Ein neues Symbol weist auf Pharmaka mit besonders guter Datenlage hin. Auch sollen unerwünschte Ereignisse nach der Markteinführung besser überwacht werden. An sich gute Strategien, in der Praxis gibt es noch etliche Stolpersteine.
Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt: An klinischen Prüfungen nehmen überschaubar viele Menschen teil – lediglich für begrenzte Zeit. Seltene Nebenwirkungen lassen sich erst nachweisen, sobald ein Arzneimittel von vielen Patienten längerfristig angewendet wird. Nach erfolgreicher Zulassung sind weitere Datenerhebungen deshalb unerlässlich. Aufsichtsbehörden fordern darüber hinaus Studien, sollten bei der klinischen Prüfung in Einzelfällen Nebenwirkungen aufgetreten sein.
Jetzt gelten neue Kennzeichen, um Patienten besser zu informieren. Ein auf der Spitze stehendes Dreieck weist auf Arzneimittel mit besonders engmaschiger Untersuchung hin. Und als textlicher Hinweis steht in der Packungsbeilage: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.“ Wer wissen möchte, welche Präparate in die Kategorie fallen, kann entsprechende Informationen im Internet abrufen.
Sollten Apotheker, Ärzte oder Patienten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) erfahren, haben sie bessere Karten. Bei Präparaten mit der besonderen Kennzeichnung wird genau dargelegt, welche Behörde die Hinweise entgegennimmt. Meldungen sind über ein Webangebot möglich, seit Mitte 2013 auch über eine App. Wie das wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in ihrem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit berichten, gingen bislang aber nur wenige Berichte ein – zwischen Oktober 2012 und April 2013 waren es nur 304. Häufig ging es um Antibiotika, Psychopharmaka, Kontrazeptiva, Antihypertonika und Impfstoffe. Patienten wenden sich nach wie vor an ihre Apotheke oder Arztpraxis, um UAW zu melden.