Eine umstrittene Studie zu Pubertätsblockern geht in Großbritannien nun doch an den Start. Größter Streitpunkt: Bereits Zehnjährige dürfen teilnehmen. Was die Ergebnisse für Deutschland bedeuten könnten.
Für Eilige gibt’s am Ende eine kurze Zusammenfassung.
Menschen, die sich nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können, stehen unter einem die Lebensqualität enorm beeinträchtigenden Leidensdruck. Ärzte in der Pädiatrie, Gynäkologie und besonders Kinder- und Jugendpsychiatrie sind oft die ersten Ansprechpartner, wenn derartige Problemstellungen auftreten. Umstritten ist die frühzeitige Gabe von GnRH-Analoga, vereinfacht Pubertätsblocker genannt, da Kritiker um die körperliche und psychische Integrität von Kindern fürchten. Befürworter sehen in einer rechtzeitigen Gabe eine psychische Entlastung und bessere Therapiechancen. In Großbritannien sorgt genau deshalb eine Studie zur Verabreichung von Pubertätsblockern für Aufregung.
Vorangegangen war die „Cass-Studie“, die eine mangelhafte Evidenz für den Nutzen von Pubertätsblockern bei Kindern und Jugendlichen ergab. Dies sollte nun durch eine erneute Untersuchung, der „Pathways-Studie“, widerlegt werden. Dagegen haben Aktivisten geklagt, da sie Bedenken für die langfristige körperliche und psychische Gesundheit der Probanden hatten. Das britische Ministerium für Gesundheit und Soziales stoppte deshalb Anfang dieses Jahres aus Sicherheitsbedenken die Studie: Das wurde nach gerichtlicher Überprüfung jetzt als nichtig erklärt.
In die Pathways-Studie sollen in den kommenden drei Jahren 226 junge Menschen unter 16 Jahren eingeschlossen werden, die an Geschlechtsdysphorie leiden. Für biologisch weibliche Personen soll das Mindestalter zehn bis elf Jahre, für biologisch männliche Personen elf bis zwölf Jahre sein. Die medizinische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde in Großbritannien hatte im Vorfeld eine Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre gefordert.
Die Teilnehmer werden nach dem Zufallsprinzip in zwei Gruppen eingeteilt: diejenige, die sofort mit der Behandlung beginnt, und eine weitere Gruppe, die erst nach einem Jahr mit der Therapie startet. Die beiden Gruppen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Lebensqualität, psychischer Gesundheit, körperlicher Entwicklung, kognitiven Funktionen und geschlechtsbezogenen Belastungen beurteilt. Es sind Erhebungen durch Fragebögen, Gesundheits- und Blutuntersuchungen sowie Bildgebungsverfahren des Gehirns und kognitive Tests vorgesehen. Eine begleitende Studie, „PATHWAYS HORIZON-Intensive“, wird eine Vergleichsgruppe junger Menschen untersuchen, die keine Pubertätsblocker erhalten.
Die pubertäre Entwicklung kann mit GnRH-Analoga gestoppt werden. Dies führt zu einer Veränderung hormoneller, neuronaler, mentaler und psychischer Entwicklungskaskaden, wie sie für die Pubertät typisch sind. Die Ausbildung sekundärer Geschlechtsmerkmale wird gebremst und geschlechtsangleichende Therapien lassen sich später einfacher durchführen. Im Anschluss erfolgt als zweiter Schritt die Gabe des gegengeschlechtlichen Hormons: Östrogen oder Testosteron. In einem dritten Schritt kann der Körper operativ angepasst werden, im Sinne einer Penis- und Hodenamputation, Neovagina und Brustaugmentation bzw. einer Penoidbildung und Mastektomie neben Hysterektomie und Adnexektomie.
GnRH-Analoga verzögern die Knochendichtezunahme in der kritischen Wachstumsphase und eine mehrjährige Therapie kann eine Osteoporose zur Folge haben. Durch einen möglicherweise ebenfalls verspätet einsetzenden Schluss der Epiphysenfuge sind mögliche Auswirkungen auf die körperliche Endgröße zu berücksichtigen. Nebenwirkungen wie Hitzewallungen und Stimmungsschwankungen sind möglich. Im weiteren Therapieverlauf können der eventuelle Verlust der reproduktiven Fähigkeit und sexuelle Funktionseinschränkungen, wie Anorgasmie, die psychische Gesundheit negativ beeinflussen. Während die Pubertät Gleichaltriger voranschreitet, wird die Pubertät der Betroffenen gestoppt, was zu psychosozialen Ausgrenzungen führen kann.
Bisher galt für Menschen mit Geschlechtsdysphorie das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Dies wurde im Jahr 2024 mit dem Selbstbestimmungsgesetz reformiert. Volljährige Personen können seitdem durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen veranlassen. Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten, bevor das Standesamt den Antrag entgegennimmt. Für eine erneute Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr.
Bei Minderjährigen bis 14 Jahren geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, und das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein. Außerdem müssen die Sorgeberechtigten eine vorausgegangene Beratung nachweisen. Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung selbstständig, aber mit Zustimmung der Sorgeberechtigten einreichen. In Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, entscheidet das Familiengericht. Auch hier muss eine vorausgegangene Beratung nachgewiesen werden.
Bei der konkreten medizinischen Behandlung ist die Bundesregierung zurückhaltend: „Die Bundesregierung empfiehlt nicht die Einnahme von Pubertätsblockern. Die Entscheidung über die Verschreibung von Pubertätsblockern liegt ausschließlich im Ermessen der behandelnden Fachärztinnen und -ärzte. Sie informieren auch über Risiken und Nebenwirkungen. Die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen muss dabei im Mittelpunkt der Behandlung stehen“, so eine offizielle Stellungnahme.
Zu medizinethischen Aspekten: Medizinethiker treffen Entscheidungen unter dem Aspekt „Was nützt dem Betroffenen am meisten und schadet ihm am wenigsten?“ und stellen die Autonomie in den Vordergrund. Letzteres ist bei Minderjährigen nicht einfach.
Die Autoren der Leitlinie sind sich dieser schwierigen ethischen Abwägung bewusst. Einmal im Schutz Minderjähriger vor möglicherweise verfrühten Entscheidungen, die zu einem späteren Zeitpunkt bereut werden könnten, aber auch dem Respekt gegenüber der Selbstbestimmung junger Menschen und der Konsequenz eines verspäteten Therapiebeginns. „Einerseits sind die irreversiblen Konsequenzen einer Behandlungsentscheidung für eine Hormonbehandlung zu bedenken, andererseits kann ein Aufschieben einer solchen Behandlung aufgrund des ebenfalls irreversiblen Fortschreitens der Ausbildung männlicher bzw. weiblicher Körpermerkmale zur Verfestigung eines geschlechtsdysphorischen Leidensdrucks und damit zur Verschlimmerung und Chronifizierung eines geschlechtsdysphorischen Leidenszustandes führen. Dies kann wiederum mit einem erhöhten Risiko für eine beeinträchtigte psychische Langzeitgesundheit einhergehen.“
Der Deutsche Ärztetag hatte sich 2024 klar positioniert: Er forderte einen strengeren Umgang mit Pubertätsblockern und Hormontherapien bei unter 18-Jährigen. Sie sollten nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien, unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zugelassen werden. Eine solche Studie startet nun am King’s College London. Wir dürfen auf die Ergebnisse gespannt sein und daraus lernen, wie man es macht – oder was man besser sein lässt.
Das Wichtigste auf einen Blick
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