BLOG | Neue Vorsorge, alter Hut: Der G-BA verkauft die U10 als Innovation – dabei gibt es sie längst. Ein Kinderarzt rechnet vor, warum am Ende trotzdem weniger Geld für mehr Leistung übrig bleibt.
Eine Vorsorgeuntersuchung für Kinder soll die Lücke zwischen der U9 (mit 5 Jahren) und der J1 (Jugenduntersuchung zwischen 12 und 15 Jahren) schließen. Ein idealer Zeitpunkt wäre mit 8 Jahren, beispielsweise nach der 2. Grundschulklasse. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat sich jedoch für den Zeitraum zwischen 9 und 10 Jahren entschieden.
Seit 1971 gibt es in Deutschland empfohlene (und in einigen Bundesländern auch verpflichtende) Vorsorgeuntersuchungen. Gleich 6 davon finden im ersten Lebensjahr statt, beginnend mit der Geburt (U1), gefolgt von der Untersuchung in der 1. Woche (U2), dem 1. Monat (U3), nach 3 (U4) und 6 Monaten (U5) sowie der U6 um den 1. Geburtstag. Anschließend sollen die Kinder jährlich beim Kinderarzt vorgestellt werden (U7-U9). Danach folgte eine Pause bis zur J1.
Unser Berufsverband hat die beträchtliche Lücke zwischen dem Vorschulalter und der Jugend erkannt und in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sogenannte Selektivverträge abgeschlossen. Diese Verträge ermöglichen Kindern 2 zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im 7./8. Lebensjahr (U10) und 9./10. Lebensjahr (U11).
Das Angebot wird sehr gut angenommen. Neben der körperlichen Untersuchung werden bereits im Rahmen der Schule Themen wie Aufmerksamkeitsstörungen angesprochen und über Medien aufgeklärt. Auch beginnende Haltungsschwächen, Auffrischungsimpfungen sowie Beratungen zur Ernährung und Übergewicht sind Bestandteil der Untersuchung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einführung einer neuen Vorsorgeuntersuchung namens U10 angekündigt, die im 9. und 10. Lebensjahr stattfinden soll. Diese Untersuchung umfasst eine ärztliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Entwicklungsbeurteilung und Beratung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf altersspezifischen Themen wie Ernährung, Bewegung, Gewicht, schulischer Entwicklung und digitaler Mediennutzung.
Darüber hinaus empfiehlt der G-BA eine Modifizierung der Jugenduntersuchung J1 durch den Einsatz von Fragebögen („KidsScreen“) zur Beurteilung der psychosozialen Entwicklung.
Kinderärzte begrüßen Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich. Prävention ist die wichtigste Säule der Pädiatrie, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen, gesunde Lebensweisen zu fördern und vor allem mit den Heranwachsenden selbst darüber zu sprechen.
Es ist unverständlich, warum die seit Jahren bestehende U11 aus den Selektivverträgen nicht allen Kindern zugänglich gemacht und somit zur allgemeinen Krankenkassenleistung erklärt wird. Die Benennung der G-BA-Vorsorge als U10 trägt zusätzlich zur Verwirrung bei. Was passiert nun mit „ihrer“ U10, wenn die Kinder 7 Jahre alt sind? Sollten wir sie dann „U9a“ oder „U9bonus“ nennen? Es gibt sicherlich einfachere Lösungen. Sollte der G-BA in einigen Jahren beschließen, auch eine Vorsorgeuntersuchung mit 7 Jahren einzuführen, wird diese dann wieder zur U10 und die aktuelle U10 zur U11? Es ist offensichtlich, dass diese Namensgebung zu unnötiger Komplexität führt.
Die Pressemitteilung der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) erweckt den Eindruck, dass die „neue“ U10 und die Modifizierung der J1 mit einem Fragebogen eine flächendeckende Beratung und Früherkennung der Kinder ermöglichen, die bisher nicht existierten. Dies ist jedoch schlichtweg falsch. Dank der Selektivverträge konnte bereits der überwiegende Teil der Kinder mit U10 und U11 erreicht werden. Zudem existierten Screeninginstrumente zur psychosozialen Entwicklung von Jugendlichen bereits vor der Einführung dieser Maßnahmen.
Die Selektivverträge werden unabhängig von den Vergütungen der Kassenärztlichen Vereinigung (im EBM, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab) an die Ärzte vergütet. Eine heutige U10 oder U11 brachte etwa 55 bis 58 € ein. Wird eine Vorsorgeuntersuchung im EBM als reguläre Krankenkassenleistung abgerechnet, erhalten die Praxen jedoch nur bis zu 47 € (bei der J1 sogar nur 41 €). Zusätzlich plant die Bundesregierung im Beitragsstabilisierungsgesetz, die unlängst beendeten Budgets der Haus- und Kinderärzte wieder einzuführen. Auch Präventionsleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sollen künftig budgetiert werden.
Das bedeutet: Sollten die Pläne des G-BA und des BStabG wie vorgesehen umgesetzt werden, können wir ab dem nächsten Jahr eine „neue“ Vorsorgeuntersuchung anbieten, die jedoch nur begrenzt vergütet wird.
Stellen Sie sich vor, ich kaufe jeden Sonntag 10 Brötchen beim Bäcker und bezahle sie entsprechend. Eine Woche später benötige ich jedoch 12 Brötchen, da sich Besuch angekündigt hat. Ich bezahle jedoch nur 10, da „so war der Bedarf vor einer Woche“. Genau so funktioniert ein Budget in Arztpraxen: Wir erhalten nur eine Vergütung für das, was wir im Vergleichsquartal des Vorjahres abgerechnet haben (ok, zugegeben plus 10 %). Alles darüber hinaus wird von den Krankenkassen nicht erstattet. Wenn wir also mehr Präventionsleistungen erbracht haben als im Vorjahr, was bei einer „neuen“ Vorsorge der Fall sein wird, erhalten wir dafür keine Bezahlung.
Präventionsleistungen sind wichtig und sollten angemessen vergütet werden. Eine „neue“ Vorsorge als reguläre Leistung der Krankenkassen zu bewerben, obwohl sie bereits existiert und vermutlich nicht ausreichend vergütet wird, ist Etikettenschwindel und täuscht die Eltern als „revolutionäre Neuerung“. Unser Berufsverband reagiert verhalten und kritisiert vor allem den Widerspruch zwischen der „neuen“ Vorsorge und der Budgetierung. Die Parallelstruktur mit Selektivverträgen bleibt dabei unerwähnt.
In unserer Praxis werden wir entsprechend planen: Eine U10 nach den Vorstellungen des G-BA werden wir nicht anbieten können, da uns schlichtweg die Termine dafür fehlen.
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