Business-Lunch mit dem Pharma-Außendienst oder ein kleines Werbegeschenk für die Kinder – klingt harmlos? Ist es offenbar nicht: Wer regelmäßig von der Industrie umworben wird, verordnet anders. Das wirkt sich längst nicht nur auf den Praxisetat aus.
Mittagspause in der Praxis, der Pharmareferent bringt wie jede Woche sein Lunch-Catering mit – dazu ein paar Broschüren, einen Kugelschreiber, vielleicht eine Einladung zum Fortbildungsabend im Edelrestaurant. Für viele Ärzte gehört das zum Alltag und gilt als harmlose Geste, die am eigenen Verordnungsverhalten nichts ändert. Genau diese Annahme hat ein internationales Forscherteam nun systematisch überprüft – mit einem eindeutigen Ergebnis.
Für den Cochrane Review werteten Barbara Mintzes von der University of Sydney und Joel Lexchin von der York University in Toronto 93 Studien aus, die bis Januar 2025 zu diesem Thema veröffentlicht wurden – darunter 92 Beobachtungsstudien und eine randomisiert-kontrollierte Studie. Als Zuwendungen zählten die Autoren dabei ausdrücklich Essen und Getränke, Reisekosten, Gratismuster, Personal für Praxen und Kliniken sowie Honorare für Beiratsmitgliedschaften. Das Ergebnis: Ärzte, die solche Geschenke oder Zahlungen von Pharmaunternehmen erhalten, verordnen insgesamt mehr Medikamente, weichen häufiger von Leitlinien ab und verursachen wahrscheinlich höhere Verordnungskosten.
Besonders aufschlussreich ist der Dosis-Wirkungs-Zusammenhang: In 79 % der untersuchten Studien zeigte sich, dass häufigere oder wertvollere Zuwendungen mit stärkeren Effekten einhergehen. Selbst geringwertige Gesten wie ein bezahltes Mittagessen wirken sich messbar auf das Verordnungsverhalten aus.
Dass die Autoren trotz überwiegend beobachtender Studien an mehreren Stellen eine hohe Evidenzqualität vergeben, liegt am GRADE-Bewertungssystem: Die Zertainty wurde zwar wegen Verzerrungsrisiko und Ungenauigkeit abgewertet, wegen des klaren Dosis-Wirkungs-Musters und teils großer Effektstärken aber wieder hochgestuft.
Prof. Jörg Meerpohl, Wissenschaftlicher Vorstand von Cochrane Deutschland, fasst das Ergebnis so zusammen: „Der Review zeigt klar: Zahlungen und Geschenke – wie etwa Essenseinladungen – beeinflussen das Verschreibungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten – und zwar negativ.“ Erstautorin Barbara Mintzes ergänzt: „Viele Ärzt*innen halten das für eine Kleinigkeit, die sie nicht beeinflusst. Sie glauben, man könne sie nicht ‚für ein belegtes Brötchen kaufen‘. Die Daten zeigen aber, dass diese Marketingstrategie wirkt.“
Wie konkret sich das auswirkt, zeigen einzelne Studien aus dem Review besonders deutlich. US-amerikanische Ärzte, die Zahlungen von Opioid-Herstellern erhielten, verordneten 2015 rund 9,3 % mehr Opioide als Kollegen ohne solche Zahlungen. Bei hochdosierten Opioiden lag die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung nach Zahlungserhalt sogar um das 1,27-Fache höher.
Auch außerhalb der USA zeigt sich der Effekt: In einer niederländischen Studie sank die Leitlinienkonformität der Verordnungen um 0,23 Prozentpunkte mit jedem zusätzlichen monatlichen Besuch eines Pharmareferenten. Französische Hausärzte mit weniger als zehn Referentenbesuchen pro Monat verordneten bei Nasen-Rachen-Entzündungen seltener Antibiotika als stärker umworbene Kollegen.
Die internationale Datenlage ist deutlich von den USA geprägt: 88 % der eingeschlossenen Studien stammen von dort, nur eine einzige untersucht die Situation in Deutschland. Sie stammt von Cora Koch und Kollegen aus Freiburg und wertete Daten zu Anwendungsbeobachtungen (AWB) von 6.996 Ärzten aus, von denen 2.354 an einer solchen Beobachtung teilnahmen. Das Ergebnis: Die teilnehmenden Ärzte verordneten das jeweils beobachtete Medikament im Teilnahmejahr um 8 % häufiger, im Folgejahr noch um 7 % häufiger als zuvor.
Rechtlich ist der Spielraum für solche Zuwendungen hierzulande eng gesteckt: § 7 des Heilmittelwerbegesetzes verbietet Werbegeschenke an Ärzte, seit 2016 stellen die §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft rät zudem grundsätzlich von einer Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen ab.
Dass sich gegensteuern lässt, legt der Review ebenfalls nahe: Institutionelle Regeln, die den Kontakt zwischen Industrie und Ärzten begrenzen, verbesserten wahrscheinlich die Angemessenheit von Verordnungen und senkten möglicherweise die Verordnungsmenge. Besonders deutlich zeigte sich das bei US-Ärzten, die an Fakultäten mit strikten Geschenkregelungen studiert hatten: Sie verordneten ein neueres Antipsychotikum ohne belegten Zusatznutzen deutlich seltener (Odds Ratio 0,25). „Es ist ermutigend zu sehen, dass strenge Richtlinien zum Umgang mit Interessenskonflikten in der Regel wirksam waren“, so Mintzes.
Ein viertes, bislang nur schwach untersuchtes Signal betrifft sogenannte Formulary Requests: Sowohl Werbung und Fortbildung als auch Geschenke und Zahlungen gingen möglicherweise mit häufigeren Anträgen einher, das beworbene Präparat in die Arzneimittelliste einer Klinik aufzunehmen – die Evidenz dazu ist bislang allerdings sehr unsicher.
Einschränkend weisen die Autoren darauf hin, dass 92 der 93 eingeschlossenen Studien rein beobachtend angelegt sind und damit keinen endgültigen Kausalitätsbeweis liefern können. Zwei Studien deuten zudem darauf hin, dass Pharmafirmen gezielt Ärzte ansprechen, die ohnehin bereits viel verschreiben. Zu den Auswirkungen auf tatsächliche Patientenergebnisse liegen bislang keine Daten vor, und auch aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen fehlen bislang belastbare Zahlen.
Aber unserer Community würde das doch nicht passieren, oder? Habt ihr selbst Angebote bekommen oder angenommen und könnt Rückblickend etwas darüber sagen? Erzählt es uns in dieser kurzen Umfrage:
Bildquelle: Getty Images, Unsplash
Weitere News-Artikel