Neuer Minister, alte Baustellen: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zieht zum Herbstauftakt Bilanz – von Spargesetz über Softdrink-Steuer bis zur Frage, wie viel der Staat vom Arztgespräch mithören darf.
Für Eilige gibt's am Ende eine kurze Zusammenfassung.
Zur ersten Pressekonferenz nach der Sommerpause zieht BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt eine erste Bilanz des Amtsantritts von Gesundheitsminister Carsten Linnemann: Es sei „wenig ungeplant“ – also ein vielversprechender Start für den neuen Minister, der in einer „entscheidenden Phase ins Amt getreten“ ist. Der Kontakt sei bislang gut, Linnemann traue man im Grundsatz zu, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Gleichzeitig mahnt Reinhardt dringenden Handlungsbedarf bei Strukturreformen an – insbesondere in puncto Primärversorgung, Notfallreform und Prävention.
Deutlich fällt die Kritik am geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus – laut Reinhardt eines der größten Spargesetze der jüngeren Zeit, mit Vergütungsdeckel, Rückführung von TSVG-Leistungen und Teilfinanzierung von Krankenhausleistungen. Reinhardt stellt klar: „Das Gesetz ist keine Sozialreform.“ Beschlossen sei die Sache zwar – damit aber noch lange nicht erledigt. Grundsätzlich sei der Anstieg der Lohnnebenkosten volkswirtschaftlich nachvollziehbar. Problematisch sei aber, dass die Entwicklung der Grundlohnsumme nicht mit Morbidität, demografischem Wandel und medizinischem Fortschritt Schritt halte.
Ein zentrales Anliegen der BÄK: Präventionsleistungen dürfen im gedeckelten Gesamtbudget nicht untergehen. Wird etwa das Mammographie-Screening künftig ab 35 statt 40 Jahren angeboten, müsse der finanzielle Rahmen entsprechend mitwachsen. Angesichts einer stetigen Zunahme der modernen „Zivilisationskrankheiten“ – hier nennt Reinhardt Alkohol, Tabak, Bewegungsmangel und Adipositas – fordert der Präsident der Bundesärztekammer eine Abkehr von dem starken Fokus auf Kuration.
Konkret begrüßt Reinhardt die ab 2028 geplante Softdrink-Steuer. Auch zeigt er sich offen für eine stärkere Besteuerung hochverarbeiteter Lebensmittel, um über Preisanreize gesündere Ernährung zu fördern – diese Maßnahme sei jedoch „keine Bevormundung, sondern Präventionspolitik“. Bei Nikotinpouches brauche es dringend wirksame Regeln zur Vorbeugung von Abhängigkeit, insbesondere wegen ihrer Attraktivität für Jugendliche. Zur Teillegalisierung von Cannabis verweist er auf gestiegene Krankenhausaufnahmen wegen Psychosen und Intoxikationen und sprach sich für eine Rücknahme der Genuss-Cannabis-Legalisierung aus, da der erhoffte Harm-Reduction-Effekt ausbleibe. Bei Medizinalcannabis verzeichnet die BÄK einen Verordnungsanstieg von 400 % – jedoch größtenteils über Privatrezepte via Versandapotheken und Telemedizin anstatt über reguläre Apotheken oder Kassenrezepte.
Generelles Ziel sei es, Menschen zu befähigen, mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen – aus Sicht der BÄK beginnt das idealerweise schon in der Schule. Zwar sei sich der Bildungssektor des Problems bewusst, passiert sei bislang aber wenig: „Es bleibt bei Lippenbekenntnissen“, so Reinhardt. Allenfalls gebe es pilotweise regionale Initiativen statt einer strukturellen Verankerung im Bildungskanon – trotz entsprechender Hinweise etwa aus der PISA-Studie. Als pragmatischen Zwischenschritt bringt er niedrigschwellige Formate ins Spiel, etwa buchbare Praxis-Exkurse oder Ärzte, die nach dem Ende ihrer klinischen Tätigkeit regelmäßig an Schulen referieren.
Reinhardt weitet den Gedanken aus: Auch außerhalb der Schule brauche es eine „Dynamisierung“ der Gesellschaft, etwa durch den Ausbau von Nachbarschaftshilfe und sozialen Netzwerken, über die Gesundheitskompetenz sich vervielfältigen könnte. Ziel sei, die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens „gestaltbar“ zu machen, sinnvoll und ressourcenschonend.
Deutschland liegt europaweit an der Spitze bei Krankenhausbehandlungen und verzeichnet 9,4 Arztkontakte pro Kopf und Jahr – aus Sicht der BÄK auch Ausdruck der eingangs beschriebenen Kompetenzlücke sowie eines fallbezogenen Honorarsystems („Wer Fälle abrechnet, bekommt Fälle“). Ein omnipräsentes Beispiel: Patienten, die mit nicht akut behandlungsbedürftigen Anliegen in der Notaufnahme landen, statt gezielter versorgt zu werden. Als Stellschrauben nennt die Kammer die Koordination und Steuerung der Inanspruchnahme, das Honorarsystem sowie die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Reinhardt betont, es gehe nicht um pauschale Sparmaßnahmen, sondern um sinnvolle Umverteilung von Ressourcen – denn strukturell sei hier „das untere Ende der Fahnenstange erreicht“.
