BLOG | In der AU-Debatte geht es meist um Arbeitnehmer, die angeblich zu schnell krankfeiern. Auf der anderen Seite kann eine strategische Krankschreibung aber auch Unternehmen entlasten – zum Nachteil der Patienten.
In letzter Zeit wurde ja viel über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUs) diskutiert – dass Arbeitnehmer sie zu viel beanspruchen würden, ab wann ein Arztkontakt nötig ist, etc. Dabei fällt mir in den letzten Jahren eine Konstellation auf, die selten offen besprochen wird: die vom Arbeitgeber angeforderte AU (auch wenn die öffentliche Diskussion ja primär immer vom Arbeitnehmer und dessen „Arbeitswillen“ bestimmt ist). Zum ersten Mal wirklich aufgefallen ist mir das während der Covid-Zeit. Und zwar deswegen, weil Arbeitnehmer explizit KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wollten – sondern eine Quarantäne-Bescheinigung.
Kurz zur Erinnerung: Um damals dafür zu sorgen, dass Quarantäne-Bestimmungen eher eingehalten werden, wurden Arbeitgeber für in Quarantäne befindliche Mitarbeiter entschädigt – für kranke Mitarbeiter aber natürlich nicht. Denn das fiel unter die „normale“ AU. Deswegen hatte ich immer wieder Diskussionen mit Arbeitnehmern, die von mir nur den positiven Coronatest wollten, denen ich aber trotz Fieber, etc. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben sollte – denn dann bekam der Arbeitgeber kein Geld. Wir haben dann meistens eine (damals noch Papier) AU ausgestellt, weil der Patient arbeitsunfähig war. Aber die wurde vermutlich nie abgeholt oder abgegeben, glaube ich.
Als diese Regelungen aufgelöst wurden, dachte ich, dass damit das Ganze nun ein Ende hat. Mein Eindruck ist aber, dass damit mal wieder ein Geist aus der Flasche gekommen ist, der jetzt nicht mehr in die Flasche zurückgeht.
Ein Beispiel, wo ich aktuell nicht genau weiß, wie man damit umgeht: Ein junger Mensch (z. B. Mitte 20) kommt in die Sprechstunde, ein Elternteil ist gestorben, der junge Mensch ist selbstverständlich emotional sehr aufgewühlt und kommt jetzt für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Eigentlich steht ihm in diesem Fall eh erstmal ein (bezahlter) Sonderurlaub zu. Das sind zwar „nur“ 2 Tage, aber eigentlich wäre das grundsätzlich möglich. Was wir aber stattdessen oft hören: Dass der Arbeitgeber direkt zum Arzt schickt, damit derjenige krankgeschrieben wird.
Das ist aber nur dann möglich, wenn ich ihm eine „hohe psychische Belastung“ (z. B. F43.2 Trauerreaktion) attestiere. Und das ist eine der berühmt-berüchtigten F-Diagnosen. Das ist gerade bei jungen Menschen „riskanter“, als es auf den ersten Blick aussieht. Hat nämlich dieser junge Mensch noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, wird er sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer F-Diagnose in der Anamnese auch nicht mehr bekommen (weil F-Diagnosen mit zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit zählen).
Ich stehe dann immer in der Zwickmühle. In der Konstellation möchte der belastete Angehörige natürlich erst einmal Entlastung – aber ich weiß, dass diese Entlastung für ihn mittel- und langfristig Probleme machen kann. Ich versuche das dann immer möglichst vorsichtig mit den Angehörigen zu besprechen, aber das ist definitiv schwierig.
Bei Wiedereingliederungen sehe ich ebenfalls, dass auch die Arbeitgeber ein hohes Interesse daran haben, dass der Patient erst dann wieder ohne AU auf der Arbeit aufläuft, wenn er wirklich wieder 100%ig einsatzfähig ist. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht absolut verständlich – aber damit verlängert sich natürlich auch die AU-Zeit – und damit die Kosten der Krankenkassen. Deswegen finde ich die aktuelle Diskussion manchmal ein bisschen … fadenscheinig.
Ja, es gibt Patienten, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehr schnell wollen (und andere, denen ich die AU wirklich quasi aufnötigen muss, weil sie mit dem Kopf unter dem Arm noch arbeiten gehen wollen). Aber so zu tun, als läge alles nur an den Arbeitnehmern, halte ich nach den Erfahrungen der letzten Jahre auch für zu kurz gegriffen. Was kann die Schlussfolgerung davon sein? Letztlich nur, dass alle überlegen, was sie selbst dazu beitragen können, damit es besser läuft – auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
Denn so schieben wir nur Kosten hin und her und keiner ist zufrieden. Oder positiv formuliert:
„Wozu leben wir, wenn nicht dazu, uns gegenseitig das Leben einfacher zu machen?“– George Eliot
Original: What do we live for if not to make the world less difficult for each other?
Bildquelle: Andrej Lišakov, Unsplash