Jedes Quartal zieht die Kassenärztliche Vereinigung einen Teil des Honorars ein. Aber wer sind die Entscheider, wer kontrolliert sie – und was verdient man da eigentlich? Hier kommt Teil 1 unserer KV-Serie.
Es ist eine unscheinbare Zeile auf dem Honorarbescheid und doch hat sie weitreichende Folgen: die Verwaltungskosten. Quartal für Quartal zahlen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland einen Beitrag an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Abgabe ist Pflicht und wird direkt vom Honorar abgezogen, als Prozentsatz, den jede KV selbst festlegt. Entsprechend unterschiedlich fällt sie aus, vergleichbar ist sie kaum. Beim allgemeinen Satz reicht die Spanne, soweit die KVen ihre Zahlen veröffentlichen, von 1,80 Prozent in Niedersachsen bis 3,25 Prozent in Schleswig-Holstein.
Doch der allgemeine Satz ist nur die halbe Wahrheit: Viele KVen erheben zusätzlich Sonderumlagen, etwa für den Bereitschaftsdienst, die Weiterbildung oder die Sicherstellung der Versorgung. In Niedersachsen kommen so je nach Region bis zu 3,44 Prozent zusammen. Spitzenreiter ist Hamburg mit insgesamt 4,28 Prozent. Vergleichsweise günstig kommen Praxen in Bremen weg, wo Online-Abrechner pauschal 2,40 Prozent zahlen.
In Deutschland gibt es 17 KVen. Eigentlich eine pro Bundesland, nur Nordrhein-Westfalen hat zwei: die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Darüber steht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Dachorganisation, deren Mitglieder die 17 KVen sind. Und Mitglied der KVen sind zugelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte in Praxen und MVZ ab mindestens halbtägiger Tätigkeit sowie ermächtigte Krankenhausärzte. Generell gilt: Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, muss Mitglied seiner KV sein. Freiwillig ist das nicht. Insgesamt nehmen rund 192.000 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Wie unterschiedlich die KVen sind, zeigt ein Blick auf ihre Größe.
Grafik: DocCheck. Quelle: KBV, Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, Stand 31.12.2025 (Tabelle 4); Kartengrundlage: deutschlandGeoJSON
Die KV Bayerns hat mehr als 30.000 Mitglieder, die KV Baden-Württemberg als zweitgrößte rund 24.300. Die KV Bremen kommt auf gut 2.100 – das sind ungefähr so viele Menschen, wie die KV Bayerns beschäftigt. Laut KBV liegen die Belegschaften der KVen zwischen 200 und 1.500 Mitarbeitern. Bayern sprengt diese Spanne mit gut 2.200 also deutlich. Groß oder klein, eines haben alle 17 KVen gemeinsam: Sie arbeiten nach demselben Gesetz, und das verlangt ihnen einiges ab. Sie sollen für ihre Mitglieder kämpfen und sie gleichzeitig kontrollieren.
Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Teil der sogenannten Selbstverwaltung: Der Staat setzt per Gesetz den Rahmen, Ärzte und Krankenkassen füllen ihn eigenverantwortlich aus. Ihre Kernaufgabe ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V. Vereinfacht gesagt: Die KVen müssen dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte zeitnah und in zumutbarer Entfernung einen Arzt oder Psychotherapeuten finden. Dazu gehören die Bedarfsplanung gemeinsam mit den Kassen, der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstunden und die Terminservicestellen unter der 116117. Den Notarzt im Rettungsdienst organisieren dagegen in der Regel die Länder.
Gleichzeitig vertreten die KVen die Interessen ihrer Mitglieder: Sie verhandeln auf Landesebene mit den Kassen über Vergütung, Arzneimittelvereinbarungen und Versorgungsverträge. Und sie prüfen die Abrechnungen derselben Ärzte, korrigieren Honorare und können Disziplinarverfahren einleiten, wenn Mitglieder ihre Pflichten verletzen.
Die KBV vergleicht die Selbstverwaltung gern mit einem eigenen Staat, dem „Praxenland“. Ganz falsch ist das Bild nicht, und es soll auch für diesen Beitrag herhalten: Jede KV hat demnach ein Parlament, eine Regierung und Fachgremien. Und so funktionieren sie:
Das Parlament ist die Vertreterversammlung (VV). Die Mitglieder wählen sie alle 6 Jahre in unmittelbarer und geheimer Wahl, meist per Brief; die laufende Amtsperiode endet 2028. In Baden-Württemberg sitzen zum Beispiel 50 Delegierte in der VV, alle ehrenamtlich – aber mit Aufwandsentschädigung bzw. Verdienstausfallsatz und Reisekostenentschädigung. Die VV beschließt Satzung und Haushalt, legt den Verwaltungskostensatz fest und verabschiedet den Honorarverteilungsmaßstab. Sie wählt den Vorstand und kontrolliert ihn.
Die Regierung ist der hauptamtliche Vorstand, den die VV ebenfalls für 6 Jahre wählt. Je nach KV besteht er aus 2 oder 3 Personen. Er führt die Verwaltung und verhandelt mit den Krankenkassen. Nicht jeder KV-Vorstand ist Arzt. Unter anderem in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sitzen auch Nicht-Mediziner im Vorstand, in Hamburg besteht der Vorstand mit John Afful und Caroline Roos komplett aus Nicht-Ärzten.
