Du gibst deine Praxis ab, willst deine Stammpatienten als angestellter Arzt aber weiter behandeln? Ein begründeter Wunsch. Dem Zulassungsausschuss schmeckt das so gar nicht. Die Rache: Er lässt sich alle Unterlagen zeigen – obwohl er sie längst hat.
Ein Szenario, das viele Praxisabgeber kennen, ganz gleich welche Fachrichtung. Genau das ist auch in unserer Community passiert – bei einem Zahnarzt. Dort, wo eigentlich Potenzial liegt, Versorgungsengpässe zu schließen und den Übergang von einem Praxisinhaber zum anderen zu meistern, erzeugt die Bürokratie ein Riesenproblem und absurde Kosten.
Wir habens der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) auf den Tisch gelegt. Die Antwort, ehrlich zusammengefasst: „Ja, das Problem kennen wir. Nein, das dürfen wir aktuell nicht ändern.“ Die Zahnärzte-ZV gibt den Zulassungsausschüssen schlicht keinen Ermessensspielraum – Bürokratie by design. Immerhin: Die KZBV kämpft seit 2021 dafür, das zu ändern, und die Novelle der Zahnärzte-ZV ist gerade wieder auf dem Tisch. Nicht erledigt, aber auch nicht tot.
Ein Einzelfall ist eine Anekdote. 20 Fälle sind ein Argument. Wenn du selbst oder jemand aus deinem Umfeld schon mal wegen doppelter Unterlagenvorlage, ewiger Anstellungsgenehmigungen oder Anschlussbeschäftigung nach der Praxisabgabe im Bürokratie-Loop gelandet ist: Schreib's uns in die Kommentare.
Je mehr Fälle wir sammeln, desto schwerer wiegt das bei der Reform. Lass uns aus deinem Ärger eine Datenbasis machen.
Bildquelle: Gemini 3.1