Chronisch kranke Patienten, die auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind, könnten sich freuen: Laut ABDA werden nun erstmals Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden müssen.
Darauf haben sich Apotheker und Krankenkassen vor Kurzem einstimmig im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens geeinigt. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. „Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke Patienten“, sagt DAV-Verhandlungsführer Dr. Rainer Bienfait: „Ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Patienten ist getan. Ich habe großes Vertrauen, dass die Schiedsstelle die Austauschverbotsliste nun zügig bearbeitet und erweitert.“ Der einstimmig gefasste Beschluss der Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V enthält folgende Regelungen für die Anlage 1a (Substitutionsausschlussliste) im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V: Ein Katalog mit pharmazeutischen Kriterien für die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste wurde als Beratungsgrundlage für die Schiedsstelle festgelegt. Die beiden Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum) bilden ab 1. April 2014 die ersten beiden Positionen auf der Liste. Mit gutachterlicher Hilfe und anhand der gemeinsam festgelegten Kriterien wird die Schiedsstelle systematisch und zeitnah die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Basis dafür sind die 20 aus Apothekersicht benannten Wirkstoffe, die der DAV den Krankenkassen bereits im Frühjahr 2013 vorlegt hatte. Nach monatelangen Bemühungen von Patientenverbänden, Apothekern und Gesundheitspolitikern sei es damit gelungen, eine allgemeingültige Austauschverbotsliste bei besonders heiklen Medikamenten aufzustellen. Chronisch kranke Patienten und Apotheker würden somit mehr Sicherheit haben.