Kaum ein Studium ist so beliebt wie das der Medizin. Kein Wunder, dass viele jeden Strohhalm ergreifen, um an einen der begehrten Studienplätze zu kommen. Einer dieser Strohhälme ist die Studienplatzklage, mit deren Für und Wider wir uns näher befasst haben.
In Deutschland wollen seit Jahren mehr Schulabgänger Ärzte werden, als es dafür Ausbildungsplätze gibt. Ein Grund: Kein Studienplatz kommt die Bundesländer so teuer, wie der für einen Nachwuchsarzt. In die Bildungs- und Forschungsetats der Bundesländer reißt die Uni-Medizin große Lücken. Die Folge der Verknappung: Ein strenger Numerus Clausus, der ein sehr gutes Einser-Abitur quasi voraussetzt, Wochen bangen Wartens wegen des Studienplatzlottos der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung - und immer wieder der Versuch von Schulabgängern, sich per Kapazitätsklage doch noch einen Platz zu sichern. Das Einklagen von Studienplätzen bietet seit über 30 Jahren die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Abiturnote oder Wartezeit den Wunschstudienplatz zeitnah zu erhalten. Die Studienplatzklage beruht auf Art. 12 unsere Grundgesetzes. Alle verfügbaren Studienplätze müssen vergeben werden, da sonst das Recht auf freie Bildung verwehrt wird. Die Studienplatzkapazität ermitteln die einzelnen Universitäten jedes Semester anhand einer Vielzahl von Faktoren in einem komplizierten Verfahren neu. Wenn sich dabei die Hochschulen - absichtlich oder unabsichtlich - verrechnet haben und Studienplätze zu Unrecht eingespart worden sind, dann können diese Plätze eingeklagt werden. Doch wie funktioniert das eigentlich genau und ist es überhaupt gerecht, dass sich schlechtere Abiturienten ins Medizinstudium einklagen können?
Haben sich Studenten dazu entschlossen, es mit einer Studienplatzklage im Studienfach Medizin zu probieren, gibt es mehrere Dinge, die sie beachten müssen. Ein paar davon haben wir unten aufgeführt.
Viele Studienbewerber wägen ab, ob sie ihre Studienplatzklage mit oder ohne anwaltlichen Beistand in Angriff nehmen sollen. Die Frage stellt sich, weil vor den in erster Instanz zuständigen Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang herrscht, jeder sich also selbst vertreten kann. Für eine Studienplatzklage ohne anwaltlichen Beistand spricht natürlich vor allem, dass die Kosten des Verfahrens niedriger sind. Nachteilig ist aber oft, dass die Studienbewerber als juristische Laien dastehen. Es lauern viele Formalien, die unbedingt einzuhalten sind, soll die Studienplatzklage nicht schon aus formellen Gründen scheitern. Hinzu kommt, dass das Aufspüren von versteckten Kapazitäten echtes Insiderwissen erfordert, welches man quasi mit der Beauftragung eines versierten Anwaltes kauft. Auch der organisatorische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Dies alles erledigt der beauftragte Anwalt. In der Regel lassen sich lediglich zwei bis drei Prozent der Studienplatzkläger nicht anwaltlich vertreten.
Ein häufiger Fehler der Kläger besteht darin, dass eine Studienplatzklage zu spät eingereicht wird. Denn nicht die Frist auf dem Ablehnungsbescheid ist entscheidend, sondern die Fristen, die in dem Hochschulzulassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind. Die Universitäten informieren über diese Fristen in der Regel nicht und im Internet kursieren viele Falschinformationen. Hier kann man genau nachlesen, welche Fristen eingehalten werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je eher man die Studienplatzklage einreicht, desto besser die Chancen. Auch die Verfahrensdauer der Studienplatzklage ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, mit welcher Verzögerung der erfolgreiche Studienplatzkläger sein Studium aufnehmen kann. Da die Studienplatzklage ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, also ein Eilverfahren ist, entscheiden die Verwaltungsgerichte oft innerhalb weniger Monate. So treffen die meisten Gerichte ihre Entscheidung im Wintersemester bis Ende Dezember und im Sommersemester bis Ende Juni. Jedoch dauerten in den letzten Semestern in einigen Studiengängen die Verfahren länger. Dies hängt vor allem mit der schwieriger werdenden Rechtslage und der teilweise gestiegenen Anzahl von Studienplatzklägern zusammen.
