Lichtblick für Lipödem-Leidende: Seit Kurzem zahlt die Kasse die OP – auch, wenn man sich bei den Details noch uneinig ist. Ist die konservative Behandlung damit abgeschrieben?
Viele Frauen mit Lipödem, einer schmerzhaften, symmetrischen Fettverteilungsstörung an Beinen und teils Armen, hören jahrelang, ihr Übergewicht sei einfach eine Frage der Ernährung. Dabei gilt: „Die Diagnose des Lipödems ist eine rein klinische Diagnose – es gibt keinen Laborwert und keine Bildgebung, die sie sichern könnten“, sagt Dr. Stefan Rapprich, Hautarzt und Phlebologe am MVZ Hautmedizin Bad Soden. Die bisherige Standardtherapie bildet eine komplexe physikalische Entstauungstherapie aus Kompressionsstrümpfen und manueller Lymphdrainage. Sie lindert Beschwerden, beseitigt die Fettvermehrung aber nicht.
Ob eine operative Fettabsaugung mehr bringt als diese konservative Behandlung, untersucht die LIPLEG-Studie. Für die randomisierte, kontrollierte Multicenterstudie wurden an 11 Zentren in Deutschland 410 Patientinnen im Stadium I bis III des Lipödems nach einer Vorlaufphase mit konservativer Therapie im Verhältnis 2:1 auf eine Liposuktion in Tumeszenztechnik oder die Fortführung der konservativen Therapie randomisiert. Primärer Endpunkt war eine Schmerzreduktion von mindestens zwei Punkten auf einer zehnstufigen Skala nach zwölf Monaten, als sekundäre Endpunkte erfassten die Forscher unter anderem Lebensqualität und Hämatomneigung. Die Ergebnisse erschienen im Fachjournal The Lancet.
Den primären Endpunkt erreichten 68,3 Prozent der operierten Patientinnen, in der konservativ behandelten Gruppe waren es 7,6 Prozent. Auch bei Lebensqualität und Hämatomneigung schnitt die Liposuktion deutlich besser ab. „Unsere Daten zeigen erstmals, dass Liposuktion bei Lipödem eine sehr signifikante und klinisch relevante Schmerzreduktion erreichen kann“, erklärt Studienleiter Prof. Oliver A. Cornely von der Uniklinik Köln. Allerdings traten unerwünschte Ereignisse in der Liposuktionsgruppe häufiger auf als unter konservativer Therapie. Diese Komplikationen wurden ausschließlich im operativen Studienarm beobachtet. „Es ist keine triviale Intervention, sondern eine effektive und dennoch invasive Behandlungsoption“, warnt Cornely vor unkritischem Enthusiasmus. Eine 36-monatige Nachbeobachtung zur Langzeitsicherheit läuft noch.
Dr. Gabriele Faerber, Allgemeinmedizinerin mit Spezialisierung auf Lymphologie, Phlebologie und Ernährungsmedizin am Zentrum für Gefäßmedizin Hamburg zieht ihren Schluss: „Meines Erachtens sind die Ergebnisse eindeutig: Die Liposuktion ist der alleinigen konservativen Therapie aus Kompression und manueller Lymphdrainage überlegen.“ Einen methodischen Vorbehalt hat sie dennoch: Da sich für die Studie nur Frauen beworben hätten, die selbst eine Operation wünschten, bestehe ein gewisser Bias in der Stichprobe. Auch Rapprich bestätigt: „Die Methodik war konsequent auf die Fragestellung zugeschnitten – ‚Ist die operative Therapie der konservativen überlegen?‘ – und beantwortet genau diese Frage […].“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liposuktion im Juli 2025 unabhängig vom Stadium des Lipödems in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Zur Begründung verwies der G-BA auf signifikante Effekte zugunsten der Liposuktion bei Schmerzreduktion und weiteren patientenrelevanten Endpunkten wie der Lebensqualität. Prof. Tobias Hirsch, Leiter der Klinik für Plastische Chirurgie, Universitätsklinikum Münster, bewertet den Schritt klar positiv: „Aus meiner Sicht rechtfertigen die Studienergebnisse zu diesem Zeitpunkt den G-BA-Beschluss eindeutig.“ Faerber hält auch Teile der vorhandenen Zugangsvoraussetzungen für richtig: „Ein grundsätzlicher Ausschluss von der Liposuktion ist sinnvoll und notwendig, allein schon, weil die Frauen vor der Liposuktion gesunde Ernährung und Bewegung benötigen.“ Am konkreten Grenzwert – einem Body-Mass-Index von maximal 35 – stört sie sich trotzdem: „Es gibt Frauen mit normaler Waist-to-Height-Ratio und einem BMI über 35.“
Rapprich sieht das differenzierter. Während er den grundsätzlichen Ausschluss vor der OP nachvollziehen kann, kritisiert er einen der Grenzwerte: „Nicht durch die Studie gedeckt ist dagegen der BMI-Grenzwert. Diese Hürde ist aus meiner Sicht sachlich nicht begründet.“ Für Patientinnen mit höherem Körpergewicht bleibt der neue Leistungsanspruch damit vorerst Theorie.
