Dem BfR liegen nicht repräsentative Untersuchungsergebnisse aus der amtlichen Überwachung zu Perchloratfunden vor. In 33 % der untersuchten Lebensmittelproben wurden Perchloratrückstände über 0,01 Milligramm pro Kilogramm gefunden.
Dem BfR liegen nicht repräsentative Untersuchungsergebnisse aus der amtlichen Überwachung sowie aus Eigenkontrollen der Wirtschaft zu Perchloratfunden vor. In 33 % der untersuchten Lebensmittelproben wurden Perchloratrückstände über 0,01 Milligramm pro Kilogramm gefunden.
Das BfR hat gesundheitliche Risiken durch diese Funde bewertet und mögliche Eintragspfade von Perchlorat in Lebensmittel diskutiert. Bei einer oder mehreren Proben von Zitrusfrüchten, exotischen Früchten, Wurzelgemüse, Fruchtgemüse, Kohlgemüse und Blattgemüse wurden Werte gemessen, bei denen unerwünschte Wirkungen möglich sind, wenn einmalig grosse Portionen verzehrt werden. Dies betrifft insbesondere die Hemmung der Jodid-Aufnahme in die Schilddrüse, die bei Personen mit Schilddrüsenerkrankungen, mit Jodmangel sowie Neugeborenen und Kindern möglicherweise zu Veränderungen der Schilddrüsenhormonspiegel führen kann. Eine chronische Beeinträchtigung der Gesundheit durch einen lebenslangen Verzehr mittlerer Portionen Obst oder Gemüse mit mittleren Perchloratgehalten ist dagegen unwahrscheinlich. Die möglichen Eintragspfade von Perchlorat in Lebensmittel sind vielfältig. Perchlorat kann zum Beispiel aus Düngemitteln in Pflanzen und somit in pflanzliche Lebensmittel übergehen. Möglich ist auch ein Übergang aus kontaminiertem Beregnungs- oder Bewässerungswasser. Perchlorat könnte zum Beispiel mit industriellen Abwässern in das Wasser gelangen oder als Nebenprodukt bei der Chlorierung von Trinkwasser entstehen. Die Chlorierung von Trinkwasser und die Bewässerung mit Trinkwasser ist in Deutschland aber nicht üblich. Ein weiterer möglicher Eintragspfad für Perchlorat ist eine direkte Chlorierung von Lebensmitteln, zum Beispiel um eine Keimabtötung zu erreichen; diese Praxis ist in Europa jedoch verboten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das BfR, Anstrengungen zu unternehmen, den Eintrag von Perchlorat in die Nahrungsmittelkette und damit die Belastung von Verbrauchern zu reduzieren. Da eine illegale Anwendung von Perchlorat, zum Beispiel zur Desinfektion von Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann, sollte dieser Eintragspfad auf nationaler aber auch europäischer Ebene überprüft und, falls erforderlich, durch geeignete Massnahmen eingedämmt werden. Verbraucher sollten ihre Ernährungsgewohnheiten nicht grundsätzlich ändern, da der gesundheitliche Nutzen von Obst und Gemüse unumstritten bleibt.