Steigende Mieten, explodierende Personalkosten – und jetzt auch noch das Spargesetz: Praxen droht ab 2027 ein doppelter finanzieller Schlag. Die erwarteten Verluste pro Arzt lassen die Knie schlottern.
Deutsche Arztpraxen kämpfen mit immer weiter steigenden Kosten. Zu diesem Kostendruck gesellt sich jetzt ein weiterer, schwerwiegender Faktor: das GKV-Spargesetz. Wir haben uns angeschaut, was auf die Praxen zukommt und wie sich die wirtschaftliche Lage dadurch weiter zuspitzt.
Die Zahlen sprechen für sich: Laut Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (ZI) haben sich die Praxiskosten von 2020 bis 2023 um 17,6 Prozent erhöht. Das übertrifft sogar noch die allgemeine Preissteigerung im selben Zeitraum (16,7 Prozent). Größter Posten ist dabei das Personal. Um mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) wuchsen die Personalausgaben, sie machen mittlerweile gut die Hälfte aller Praxiskosten aus. Was am Ende übrig bleibt, schrumpft entsprechend: 2023 gingen die realen Jahresüberschüsse der Praxen im Vergleich zum Vorjahr um 13,3 Prozent zurück.
Auch beim Praxisbedarf zieht die Preisspirale weiter an. Im zweiten Quartal 2026 erreichte der Preisindex für Praxiszubehör mit 104,86 Punkten einen neuen Höchststand. Und die Kosten für die Unterhaltung der Praxisräume? Laut ZI stiegen sie zwischen 2020 und 2023 um 12,2 Prozent.
Zu all diesen Faktoren kommen die Auswirkungen des GKV-Spargesetzes auf Praxisinhaber zu. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, die meisten Regelungen greifen ab dem 1. Januar 2027. Vergütungszuwächse werden künftig an die Grundlohnrate gekoppelt, viele bislang extrabudgetär vergütete Leistungen, wie ambulante Operationen oder Psychotherapie, wandern zurück ins Budget.
Besonders schmerzhaft: Vorteile aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz fallen weg – ob Zuschläge für offene Sprechstunden, die Vermittlung über die 116117 oder Prämien für die Hausarztvermittlung. Das macht unterm Strich 1,64 Milliarden Euro weniger Honorar pro Jahr. Dazu kommt eine ganze Liste weiterer Streichungen: Hygienezuschläge, Kurzzeittherapie-Zuschläge, die Vergütung für ePA-Befüllung und Organspende-Beratungen. Auch bei einzelnen EBM-Positionen wird die Bewertung nach unten korrigiert.
Verwaltungstechnisch wird es ebenfalls unangenehmer. Mit der neuen Teilarbeitsunfähigkeit kommt zusätzlicher Prüfaufwand auf die Praxen zu, und weil die bundesweiten Praxisbesonderheiten bei Arzneiverordnungen wegfallen, steigt das Regressrisiko spürbar. All das kostet im ungünstigsten Fall Geld.
Nach Berechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) münden die Änderungen im Schnitt in 3.629 Euro Mindereinnahmen pro Arzt. Insgesamt schmälert das Spargesetz den ärztlichen Honorarumsatz 2027 um rund drei Milliarden Euro, so nimmt es die KBV an. Das ist eine bittere, für einige Praxen existenzbedrohende, Pille. Auch Patienten bekommen das mit großer Wahrscheinlichkeit zu spüren: Es drohen weniger Termine und längere Wartezeiten. Der Frust darüber wird in den Praxen ausgehandelt werden.
Angesichts dieser doppelten Belastung, strukturell steigende Kosten plus neue Honorardeckelung, wirfst du am besten einen genauen Blick auf deine Stellschrauben:
Bildquelle: Eduardo Ramos, Unsplash