Bei der Frage des Wunschstudienortes spielen vor allem persönliche Vorlieben der Studienbewerber eine Rolle. Die Frage des Wunschstudienortes tritt aber meist hinter andere Kriterien zurück, weil sich eine einzige Studienplatzklage gegen die Wunschuniversität mindernd auf die Chancen auswirkt. Viele Anwälte empfehlen deshalb unbedingt, ohne Rücksicht auf persönliche Vorlieben, diejenigen Universitäten zu verklagen, die Chancen auf ungenutzte Kapazitäten bieten. Ein späterer Wechsel im Rahmen eines Studienplatztausches ist ja nicht ausgeschlossen. Generell gilt: Je kleiner das Fach und je weniger Kläger, umso größer die Chance, einen Platz zu bekommen. Aber man darf auch nicht außer Acht lassen, dass viele Juristen mit den kostspieligen Mehrfachklagen gutes Geld verdienen. Man sollte sich daher gut überlegen, gegen welche Universitäten Klage erhoben werden sollte. http://www.youtube.com/watch?v=y11PRI5a5w4
Gibt es mehr Kläger, als eine Universität nachträglich Plätze zur Verfügung stellt, werden diese an den meisten Hochschulen unter den Klägern verlost. An den Universitäten in Baden-Württemberg, Hamburg, Kiel und Lübeck entscheidet eine Reserveliste über die zusätzlichen Plätze: Sie werden nach Abiturnote und Wartezeit unter den Klägern vergeben. Anwälte raten oft zu Mehrfachklagen. Das erhöhe die Chancen und es ist außerdem ein lukratives Geschäft für sie. Doch mehr als sechs Klagen sind nun nicht mehr möglich – auch nicht in den Fächern Tiermedizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt fest, dass eine Klage nur noch an den Universitäten erfolgreich sein kann, die in der Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung genannt waren. Das sind im Fach Medizin maximal sechs Hochschulen. Ein Trick der Universitäten, um sich die Kapazitätskläger effektiv vom Leib zu halten. Bislang gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg – die Hochschulen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland orientieren sich aber bereits daran. Weitere Bundesländer dürften folgen. Einige Universitäten gehen sogar noch weiter und legen in ihren Satzungen fest, dass Bewerber nur gegen die Hochschule klagen können, die sie als Erstwunsch angegeben hatten.
Viele Medizinstudenten bekommen nach ihrer Klage außerdem zunächst einmal nur einen Teilstudienplatz. Das bedeutet, dass sie nach dem Physikum automatisch exmatrikuliert werden und sich für die klinischen Semester neu um einen Studienplatz bewerben müssen. Und je nach Uni ist dies unterschiedlich erfolgreich. An den Universitäten Göttingen und Marburg beispielsweise beträgt der Anteil der Teilstudienplatzinhaber in der Vorklinik zwischen 30 und 50 Prozent. „Die Universität Göttingen wurde vor vielen Jahren von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu diesem Vorgehen verpflichtet, da die vorklinische Kapazität deutlich größer ist als die klinische Kapazität“, erklärt die Bundesministerin für Wissenschaft Prof. Dr. Johanna Wanka. Bemühungen, vorklinische Kapazitäten abzubauen, seien von den Verwaltungsgerichten nicht akzeptiert worden. Doch wohin in der Klinik mit den vielen Studenten der Teilstudienplätze? Es ist klar, dass einige leer ausgehen werden. Dennoch ist für viele der Traum vom Medizinstudium so groß, dass sie es hinnehmen, nach dem Physikum in eine ungewisse Zukunft zu schauen. Manche finden erst nach mehreren Wartesemestern wieder einen Platz, teils in anderen Städten und manche werden gar nicht mehr in den klinischen Abschnitt übernommen. Mit dieser Gefahr sollte man als Student mit Teilstudienplatz auf jeden Fall rechnen.
