlassen möchte. Ich kann mit Bestimmtheit sagen, dass ein Austritt bei den Mitarbeitenden nicht der Regelfall ist. Dass sich Lebensbezüge ändern, beispielsweise Trennung von Lebenspartnern, sexuelle Orientierung oder schwierige Lebensabschnitte, ist der Regelfall, mit dem sich der Arbeitgeber in seiner Pflicht und Respekt gegenüber persönlichen Entscheidungen gefordert fühlen muss." Kommende Arztgeneration fordert Gleichberechtigung Doch wie ist die Meinung angehender Ärzte zu dieser Frage? Wir haben uns unter den Studenten und frischen Assistenzärzten umgehört. Bei ihnen gehen die Meinungen auseinander. Für die konfessionslose Studentin Maike sollte die Religionszugehörigkeit kein Entscheidungskriterium kirchlicher Arbeitgeber sein: "Ich werde mich aus Prinzip nicht bei einem kirchlichen Träger bewerben. Außer es ist vertraglich geregelt, dass meine Konfession keine Rolle spielt." Weiterhin befürchtet sie, dass es für andere Religionsgruppen wie Muslime noch schwieriger sein könnte, eine Anstellung an einem kirchlichen Krankenhaus zu finden. Andreas, ebenfalls konfessionsloser Student, denkt ähnlich: "Ich bin mit 21 Jahren aus persönlichen Gründen aus der Kirche ausgetreten. Wenn ich mich später an einem kirchlichen Haus bewerbe, möchte ich nicht nach meiner Konfession gefragt werden." André, konfessionsloser Assistenzarzt, könnte sich nur vorstellen an einem kirchlichen Haus zu arbeiten, wenn die Bezahlung stimme und es gute Forschungsmöglichkeiten gäbe. Auf den Punkt angesprochen, dass nur Kirchenmitglieder als Arzt in einem kirchlich geführten Krankenhaus arbeiten sollten, sieht er einen klaren Verstoß gegen Artikel 2-4 des Grundgesetzes. Manuel, evangelischer Student, ist der Meinung: "Wenn man in ein kirchliches Haus will, dann sollte man auch die Werte teilen, um sich mit dem Krankenhaus identifizieren zu können." Eine Entscheidung nach Religionszugehörigkeit kommt aber auch für ihn nicht infrage. Nils, katholischer Student, wünscht sich generell mehr Katholiken an kirchlichen Häusern. "Es gibt jedoch zu wenig katholische Ärzte und Pfleger. Daher sollten die kirchlichen Häuser ihre Trägerschaft zurückgeben." Die katholische Studentin Annika denkt zurzeit über einen Kirchenaustritt nach, befürchtet jedoch Nachteile als Bewerberin bei einem kirchlichen Träger. "Ich würde erst einmal versuchen, mich nur an nicht-kirchlichen Häusern zu bewerben. Wenn natürlich keine andere Stelle zu kriegen ist, ich Geld und Ausbildung brauche, dann müsste auch ich in den sauren Apfel beißen und dort anfangen." Kirche manövriert sich ins Abseits Die Mehrzahl der befragten Studenten und Assistenzärzte ist der Meinung, dass ein Kirchenaustritt kein Grund für eine Kündigung an einem kirchlichen Krankenhaus sein darf und dass die Glaubenszugehörigkeit generell keine Rolle bei der Bewerbung spielen sollte. Leider widerspricht das der momentanen Realität an kirchlichen Häusern und deutschen Gerichten. Insbesondere bei der katholischen Kirche scheint das mittelalterliche Dogma vorzuherrschen, die Beschäftigten in jeder Hinsicht mit der Kirche "gleichzuschalten" und jede konträre Ansicht, Kritik oder Meinungsänderung mit einer Kündigung bestrafen zu müssen. Dies zeigt nicht zuletzt auch der Fall eines Chefarztes, der nach der Scheidung von seiner ersten Frau eine zweite Ehe mit einer neuen Partnerin einging. Auch hier wollte die katholische Kirche fristlos kündigen und bekam in erster Instanz Recht, da die Richter die Wiederheirat als schweren Loyalitätsverstoß betrachteten. In zweiter Instanz wurde die Kündigung aufgehoben. Doch die Kirche tut sich mit diesen Prozessen keinen Gefallen, sie schadet sich vielmehr selbst. Nicht nur in der allgemeinen Bevölkerung wächst der Unmut gegenüber der kirchlichen Kündigungspraxis, auch Medizinstudenten wollen nicht derart von der Kirche bevormundet werden. Und sie haben ein Ass im Ärmel: Aufgrund der derzeitigen Personalsituation im ärztlichen Bereich sind sie in der luxuriösen Position, diesen Standpunkt auch innerhalb eines kirchlich geführten Krankenhauses offensiv zu vertreten. Dennoch ist es bedauerlich, dass erst der Ärztemangel die notwendige Sicherheit für eine Weiterbeschäftigung trotz Kirchenaustritt schafft. Pflegern und Sozialarbeitern kann die Kirche einfacher kündigen, da sie in diesen Berufsfeldern mit ausreichend neuen Bewerbern rechnen kann. Fest steht: Es ist zukünftig Sache der Kirche, zu bewerten, inwieweit die von ihr angebotenen Arbeitsverhältnisse noch zeitgemäß sind und einer Modernisierung und Anpassung an die moderne Gesellschaft bedürfen. Mit der derzeitigen Kündigungspraxis wird die Kirche als Arbeitgeber zumindest für zukünftige Ärzte immer unattraktiver.