Haus- und Fachärzte schlagen Alarm. Eingezwängt zwischen Budget und Wirtschaftlichkeitsprüfung wackelt ihr Geschäftsmodell. Im Dickicht der unvermeidlichen Verteilungskämpfe floriert ein Trend, der das Ende der Einzelpraxis einläutet: die PEGylierung.
Wer heute sein Praxisschild abmontiert, verkauft meist nicht an die junge Kollegin von nebenan, sondern an einen Fonds mit Sitz in London, New York oder auf den Cayman Islands. Was vor 10 Jahren noch die Ausnahme war, ist in einzelnen Fachgruppen längst Alltag: Private-Equity-Gesellschaften (PEGs) kaufen sich systematisch in die ambulante Versorgung ein – mal offen, mal über verschachtelte Umwege. Die Frage ist nicht mehr, ob das die Versorgungslandschaft verändert, sondern wie schnell und wie weit.
Die Zahlen zur Dynamik sind eindeutig, auch wenn ihre absolute Höhe umstritten bleibt. Nach einer Analyse für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wurden zwischen 2011 und 2024 insgesamt 70 private-equity-geführte Ketten gegründet, die meisten davon 2022. Aktuell sind es wegen zwischenzeitlicher Fusionen noch 62, die an rund 2.300 MVZ-Standorten aktiv sind. Besonders drastisch trifft es die Labormedizin und die Radiologie: Im Bereich „niedergelassene Leistungserbringer und Labore“ waren 2025 Private-Equity-Investoren an 59 von 68 Transaktionen beteiligt, entsprechend rund 87 Prozent. Ende 2024 waren in Deutschland 8 Private-Equity-geführte Radiologieketten mit insgesamt 243 Praxisstandorten aktiv. Bei den Augenärzten gehören über 500 Praxen zu internationalen PE-Ketten – dreimal so viele wie noch vor 3 Jahren. Auch beim Blick auf die tätigen Ärzte zeigt sich der Trend: Der Anteil der in MVZ Beschäftigten an allen Vertragsärzten lag laut KBV-Daten 2020 bei 13,7 Prozent, hochgerechnet auf 2025 sind es bereits 18,7 Prozent.
Investoren nutzen dabei 2 verschiedene Konstruktionen, um aus einem MVZ ein sogenanntes iMVZ zu machen. Die erste ist der direkte Weg: Ein Fonds kauft bestehende MVZ auf, meist konzentriert auf kapital- und geräteintensive Fächer wie Radiologie, Augenheilkunde, Labormedizin oder Zahnmedizin, wo sich Skaleneffekte am schnellsten heben lassen. Der zweite Weg ist weniger offensichtlich, aber ebenso verbreitet: der Umweg über eine Krankenhausgesellschaft. Nach § 95 Absatz 1a SGB V dürfen MVZ nämlich nicht von beliebigen Kapitalgebern gegründet werden, sondern nur von zugelassenen Ärzten, zugelassenen Krankenhäusern, bestimmten Dialyseanbietern, anerkannten Praxisnetzen, gemeinnützigen Trägern oder Kommunen. Ein PE-Fonds selbst darf kein MVZ gründen. Was er aber darf: ein – oft kleines, wirtschaftlich angeschlagenes – Krankenhaus kaufen, teilweise über mehrere verschachtelte Tochtergesellschaften, und dieses dann als Trägergesellschaft für ein oder mehrere MVZ nutzen. Wie verbreitet dieser Trick ist, zeigen Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung aus dem zahnärztlichen Bereich, wo die Datenlage deutlich besser ist als bei den Humanmedizinern: Fast 96 % aller zahnärztlichen MVZ in Krankenhausträgerschaft sind investorenbetrieben. Das Krankenhaus dient dort erkennbar nicht der integrierten Versorgung, sondern schlicht als Zulassungsvehikel.