Doch wie sehen eigentlich die Universitäten Studienplatzkläger? Viele Universitäten beschweren sich über den immensen Aufwand, der ihnen durch die zusätzlichen Studenten entsteht. Die Kläger laufen nicht in willkommene Arme, denn dank ihnen muss sich die Uni um mehr Personal, Material und Räumlichkeiten bemühen, die oft gar nicht vorhanden sind und zusätzliche Kosten verursachen. Auch die Hochschulen wissen sich zu wehren und können bei Studienplatzüberfüllung die Taktik des Klagens anwenden. Das bekamen 64 Studenten in Ulm zu spüren, die sich zum Sommersemester 2004 erfolgreich einklagen konnten. Da das Studium in Ulm normalerweise nur zum Wintersemester anfängt, hatten diese Studenten nicht nur mit der Missgunst der Mitstudenten und Professoren, sondern auch mit einem vollen Stundenplan zu kämpfen. Sie mussten die Kurse des Wintersemesters und des Sommersemesters in einem Semester absolvieren. Während dieser Zeit ließ die Uni den Einklagegrund allerdings noch einmal überprüfen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab der Uni grünes Licht, die daraufhin die 64 Einkläger nach einem Semester zwangsexmatrikulierte. „Schon mit den normalen 321 Studienanfängern sind die vorklinischen Abteilungen mit der Lehre bis zum Anschlag belastet“, betonte damals Reinhard Marre, Dekan der Ulmer Mediziner, „mit 64 weiteren wäre ein ordentlicher Lehrbetrieb praktisch nicht mehr möglich gewesen.“ Solche Berichte häufen sich auch an anderen Universitäten. 2010 wurden 32 eingeklagte Studenten der medizinischen Hochschule Hannover nach drei Semestern wegen Überfüllung exmatrikuliert. Vom stellvertretenden Studiendekan Ingo Just hieß es zu den Konsternierten: „Sie haben durch Geld und Rechentricks einen Studienplatz bei uns bekommen. Doch jetzt hat das Gericht bestätigt, dass auch Sie sich an die Regeln halten müssen." Die exmatrikulierten Studenten wollten das nicht einfach hinnehmen und gingen in Berufung. Man merkt: Es geht hier nicht mehr nur einfach um einen Medizinstudienplatz. Die Sache entwickelt sich zu einem harten juristischen Kampf, der zwischen Universitäten und Klägern vor Gericht ausgetragen wird und bei dem entschieden werden muss, wie rechtens nun Studienplatzklagen an überfüllten Hochschulen wirklich sind.
Johanna Dietz, Medizinstudentin aus München, hat sich ihren Studienplatz eingeklagt. „Ich habe, soweit ich denken kann, schon immer einen medizinischen Beruf machen wollen“, erzählt sie. Als sie in der Mittelstufe ein freiwilliges Pflegepraktikum absolvierte, stand der Wunsch fest, Medizin zu studieren. 2008 machte sie ihr Abitur mit einem Notenschnitt von 2,8. Eigentlich ein ganz guter Schnitt, doch viel zu schlecht für Medizin. Johanna stellte fest, dass sie mit ihrer Note bis zu sechs Jahre auf einen Studienplatz hätte warten müssen. Auch die Option, im Ausland Medizin zu studieren, gefiel ihr nicht besonders gut. Ihre Eltern brachten sie schließlich auf die Idee, es mit einer Klage zu versuchen. Anfangs fand sie die Idee komisch, da es ihr doch etwas unfair gegenüber anderen Medizinstudiumsanwärtern erschien. Doch der Wunsch, gleich mit Medizin zu beginnen, überwog und Johanna wandte sich letztendlich an einen Münchner Anwalt. Der lebt davon, Abiturienten in Fächer wie Human-, Zahn- und Tiermedizin, Psychologie oder Pharmazie einzuklagen. Jährlich verklagen bundesweit schätzungsweise rund 3.000 Studenten Universitäten auf einen Studienplatz. Knapp die Hälfte klagt im Bereich Medizin. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht. Die Klage ist für viele die letzte Hoffnung auf ihr Traumstudium. Eine Klage kostet je nach Uni zwischen 1.200 und 1.800 Euro. Familie Dietz legte zusammen und versucht es. "Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen prüfe ich jedes Semester neu", sagte Johannas Anwalt. "Ich suche nach Studienplätzen, die von den Unis versteckt und weggerechnet worden sind.“ Insgesamt gegen drei Universitäten klagt Johanna – zunächst vergebens. Jedes Jahr werden ihre Klagen bei den Universitäten erneut abgelehnt und auch von der ZVS, über die sie sich zusätzlich noch regulär bewirbt, erhält sie lauter Absagen. Jedes Mal fallen etwa 300 € Verwaltungsgebühren an. Erst zum Wintersemester 2012/13 gibt es einen Lichtblick für Johanna. Ein Brief kommt, in dem steht, dass sie es erfolgreich geschafft hat, sich für einen Medizinstudienplatz in München einzuklagen. Johanna ist überglücklich, da sie schon fast nicht mehr darauf gehofft hatte. 2009 gab es noch 150 Plätze in München, die über die Studienplatzklage vergeben wurden. Doch jedes Jahr wurden es weniger. 2010 gab es noch 55 und bei ihrer erfolgreichen Verhandlung waren es insgesamt nur noch 13 Plätze und die Wahrscheinlichkeit, einen zu ergattern, verschwindend gering. Auf die Frage, wie ihre Kommilitonen darauf reagieren, dass sie sich eingeklagt hat, meint Johanna: „Ich dachte mir anfangs, dass manche Vorurteile gegen mich haben würden und ich es besser nicht erwähne, aber keineswegs. Jeder hier gönnt mir den Platz und es gibt keinerlei Vorbehalte oder ähnliches.“
Entgegen Johannas Erlebnissen sehen sich viele Kläger häufig der Missgunst ihrer Mitstudenten und Professoren ausgeliefert. Obwohl jeder der eingeklagten Studienplätze ein rechtlich vollwertiger Platz ist, haben einige Vorurteile gegenüber den Studenten, die meistens ein schlechteres Abitur gemacht haben und von Wartesemestern verschont blieben. An einigen Unis trauen es sich die Studenten gar nicht zu, davon zu berichten, dass sie sich den Studienplatz erklagt haben, aus Angst vor der Missgunst anderer. Doch soll es nicht auch für Leute mit schlechterem Abitur Möglichkeiten geben, ohne Wartesemester oder Auslandsstudium Medizin anfangen zu können? Häufig gilt gegenüber den anderen, bei der Stiftung für Hochschulzulassung nicht berücksichtigten Studienbewerbern, die das Risiko einer Studienplatzklage gescheut haben, das Argument: Wer wagt, der gewinnt! Wir haben zwei Medizinstudenten zu ihren Meinungen befragt.
