KOMMENTAR | Weder nachhaltig noch kostensparend: Wird eine Therapie frühzeitig beendet, landen wertvolle Medikamente unberührt im Müll. Muss das sein? Doch wer würde zurückgegebene Arzneimittel nehmen – und sind sie überhaupt sicher?
Teure Medikamente werden vernichtet, wenn ein Patient stirbt oder seine Therapie geändert wird – selbst wenn die Packung noch originalverschlossen ist und theoretisch einem anderen Menschen zugutekommen könnte. AfD-Politiker haben dieses Thema politisch aufgegriffen. Sie fordern, die Rückführung bereits abgegebener Arzneimittel in die Versorgung zu prüfen. Ihre Idee erscheint zunächst plausibel: Noch verwendbare Medikamente nicht zu vernichten, könnte Ressourcen schonen und Kosten senken.
Aus pharmazeutischer Sicht ist jedoch entscheidend, ob sich ihre einwandfreie Qualität und sichere Lagerung nach der Abgabe noch gewährleisten lassen. Genau hier verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Sparmaßnahme und möglichen Risiken.
Das Problem dabei: Der Arzneimittelpackung sieht kein Apotheker an, ob sie tatsächlich sachgerecht gelagert wurde. Sie kann äußerlich tadellos erscheinen und dennoch im Sommer längere Zeit im Auto oder monatelang auf der Fensterbank gelegen haben. Bei kühlpflichtigen Präparaten kommt hinzu, dass sich im Nachhinein kaum feststellen lässt, ob die vorgeschriebene Kühlkette durchgehend eingehalten wurde. Aus genau diesem Grund gelten bereits für Rücknahmen innerhalb der professionellen Lieferkette strenge Vorgaben. § 7b Arzneimittelhandelsverordnung verlangt für die Wiederaufnahme zurückgenommener Arzneimittel in den Verkaufsbestand unter anderem eine nachvollziehbare Herkunft und Lagerung, ein unversehrtes Originalbehältnis, einen ordnungsgemäßen Zustand und eine ausreichende Resthaltbarkeit.
Entscheidend ist also weniger die Rückgabe selbst als der zwischenzeitliche Verlust der kontrollierten Arzneimittelkette. Sobald ein Medikament beim Patienten zu Hause gelagert wird, entsteht aus pharmazeutischer Sicht eine Blackbox: Die Bedingungen lassen sich kaum zuverlässig überprüfen.
Ich denke: Patientensicherheit darf niemals dem Sparzwang geopfert werden. Sie sollte aber auch nicht zum Totschlagargument werden, mit dem jede Form der Wiederverwendung von vornherein ausgeschlossen wird. Denn auch die Vernichtung von Arzneimitteln hat ihren Preis. Ihre Herstellung verbraucht Wirkstoffe, Energie und Wasser, hinzu kommen Verpackung und Transport. Bei hochpreisigen Therapien wiegt zudem der finanzielle Verlust erheblich. Besonders problematisch kann die Vernichtung werden, wenn ein Präparat von einem Lieferengpass betroffen und kurzfristig kein Ersatz verfügbar ist.
Damit stellt sich die Frage nach der Verantwortung auch in die andere Richtung: Ein nachweislich einwandfreies, möglicherweise schwer erhältliches Medikament im Wert von Tausenden Euro zu vernichten, nur um es anschließend auf Kosten der Solidargemeinschaft neu zu beschaffen, ist ebenfalls nicht ohne Weiteres zu rechtfertigen.
Besonders aufschlussreich sind Erfahrungen mit oralen Krebsmedikamenten. Dabei geht es gerade nicht darum, jede zurückgebrachte Packung ungeprüft an den nächsten Patienten weiterzugeben, sondern um eine Wiederverwendung unter klar definierten und kontrollierten Bedingungen.
Genau diesen Ansatz untersuchte die niederländische ROAD-Studie. Forscher gingen der Frage nach, ob unbenutzte orale Krebsmedikamente sicher erneut abgegeben werden können. Dafür kamen unter anderem versiegelte Verpackungen und eine Temperaturüberwachung zum Einsatz. Zurückgegebene Präparate wurden vor der erneuten Abgabe ebenfalls auf ihre Eignung geprüft. Wie anspruchsvoll ein solches Verfahren ist, zeigen auch weitere Untersuchungen. Demnach müssen unter anderem Lagerungsbedingungen, Verpackung, Authentizität, mögliche Rückrufe und die verbleibende Haltbarkeit berücksichtigt werden.
