FOLLOW-UP | Immer wieder kommt es unter zahnärztlicher Narkose zu Komplikationen. Doch die Daten zur Sicherheit haben bisher wenig Biss. Dabei ist die Lösung eigentlich ganz einfach …
Für Eilige gibt’s am Ende eine kurze Zusammenfassung.
Im Februar 2023 fragte ich bei der BZÄK nach, ob konkrete Zahlen zur Durchführung von Narkosen in Zahnarztpraxen existieren und ob es Zahlen zum Thema Zwischenfälle und Todesfälle gibt. In diesem Artikel habe ich für DocCheck berichtet. Auch die Presse berichtete umfangreich darüber, der Tagesspiegel zitierte in diesem Zusammenhang meinen Unmut zu fehlenden verbindlichen Standards. Meine kritische Haltung zum Thema Milchzahnbehandlung mit einer ambulanten Narkose ist also bekannt.
Viel Zustimmung habe ich seitdem erfahren – sowohl aus Kreisen zahnärztlicher Praxen und Universitätskliniken, wie auch aus Fachkreisen der Anästhesie. Das Fehlen verbindlicher Standards in allen Bereichen (personelle, apparative, räumliche, indikationsdefinierende) sowie das Fehlen von Statistiken zur Häufigkeit waren zu beklagen. Drei Jahre ist es nun schon her, dass ich die BZÄK zu dem Thema befragt hatte. Höchste Zeit also, nachzuhaken. Was hat sich seitdem verbessert oder verändert? Bestehen noch immer vermeidbare Risiken oder statistische Graubereiche?
Stichproben in etwa 600 Schwerpunktpraxen ergaben im Jahr 2023 ganze 47.000 Narkosebehandlungen. Schätzungen von Experten kamen laut Tagesspiegel aber auf weit über 100.000 Narkosebehandlungen pro Jahr im zahnmedizinischen Bereich. Um Licht ins Dunkle zu bringen, startete die KZBV Anfang 2024 eine eigene Strukturumfrage. Diese freiwillige Umfrage erbrachte leider keine belastbaren Daten zur Gesamtzahl.
Dass es noch immer keine belastbaren Zahlen zur Häufigkeit durchgeführter Narkosen gibt, ist unschön. Dabei bilden doch Daten zur Anzahl das Grundgerüst für ein sicherheitsrelevantes Qualitätsmanagement. Die Unkenntnis über die tatsächliche Anzahl der in den Praxen durchgeführten Narkosen verhindert via fehlender Verknüpfung die Erhebung aussagekräftiger Daten zu Qualität und Wirtschaftlichkeit, wie z. B. Anzahl der behandelten Zähne in der jeweiligen Narkose, Anzahl der hierbei erbrachten Füllungen etc.
Der Grund, dass man sich in einem für die Patientensicherheit hochrelevanten Bereich nicht in der Lage sieht, präzise zu quantifizieren und sich damit eine gefährliche Datenlücke einhandelt, ist angesichts des damit in Kauf genommenen Verlustes an Patientensicherheit nur schwer zu verstehen. Obwohl man interdisziplinäres Arbeiten einfordert, anpreist und lobt, pflegt man an Schreibtischen getrennte Wege zu bevorzugen: Die KZV rechnet die Anzahl behandelter Zähne ab und die KV die Narkose. Beide Körperschaften sind offensichtlich nicht imstande, auf kleinster Flamme interdisziplinär zu handeln und zum Wohle der Patienten minimale Datenmengen miteinander auszutauschen, um damit für eine dringend notwendige Transparenz zu sorgen.
Das mag in Zeiten von TI und KI anachronistisch anmuten, erweckt aber gleichzeitig den Eindruck unangemessener Starrheit unter gemeinschaftlicher Verdrängung sicherheitsrelevanter Dimensionen. Dabei wäre es ein Leichtes, etwa durch Schaffung einer zahnärztlichen Abrechnungsposition „Narkose“, für eine Zuordnung und damit für die dringend notwendige Transparenz zu sorgen.
Gleichzeitig ließen sich damit umfangreiche Informationen gewinnen, die nicht nur Rückschlüsse auf Basisdaten wie Frequentierung oder ein etwaiges Overtreatment zulassen, sondern auch Argumente liefern, mit denen sich berechtigte Forderungen nach Schaffung dringend erforderlicher stationärer Kapazitäten präzise untermauern ließen. Ohne jeglichen Impetus einer Veränderung aber entsteht eher der Eindruck einer Verschleierung von Narkosedaten. Die Erklärung, dies sei aufgrund der verwaltungsbedingten Gegebenheiten eben unvermeidlich, der Blindflug ganz banal durch verwaltungstechnische Sachzwänge erzeugt, kann und darf so nicht stehen bleiben. Hier lege ich ein Veto ein – jede Vorschrift, jedes Gesetz kann geändert werden. Wenn man es nur will.
Die BZÄK erarbeitete zum Thema umgehend eine Stellungnahme. Ein Blick in die seit 2023 veröffentlichten Stellungnahmen zeigt: Die Anforderungen wurden stärker konkretisiert, wie diese Beispiele zeigen:
Die anästhesiologischen Fachgesellschaften BDA und DGAI erklärten 2023 in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die bereits zuvor bestehende allgemeine Erklärung „Vereinbarung zu Qualitätssicherung ambulante Anästhesie“ nach wie vor Gültigkeit besitzt. Diese enthält Angaben zur Prozess- und Strukturqualität, zu räumlichen Anforderungen und zur Qualifikation des eingesetzten Personals. 2025 kam es zur Veröffentlichung einer „aktualisierten Empfehlung zur apparativen Ausstattung von Anästhesiearbeitsplätzen und Aufwachräumen“. BDA und DGAI bezeichneten diese als zeitgemäßen Standard, forderten aber zugleich eine rechtlich verbindliche Verankerung. Das spricht dafür, dass diese Empfehlungen derzeit noch immer nicht automatisch als eigenständige, bundesweit unmittelbar verbindliche Pflicht für jede Zahnarztpraxis gelten (!). Nach dem kürzlich gefallenen Urteil im Prozess gegen einen Anästhesisten, nach dessen Behandlung ein vierjähriges Mädchen gestorben und drei weitere Kinder schwer erkrankt waren, haben die DGAI und der BDA erneut auf die Bedeutung verbindlicher Sicherheitsstandards bei jeder Narkose hingewiesen.
Seit 2023 gab es eine deutliche Konkretisierung und Professionalisierung, besonders durch den 2024 von der BZÄK festgelegten Qualitätsstandard und den 2025 aktualisierten Anästhesieempfehlungen. Von einer vollständigen Neudefinition des ambulanten Narkosestandards kann man jedoch nicht sprechen. Die grundlegenden Anforderungen – Facharztstandard, geeignete Ausstattung, qualifiziertes Fachpersonal, Notfallfähigkeit und lückenlose Nachüberwachung – bestanden bereits zuvor, wurden aber präzisiert. Dass noch immer keine rechtsverbindlichen Mindeststandards für eine apparative und räumliche Ausstattung festgelegt worden sind, ist dabei ebenso wenig hinnehmbar wie die weitere Unkenntnis der Zahnärztekammern über die tatsächliche Anzahl der in den Praxen durchgeführten Narkosen aufgrund der fehlenden interdisziplinären Zusammenarbeit von KVen und KZVen. Beide Defizite können mit einfachen Mitteln beseitigt werden – ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass es schnell geht. Schließlich geht es um Menschenleben.
Das Wichtigste auf einen Blick
Bildquelle: Jovana Askrabic, Unsplash
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