Beratende Fachausschüsse geben den einzelnen Gruppen eine Stimme. Vier davon schreibt das Gesetz jeder KV und der KBV vor: für die hausärztliche Versorgung, für die fachärztliche Versorgung, für Psychotherapie und für angestellte Ärzte. Ihre Mitglieder wählt die VV. Weitere Ausschüsse kann eine KV über ihre Satzung einrichten.
Grafik: DocCheck. Quelle: SGB V (§§ 79, 79b, 79c, 90, 96, 106c)
Einige der Entscheidungen trifft die KV nicht allein. Sie fallen in Gremien und Stellen, die KV und Krankenkassen gemeinsam tragen:
Die KBV macht die Regeln; die KVen vor Ort setzen sie um und verteilen das Geld. Mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt die KBV im Bewertungsausschuss den EBM, also die bundesweit einheitliche Gebührenordnung. Sie gibt den KVen den Rahmen für die Honorarverteilung vor, sitzt im Gemeinsamen Bundesausschuss und vertritt die Vertragsärzte gegenüber Bundesregierung und Bundestag.
Auch die KBV hat eine Vertreterversammlung. Sie hat 60 Mitglieder: 26 Fachärzte, 22 Hausärzte, 6 Psychotherapeuten und 6 Mitglieder, die weder Arzt noch Psychotherapeut sind. 2026 tagt sie viermal. Der Clou: Auch hauptamtliche Vorstände der KVen sitzen in der KBV-VV. Dazu kommen ehrenamtliche Delegierte, die die regionalen Vertreterversammlungen entsenden. Die Regionalregierungen bilden also einen großen Teil des Bundesparlaments, das wiederum den KBV-Vorstand wählt und kontrolliert. Personell ist die Selbstverwaltung eng verflochten. Petra Reis-Berkowicz, Hausärztin in Oberfranken, leitet seit 2011 die VV der KV Bayerns und seit 2017 zusätzlich die VV der KBV.
An der Spitze steht KBV-Chef Andreas Gassen mit einer Gesamtvergütung von 464.782 Euro für 2025. Rund 367.000 Euro davon sind Grundgehalt. Dazu kommen 40.000 Euro Zuschuss zur Altersvorsorge und knapp 58.000 Euro für Pauschalen, Versicherungen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Unter den KVen zahlt Bayern am meisten. Der Vorstandsvorsitzende Christian Pfeiffer kommt auf 392.954 Euro, sein erster Stellvertreter Peter Heinz wegen höherer Nebenleistungen sogar auf 397.902 Euro. Den zweithöchsten Vorsitz bezahlt Nordrhein mit 366.770 Euro. Die übrigen KV-Chefs liegen zwischen rund 300.000 und 350.000 Euro. Am unteren Ende steht Brandenburg: Dort erhalten Vorsitzender und Stellvertreter je 298.450 Euro, ohne jede Zusatzleistung. Insgesamt gibt es in KVen und KBV rund 45 hauptamtliche Vorstandsposten.
Mit Blick auf das GKV-Spargesetz und die finanziellen Einbußen niedergelassener Ärzte stellt sich die Frage, weshalb die Vorstandsgehälter so hoch angesetzt sind, während ihre Mitglieder, die sie bezahlen, den Gürtel enger schnallen müssen. Die KBV hält dagegen, dass KVen mit 200 bis 1.500 Beschäftigten „mit mittelständischen Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar“ seien und Vorstände vergleichbarer Privatunternehmen sowie vieler gesetzlicher Krankenkassen in derselben Größenordnung verdienten. Ob die Gehälter der Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen jedoch der richtige Maßstab sind, bleibt fraglich – für die KBV-Verteidigung ist das jedenfalls so.
Auch die ehrenamtlichen Delegierten der KBV-VV gehen nicht leer aus. Am meisten erhielt 2025 die VV-Vorsitzende Petra Reis-Berkowicz: knapp 121.900 Euro, davon gut 114.200 Euro Entschädigung und rund 7.700 Euro für Reisen und Übernachtungen. Dahinter folgt der Psychotherapeut Gebhard Hentschel mit rund 71.500 Euro. Die übrigen Delegierten erhielten zwischen knapp 2.800 und rund 55.000 Euro, die meisten weniger als 30.000 Euro. Die Beträge decken nicht nur die VV-Sitzungen ab, sondern die Arbeit in allen Gremien der Selbstverwaltung, inklusive Pauschalen für Ausschussvorsitze und Ausgleich für Praxisausfall. Keine Entschädigung bekommen dagegen die KV-Vorstände, die ebenfalls in der KBV-VV sitzen. Sie sind bereits hauptamtlich bezahlt, die KBV erstattet ihrer KV allerdings die Reisekosten.
Der Bauplan zeigt eine Organisation, die sich ihren Mitgliedern gegenüber demokratisch legitimiert, ihnen aber zugleich keine Wahl lässt, ob sie dazugehören wollen. Wie gut diese Konstruktion funktioniert, entscheidet sich jedoch nicht nur am Geld. Im nächsten Teil schauen wir uns an, was die Verwaltung pro Praxis kostet und warum die Umlage je nach Region so unterschiedlich ausfällt. Und wir erzählen die Geschichte einer KV, die wegen drohender Verluste bei Immobilienanlagen Millionen abschreiben muss und dafür die Umlage ihrer Mitglieder kräftig erhöht hat.
Bildquelle: Alexander Mils, Unsplash
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