Nach Ansicht der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin e.V. (VDZM) reicht es nicht aus, dass eine Zahnarzthelferin viermal jährlich den Pflegebedürftigen aufsucht und eine Zahnreinigung durchführt. Solche Vorstellungen griffen zu kurz.
Pflegebedürftige Menschen sind oft unzureichend zahnmedizinisch versorgt und haben häufig ein vernachlässigtes Gebiss. Daher unterbreitete der VDZM nun Verbesserungsvorschläge: Es gehe darum, jeden Tag für eine gute Zahn-, Mund- und Prothesenpflege zu sorgen, auf eine zuckerarme Ernährung zu achten und Fluorid anzuwenden. Zwar seien die pflegenden Personen hierfür verantwortlich, aber auf Grund mangelnder Kenntnisse dazu nicht ausreichend in der Lage. Deshalb sei es dringend erforderlich, durch mehr Information und eine spezielle Aus- und Weiterbildung der pflegenden und betreuenden Personen die Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen, pflegebedürftigen Behinderten und Demenzerkrankten zu verbessern.
Konkret fordert die VDZM das Bundesgesundheits- und das Familienministerium auf, die Zahnpflege in der Altenpflege-Ausbildung verpflichtend zu verankern. Ebenfalls müsse eine gezielte Weiterbildung in den pflegenden und betreuenden Berufsgruppen installiert werden, denn sie sollen durch ihre Hilfestellung und praktische pflegefachliche Anleitungen die häuslich Pflegenden unterstützen sowie deren Kompetenz erweitern, um so die Qualität der Mundgesundheit zu verbessern. Auch eine Untersuchung mindestens einmal im Jahr durch den Zahnarzt müsse verpflichtender Standard sein. Außerdem sollte bei der Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung ein Pflegepraktikum berücksichtigt werden, um den angehenden Zahnmedizinern auf diese Weise Kenntnisse über das Pflegesystem und altersgerechte Versorgungsformen zu vermitteln.