Auch die praktische Umsetzung des Anspruchs steht infrage. Faerber beschreibt die Lage nüchtern: „Die aktuelle Versorgungsstruktur für Frauen mit Lipödem ist schlecht. Es gibt weder genügend Diagnostik noch genügend operative Zentren mit guter Qualität.“ Rapprich beziffert die Wartezeit auf einen Facharzttermin mit durchschnittlich 9 Monaten. Frauen, die die neue Kassenleistung nutzen wollen, treffen also selbst nach der positiven G-BA-Entscheidung häufig auf lange Wartezeiten und wenig spezialisierte Anlaufstellen.
Ob sich daran schnell etwas ändert, bezweifeln gleich zwei der befragten Experten. Rapprich verweist auf monetäre Aspekte: „Ohne eine realistische Vergütung bleibt der neue Leistungsanspruch für viele Frauen ein Anspruch auf dem Papier.“ Hirsch erwartet sogar eine Verschärfung der Lage: „Die Versorgungsstrukturen sind mangelhaft und ich befürchte, dass sie durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht besser werden.“
Für die betroffenen Frauen ändert sich mit der LIPLEG-Studie also zunächst vor allem die Datenlage – nicht unbedingt der Praxisalltag. Das Lipödem bleibt, wie Hirsch betont, „eine chronische Erkrankung, die Patientinnen lebenslang begleitet“. Die Studie liefert erstmals belastbare Evidenz dafür, dass die Operation daran etwas ändern kann; ob die betroffenen Frauen davon auch tatsächlich profitieren, hängt nun davon ab, wie schnell sich Diagnostik-, Behandlungs- und Vergütungsstrukturen an die neue Evidenz anpassen.
Für die Praxis heißt das: Liposuktion ersetzt die konservative Therapie nicht, sondern folgt ihr. Laut den Studienautoren sollte jede symptomatische Patientin zunächst über einen ausreichenden Zeitraum konservativ behandelt werden – erst wenn dabei keine relevante Besserung eintritt, kommt die Operation infrage. Da die Diagnose weiterhin rein klinisch über Anamnese und Tastbefund gestellt wird, bleibt die sorgfältige körperliche Untersuchung entsprechend wichtig.
Angesichts der deutlich höheren Rate an Nebenwirkungen im Vergleich zur konservativen Therapie sollten Ärzte ihre Patientinnen vor einer Operation gezielt über mögliche Komplikationen aufklären und die Entscheidung individuell abwägen, statt die Liposuktion pauschal zu empfehlen. Seit Juli 2026 ist der Eingriff bei Patientinnen mit einem BMI bis 35 ambulant erstattungsfähig – bei der Zuweisung lohnt sich also ein Blick auf diese Voraussetzung, auch wenn die Grenze in der Fachwelt umstritten ist.
Bildquelle: Who's Denilo, Unsplash