Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers kann die eigene Praxis ins Wanken bringen. Doch wie oft kommt es wirklich zum Prozess – und wann dreht sich die Beweislast gegen den Arzt?
Behandlungsfehler – ein Vorwurf, der durch Mark und Bein geht. Doch wie realistisch ist dieses Risiko wirklich – und was passiert rechtlich und finanziell, wenn der Fall tatsächlich eintritt? Welche Fachgebiete am häufigsten betroffen sind und wann die Beweislast kippt.
Laut der Bundesstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entfielen 2024 von insgesamt 4.728 Antragsgegnern 1.167 auf den niedergelassenen Bereich, den Rest auf Kliniken. In 269 dieser Praxisfälle bestätigte sich ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel – das ist eine Quote von rund 23 Prozent. Am häufigsten betroffen waren die Orthopädie/Unfallchirurgie, der hausärztliche Bereich und die Augenheilkunde. Das Schlusslicht bildete die Urologie. Dabei kam es selten zum klassischen Kunstfehler: Hier ging es eher um Probleme bei (bildgebender) Diagnostik, bei der Anamnese oder bei Untersuchungen.
Alleine in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung finden jährlich mehr als eine Milliarde Begegnungen zwischen Medizinern und Patienten statt. Somit befinden sich die Behandlungsfehler im Promillebereich. Das ändert aber nichts daran, dass ein Behandlungsfehler für die einzelne Praxis weitreichend sein kann.
Grundsätzlich muss der Patient Behandlungsfehler, Schäden und den ursächlichen Zusammenhang beweisen. § 630h BGB nennt jedoch Fälle, in denen stattdessen ein Fehler oder dessen Ursächlichkeit vermutet wird, etwa bei:
Nach ständiger Rechtsprechung und juristischer Kommentierung läuft eine solche gesetzliche Vermutung faktisch auf eine Beweislastumkehr hinaus – Ärzte müssen die Vermutung dann widerlegen. Für Praxisinhaber wichtig: Sie haften nicht nur für eigene Fehler, sondern unter Umständen auch für das Personal.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist für niedergelassene Ärzte Pflicht, und das ist auch gut so. Bei unzureichender Deckung haften diese nämlich mit ihrem gesamten Privatvermögen – Schmerzensgeld, lebenslange Renten oder Pflegekosten können schnell die Existenz bedrohen. Schutz bieten auch die Ärztekammern selbst: Deren Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen prüfen Vorwürfe außergerichtlich, bevor es zum Prozess kommt.
Das Thema Behandlungsfehler führt wiederholt zu politischen Reibereien. Ein Antrag der Grünen sah unter anderem vor, dass die Beweislast einfacher umgekehrt werden kann. Hier gibt es aber viele Gegenstimmen, die eine Defensivmedizin befürchten. Wer will schon gerne mit Prozessangst im Rücken behandeln? Statt schärferer Haftung fordert die Ärzteschaft häufig eine bessere Fehlerkultur – zu Recht!
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