Für die ärztliche – im Unterschied zur zahnärztlichen – Versorgung existiert diese differenzierte Datenlage schlicht nicht. Weder das Bundesgesundheitsministerium noch die KVen erfassen systematisch, welche Praxen und MVZ tatsächlich fachfremden Investoren gehören. Deshalb fordern Fachverbände seit Jahren ein MVZ-Register oder Transparenzregister. Doch selbst Befürworter eines solchen Registers räumen ein, dass es das Problem nicht löst. Ein Register, das nur die direkte Trägergesellschaft erfasst, würde im Zweifel genau die gemeinnützig klingende Krankenhaus-GmbH als Eigentümer ausweisen – und den dahinterstehenden Fonds unsichtbar lassen. Ein Register müsste konsequent bis auf die Ebene der Holding schauen, sonst bliebe es zahnlos.
Hinzu kommt, dass viele Investoren laut einer Studie im European Journal of Public Health in Steueroasen ansässig sind, was die Rückverfolgung erschwert, und dass Beteiligungen schnell wechseln. Ein Register wäre also bestenfalls eine Momentaufnahme, die ständig nachgepflegt werden müsste – und selbst dann nur die formale Eigentümerstruktur zeigt, nicht automatisch, ob und wie stark sich das auf die Behandlung auswirkt. Eine schöne Beschäftigungstherapie für neue Beamte – wie das seit einigen Jahren bestehende allgemeine Transparenzregister.
Genau an dieser Stelle wird es kontrovers. Eine Analyse des IGES-Instituts für die KV Bayern fand bei einer Auswertung von 178 Millionen ambulanten Behandlungsfällen, dass MVZ in 3 von 7 untersuchten Fachrichtungen – fachinternistische Versorgung, Augenheilkunde, Gynäkologie – höhere Honorarumsätze abrechnen als Einzelpraxen, besonders wenn ein Finanzinvestor beteiligt ist. Eine von den Lobbyverbänden ALM und BBMV in Auftrag gegebene Gegenanalyse hält dagegen, das IGES-Gutachten weise mehrere methodische Schwächen auf und belege die Kostenaussage nicht ausreichend. Über der Zahlenartistik schwebt die Gretchenfrage: Sind die MVZ geldgeil, oder beuten sich die Einzelpraxen selbst aus?
Auch bei den reinen Bestandszahlen wird gestritten: Der Bundesverband MVZ wirft einer KVB-Analyse vor, mit 40 Prozent investorenbetriebener MVZ in Bayern und davon 20 Prozent unter PE-Kontrolle eine Zahl zu suggerieren, die in Wahrheit multiplikativ nur 8 Prozent ergibt. Selbst Autoren, die den Trend kritisch sehen, räumen ein, dass der PE-Anteil an allen Arztpraxen bundesweit betrachtet vergleichsweise gering bleibt und von einer flächendeckenden Monopolbildung noch keine Rede sein kann. Der Streit ist also nicht, ob der Trend existiert – sondern wie groß und wie gefährlich er schon ist.
Hier lohnt der Blick nach vorn, denn die Konzentration verläuft nicht gleichmäßig, sondern extrem fachgruppen- und regionsspezifisch. Dort, wo hohe Patientendichte auf zahlungskräftige Klientel trifft, etwa in Ballungsräumen, entstehen bereits monopolartige Strukturen. Ein plausibles Szenario sieht so aus: Kontrollieren wenige Ketten in einer Region den Großteil der MRT-fähigen Radiologiestandorte oder der Augen-OP-Kapazitäten, verlieren Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen ihren Verhandlungshebel. Weil das EBM-System klassische Preisverhandlungen pro Leistung weitgehend ausschließt, werden iMVZ versuchen, sich mehr Privilegien zu sichern, z. B. Sonderverträge und Zusatzvereinbarungen außerhalb des Kollektivsystems. Die Krankenkassen hätten dann plötzlich einen neuen, unangenehmen Verhandlungsgegner – einen, den sie gemeinsam mit der Politik selbst gezüchtet haben.
Bildquelle: KI-Bild erstellt mit Nano Banana 2