Zwischen den beiden Extremen „alles vernichten“ und „alles wiederverwenden“ gibt es also einen dritten Weg: prüfen, dokumentieren und selektieren – und nur solche Arzneimittel erneut abgeben, deren Qualität ausreichend abgesichert werden kann. Offen bleibt allerdings, wer diese Arbeit in der Praxis übernehmen könnte. Öffentliche Apotheken dürften mit ihrer üblichen Ausstattung meist kaum in der Lage sein, eine umfassende Qualitätsprüfung solcher Rückläufer durchzuführen.
Hinzu kommt, dass sich der Aufwand nicht bei jedem Präparat lohnt. Rücknahme, Dokumentation, Lagerung und Qualitätskontrolle verursachen selbst Kosten. Eine niederländische Analyse bezifferte diese auf durchschnittlich 5,54 Euro für bei Raumtemperatur gelagerte und 7,61 Euro für kühlpflichtige Arzneimittel. Eine Packung im Wert von 5 Euro aufwendig für die erneute Abgabe zu prüfen, ergibt kaum Sinn. Bei einem Krebsmedikament im Wert von mehreren Tausend Euro fällt die Rechnung ganz anders aus.
Doch selbst wenn sich die Wiederverwendung bei hochpreisigen Arzneimitteln wirtschaftlich lohnt und die Qualität zuverlässig abgesichert werden kann, bleibt eine weitere Hürde: die Akzeptanz der Patienten. Schon der Gedanke, ein Medikament einzunehmen, das zuvor für jemand anderen bestimmt war, kann zu Ablehnung führen.
Dieses Unbehagen nimmt offenbar ab, wenn die pharmazeutische Qualität garantiert werden kann. In einer niederländischen Untersuchung mit 2.215 Befragten waren 61,2 Prozent bereit, ein unbenutztes Medikament zu verwenden, das ein anderer Patient zurückgegeben hatte – vorausgesetzt, dessen Qualität ist garantiert. Entscheidend ist also das Vertrauen in das Verfahren: Patienten sollen sich nicht darauf verlassen müssen, dass der Vorbesitzer das Medikament korrekt gelagert hat, sondern darauf, dass ein verlässliches pharmazeutisches System die Qualität überprüft und absichert.
Doch selbst wenn ein solches System zuverlässig funktioniert, stellt sich die nächste Frage: Nach welchen Kriterien werden zurückgegebene Arzneimittel verteilt – an alle Patienten, nur an Freiwillige oder gezielt dort, wo sich Kosten einsparen lassen?
Eine Situation, in der Privatpatienten grundsätzlich neue und Kassenpatienten bevorzugt „geprüft gebrauchte“ Arzneimittel erhalten, wäre problematisch. Aus einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Idee darf keine Zwei-Klassen-Pharmazie entstehen, denke ich. Wenn ein geprüftes Arzneimittel pharmazeutisch gleichwertig und sicher ist, sollte seine Verwendung nicht vom Versicherungsstatus des Patienten abhängen. Lässt sich diese Sicherheit dagegen nicht gewährleisten, kommt eine erneute Abgabe ohnehin nicht infrage.
Mit der Frage nach der Sicherheit ist unmittelbar auch die Verantwortung verbunden. Wer haftet, wenn trotz aller Kontrollen etwas schiefgeht – die Apotheke, der Hersteller, die Krankenkasse oder eine zentrale Prüfstelle? Untersuchungen zur praktischen Einführung zeigen, dass ein solches System mit erheblichen organisatorischen Anforderungen verbunden ist.
Deshalb müsste nicht nur die Wiederabgabe rechtlich ermöglicht, sondern zugleich klar geregelt werden, wer für Prüfung, Freigabe und mögliche Schäden verantwortlich ist. Eines sollte dabei ausgeschlossen sein: dass der Gesetzgeber die Wiederverwendung politisch ermöglicht, das damit verbundene Risiko am Ende aber bei Ärzten oder Apotheken ablädt.
Mein Fazit: Pauschale Lösungen helfen nicht weiter. „Alles wiederverwenden“ wäre leichtsinnig. „Alles vernichten“ könnte angesichts hoher Arzneimittelkosten, knapper Ressourcen und wiederkehrender Lieferengpässe jedoch ebenso wenig zeitgemäß sein.
Lässt sich Sicherheit nicht zweifelsfrei nachweisen, darf das Medikament nicht erneut abgegeben werden – auch dann nicht, wenn es 30.000 Euro wert ist.
Kommt ein validiertes Prüfverfahren dagegen eindeutig zu dem Ergebnis, dass Qualität und Sicherheit gewährleistet sind, stellt sich die umgekehrte Frage: Ist es dann noch sinnvoll, ein nachweislich einwandfreies Arzneimittel zu vernichten, nur um anschließend ein neues zu beschaffen und zu bezahlen? Darüber sollten wir nachdenken.
Bildquelle: Pawel Czerwinski, Unsplash
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