Jorge Bracca, Medizinstudent im siebten Semester in Regensburg, findet, dass man den Studienplatzklagen den gesetzlichen Riegel vorschieben sollte: „Ich finde es schade, weil sich die Lehre durch das Einklagen der vielen Medizinstudenten sehr verschlechtert. Im klinischen Abschnitt des Studiums wird die Kapazität an Hand der Patientenbetten errechnet. Wie viele Ärzte Zeit für unsere Ausbildung haben, ist dabei egal. So wurde jetzt auch an meiner Uni für die Klinik eine größere Jahrgangsstärke errechnet, als eigentlich angemessen wäre. Das bedeutet, man hat größere Gruppen von Studenten, aber genauso wenige Ärzte wie sonst, die die angehenden Medizinstudenten dann schlechter betreuen können. Schlechtere Ausbildung bedeutet weniger Praxis und weniger Zeit, etwas richtig erklärt zu bekommen und das wirkt sich natürlich negativ auf uns als spätere Ärzte aus. Grundsätzlich bin ich ein Gegner vom Einklagen, auch deswegen, weil es aus dem Rahmen der gerechten Zulassung fällt. Ein Medizinstudium kostet den Staat 250.000 €. Wenn ein Auswahlverfahren stattfindet, dann bin ich der Meinung, dass die Besten genommen werden sollten und nicht die wohlhabenden Abiturienten. Ein Studienplatz sollte nicht "käuflich" sein. Wenn sich Leute mit 3er-Abis einklagen, während 200 1,7er zu Hause sitzen und nicht wissen wohin, dann ist das schlichtweg nicht fair.“ Sarina Frier, die in Gießen Medizin studiert, findet hingegen Studienplatzklagen völlig in Ordnung. „Das altbewährte Argument, dass sich nur wohlhabende Leute ins Studium einklagen können, gilt nicht. Es gibt zahlreiche Rechtsschutzversicherungen, die - je nach Leistungspaket - auch Verwaltungsrechtsschutz anbieten. Wer diese frühzeitig abschließt, sorgt eben für den „worst case“ vor. Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung halten sich in Grenzen und können auch von nicht so wohlhabenden Familien aufgebracht werden. Bei einer Studienplatzklage muss das Gericht prüfen, ob die Universität noch Kapazitäten frei hat und diese nicht angemessen nutzt und gibt nur dann der Klage statt. Wenn das der Fall ist, hat die Universität offensichtlich Studenten abgewiesen, obwohl sie noch Plätze frei hatte und damit ihre Pflichten verletzt. Man muss für sein Recht eben kämpfen.“
Letztlich kann man nur festhalten, dass es wohl das Recht eines jeden Bürgers ist, sich einen Studienplatz einzuklagen, solange es solche freien Studienplätze an den Universitäten auch gibt. Es sollten keine Einbußen in der Lehre und Ausbildung der übrigen Studenten entstehen. Dennoch sollte man sich überlegen, ob nicht ein anderes System besser wäre. So könnte es beispielsweise strengere Prüfungsaufsichten der Universitäten geben, die die errechneten Studienplätze kontrollieren. Die ermittelte Anzahl an tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätzen würde dann nicht an Kläger oder 1,0-Abiturienten vergeben, sondern an Schulabgänger, die in einem medizinischen Test ihre logisch-denkenden Fähigkeiten und vor allem ihren Willen, das Fach Medizin auch wirklich studieren zu wollen, bewiesen haben.