Wer soll die Pflege der Zukunft bezahlen? Die Politik will Privatversicherte stärker in die Pflicht nehmen. Die Versicherer kontern mit einer eigenen Rechnung – und stellen damit alles auf den Kopf.
Ein Satz genügt, um die Versicherungsbranche in Wallung zu bringen. Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil forderte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland Folgendes: „Privatversicherte müssen die Pflege künftig mitfinanzieren. Es geht nicht, dass sie weiterhin herausgehalten werden.“ Begründet wird diese Forderung mit Gerechtigkeitsargumenten. Die SPD-Bundestagsfraktion verlangt einen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung versichere schließlich überproportional viele ältere, pflegeintensivere und damit kostenaufwändigere Personen.
Klingbeil legte nach: „Alle – auch die Topverdiener, die privat versichert sind – müssen ihren fairen Beitrag leisten, damit Menschen im Alter eine gute Pflege erhalten.“ Die Ansage richtet sich an ein Klientel, das sich bislang aus der Umlagefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung weitgehend heraushalten konnte. Beim PKV-Verband kam die Forderung entsprechend schlecht an.
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther widerspricht Klingbeils Darstellung deutlich und wirft ihm vor, die Realität auf den Kopf zu stellen. Aus Sicht des Verbands beteiligen sich Privatversicherte bereits doppelt an der Pflegefinanzierung: Sie zahlen laufend in die soziale Pflegeversicherung ein, obwohl sie deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen, und bauen gleichzeitig eigene Kapitalrücklagen für ihre private Pflegeversicherung auf, um im Alter selbst nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Nach Verbandsangaben zahlte ein PKV-Versicherter 2025 im Schnitt monatlich rund 98 Euro für die Pflege, ein gesetzlich Versicherter rund 81 Euro (Stand 2025). Zusätzliche Pflichtbeiträge für Privatversicherte hält Reuther zudem für potenziell verfassungswidrig. Sein Gegenvorschlag: Statt neuer Abgaben solle der Anstieg der Eigenanteile in Pflegeheimen eingefroren werden. Geringverdiener dürften nicht die Vermögenssicherung wohlhabender Bürger querfinanzieren, so seine Argumentation.
Untermauert wird die Position des Verbands durch ein Gutachten mit dem Titel „Neuer Generationenvertrag für die Pflege“. Darin wird das strukturelle Problem der sozialen Pflegeversicherung skizziert: Laut Gutachten hat sich der Beitragssatz innerhalb von weniger als zwei Jahrzehnten verdoppelt. Bei Kinderlosen liegt er inzwischen bei 4,2 %. Die demografische Entwicklung verschärfe die Lage – aktuell kommen auf 100 Erwerbsfähige 33 Personen über 67 Jahre. 2045 werden es bereits 47 sein. Die gesamte Sozialabgabenquote liegt 2026 bei 42,5 % und soll bis 2040 auf fast 50 % des beitragspflichtigen Einkommens steigen. Ein 2010 Geborener zahlt dem Gutachten zufolge im Schnitt über ein Drittel mehr Sozialbeiträge als ein 1960 Geborener.
Statt weiterer Umverteilung schlägt der PKV-Verband vor, die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung auf dem aktuellen Niveau festzuschreiben und Versicherte stärker zur privaten Vorsorge gegen das Pflegerisiko zu verpflichten. In der Variante für alle Versicherten würde der Beitragssatz bis 2050 auf 2,3 bis 2,9 % sinken. In einer zweiten Variante würden Ältere ab 61 Jahren sowie bereits Pflegebedürftige eine Sonderregelung erhalten: Ihre Leistungen würden zwar weiter erhöht, allerdings mit der Zeit in kleineren Schritten. Diese Variante käme bis 2050 auf einen etwas höheren Beitragssatz von 2,5 bis 3,1 %. Als Sofortmaßnahme schlägt das Gutachten eine Senkung um 0,4 Prozentpunkte durch die Streichung der Zuschüsse nach § 43c SGB XI vor, ergänzt um eine steuerliche Förderung von Pflegezusatzversicherungen und den Ausbau betrieblicher Pflegeversicherungen.
Am Beispiel eines 35-jährigen Durchschnittsverdieners rechnet das Gutachten vor, wie sich die Belastung entwickeln würde: 2026 zahlt dieser 182 Euro monatlich in die soziale Pflegeversicherung. Bliebe das System unverändert, wären es 2050 bereits 547 Euro. Mit dem PKV-Konzept kämen 2050 dagegen 223 Euro Pflichtbeitrag und 280 Euro für eine private Pflegezusatzversicherung zusammen – macht 503 Euro monatlich bei vollständiger Absicherung, also etwas weniger als im unveränderten System. Dass diese zusätzliche Eigenvorsorge zumutbar sei, begründet das Gutachten mit dem Vermögen der älteren Generation: Das mittlere Nettovermögen der 65- bis 74-Jährigen liegt bei 212.000 Euro, und 71 % dieser Altersgruppe könnten ihre Eigenanteile demnach aus eigenen Mitteln tragen. Wie günstig private Vorsorge sein könnte, soll ein weiteres Rechenbeispiel zeigen: Eine 35-jährige Person könne sich bereits ab 56 Euro monatlich ein Monatsgeld von 2.000 Euro zur Abdeckung der Pflegeheimkosten sichern.
Andere Reformvorschläge kommen im Gutachten schlecht weg. Eine Pflegevollversicherung, bei der die Kasse alle Pflegekosten übernimmt, würde demnach allein im ersten Jahr 18 Milliarden Euro mehr kosten und den Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte erhöhen. Auch das Modell „Sockel-Spitze-Tausch“ – bei dem die Pflegekasse nur noch einen festen Sockelbetrag zahlt und alle darüberliegenden Kosten übernimmt – würde den Beitragssatz bis 2040 auf 5,7 % treiben. Und der von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung brächte laut Gutachten nur eine minimale Entlastung von 0,1 Prozentpunkten – und sei zudem mathematisch nicht haltbar.
Auch der Streit um die richtige Diagnose für die Finanzierungslücke in der Pflege dürfte damit nicht beendet sein. Während Klingbeil auf eine stärkere Beteiligung der Privatversicherten drängt, hält der PKV-Verband dagegen, doppelt zur Kasse gebeten zu werden, und wirbt für ein System mit eingefrorenen Leistungsbeträgen und mehr privater Vorsorge. Wie es politisch weitergeht, ist damit noch nicht entschieden – die Positionen von SPD-Spitze und PKV-Verband liegen bislang weit auseinander.
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