Bei der Ersteinschätzung – welche laut Reinhardt auch digital- oder KI-gestützt denkbar sei – bleibt für die BÄK eine Prämisse nicht verhandelbar: Sie muss ärztlich verantwortet sein. Eine rein technische Lösung reiche nicht: „Es ist nicht damit getan, dass man ein Gesetz geschrieben hat.“ Diagnose und Therapie sollen laut Reinhardt klar in ärztlicher Hand bleiben, um Verantwortungsdiffusion zu vermeiden.
Zum Apotheken-Versorgungsweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zeigt sich Reinhardt differenziert: Gegen eine saisonale Grippeschutzimpfung in der Apotheke spreche nichts – das könne sogar die Impfbereitschaft stärken. Bei komplexeren Leistungen wie reisemedizinischer Beratung sieht die BÄK aber Grenzen der fachlichen Abbildbarkeit. Diagnostik und Beratung als Selbstzahlerleistungen in Apotheken könnten zudem zu Doppeluntersuchungen führen, da Befunde ohne klare Indikationsstellung später erneut erhoben werden müssten – die Verteilung von Verantwortung sei in dieser Hinsicht also „eher keine Sparmaßnahme“. Unterstützt wird dagegen die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sowie die Rolle der Apotheke als Ort für Compliance- und Arzneimitteltherapiesicherheits-Beratung.
Kritisch äußerte sich Reinhardt zum Gesetz für Daten und Information im Gesundheitswesen (GDI): Individuelle Risikobewertungen von Patienten durch Krankenkassen bezeichnete er als „übergriffig“ und sprach von einem „Paradigmenwechsel“ – diese Verantwortung sei „ärztliche Uraufgabe“ und habe „in den Händen von Krankenkassen nichts zu suchen“.
Auch beim Nachrichtendienstrecht mahnte er zur Vorsicht: Eine rechtsstaatlich legitimierte Aufzeichnung könne zwar in bestimmten Fällen sinnvoll sein, die Arzt-Patienten-Beziehung basiere aber unter anderem auf dem Schutzgefühl, das durch die ärztliche Schweigepflicht zustande kommt. Anders als bei Anwälten oder Seelsorgern genieße die Arzt-Patienten-Beziehung jedoch bislang nicht denselben absoluten Vertrauensschutz. Dabei dürfe das Vertrauen in den Arzt nicht durch Vertrauen in den Staat ersetzt werden, so Reinhardt.
Auch das Thema Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen in der Medizin wurde erneut angesprochen. So betont Reinhardt, dies widerspreche den Grundwerten des Arztberufs fundamental – denn die Arzt-Patienten-Beziehung sei ein „Verhältnis besonderer Intimität“. Die BÄK setzt sich in Reaktion auf die beim Deutschen Ärztetag geschilderten Vorkommnisse für den aktiven Abbau begünstigender Hierarchie- und Abhängigkeitsstrukturen sowie Verhaltenskodizes, Verfahrensordnungen, Vertrauenspersonen und Awareness-Konzepte ein.
Die BÄK hat dem Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit konkrete Vorschläge zum „Abbau überbordender Bürokratie“ vorgelegt. Nach Kammerangaben kostet Verwaltungsaufwand Ärzte bis zu drei Stunden täglich – Zeit, die für Patienten fehlt. Weiter fordert Reinhardt eine gemeinsame Bürokratie-Task-Force von Politik und ärztlicher Selbstverwaltung sowie eine Senkung der administrativen Belastung für Ärzte um mindestens 10 % pro Jahr. Jede Dokumentationspflicht solle auf ihren tatsächlichen Nutzen geprüft werden – und nur behalten werden, sofern sie sich bewährt. Bei der Digitalisierung selbst sieht Reinhardt „extrem viele Medienbrüche“ zwischen ePA, elektronischem Rezept und eAU und bislang ein „relativ spärliches Ergebnis“.
Reinhardts Bilanz zum Herbstauftakt macht deutlich, worauf es der Bundesärztekammer bei der neuen Regierung ankommt: Reformen ja – aber keine Sparpolitik unter dem Deckmantel der Effizienz. Gegenüber dem frisch gebackenen Gesundheitsminister schlägt die BÄK einen kooperativen Ton an, zieht aber klare rote Linien, etwa bei der Finanzierung von Prävention, der ärztlichen Verantwortung für Ersteinschätzung und Datenauswertung sowie beim Schutz vulnerabler Gruppen vor Nikotinabhängigkeit. Nach Ansicht der Kammer müssen Notfallreform, Primärversorgung, Krankenhausreform, Bürokratieabbau und Prävention dabei nicht nacheinander, sondern parallel angegangen werden – mit spürbaren Folgen für den Praxis- und Klinikalltag, etwa bei Steuerungs- und Dokumentationspflichten.
Das Fazit des Präsidenten der Bundesärztekammer ist simpel, aber dadurch nicht weniger wichtig: „Wir kommen nicht voran, wenn wir da nicht langsam größere Schritte machen.“ Das Gesundheitssystem sei an vielen Stellen anpassungsbedürftig, und er selbst „habe für manchen Unmut der im System Agierenden und derer, die das System erleben, großes Verständnis“. Wie viele Punkte dieser langen Liste an Forderungen nun tatsächlich umgesetzt werden und wo es vielleicht doch bei politischen „Lippenbekenntnissen“ bleibt, wird sich noch zeigen. Wir dürfen also gespannt bleiben.
Das Wichtigste auf einen Blick
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