Erst als krebserzeugend eingestuft, dann wieder zurückgerudert: Titandioxid ist bis heute in Tabletten, Zahnpasta und Sonnencreme enthalten. Und doch kann der Alltagsstoff toxisch sein – je nachdem, wie er in den Körper kommt.
In Sonnenschutzmitteln ist Titandioxid zusammen mit Zinkoxid ein wichtiger Bestandteil, da beide als mineralische UV-Filter eingesetzt werden. Mineralische Filter schützen die Haut, weil sie die UV-Strahlung zurückwerfen, streuen und teilweise auch aufnehmen, sodass diese nicht ungehindert in die Haut eindringen kann. Gerade größere Partikel können allerdings einen weißlichen Film auf der Haut hinterlassen, der als störend empfunden wird.
Auch in der Lebensmittelindustrie wurde Titandioxid lange Zeit als Farbstoff E 171 eingesetzt. Dort sollte es verschiedenen Produkten eine ansprechendere, weißere Farbe verleihen. Was natürlich absurd ist: Man nahm deshalb einen Stoff zu sich, der nur das Aussehen eines Lebensmittels verbessern sollte. Seit 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Grund dafür ist, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein erbgutschädigendes Potenzial, also eine Genotoxizität, nicht ausschließen konnte. Eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge, auch Acceptable Daily Intake (ADI) genannt, konnte deshalb nicht abgeleitet werden. Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel mit E 171 daher nicht mehr verkauft werden.
Entscheidend für den Gefahrenfaktor ist unter anderem, wie Titandioxid aufgenommen wird. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob es über den Verdauungstrakt aufgenommen, eingeatmet oder auf die Haut aufgetragen wird. Ein besonderes Thema sind daher Nanopartikel. Dabei handelt es sich um Teilchen mit einem Durchmesser von etwa 1 bis 100 Nanometern. (Ein Nanometer ist ein milliardstel Meter, das entspricht 0,000001 Millimetern – also klein. Sehr klein.) Beim Einatmen gelten vor allem sogenannte lungengängige Partikel als problematisch. Während größere Partikel eher in den oberen Atemwegen hängen bleiben und wieder abgehustet werden können, sind lungengängige Partikel so klein, dass sie bis in tiefere Bereiche der Lunge gelangen können. Diese Partikel haben einen aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern, also höchstens 0,01 Millimetern. Nanopartikel können sogar noch tiefer in die Lunge eindringen.
In Tierversuchen wurden bei sehr hohen Dosen über lange Zeit Entzündungen, krankhafte Vernarbungen des Lungengewebes, sogenannte Fibrosen, und Lungenkrebs beobachtet. Problematisch waren in diesen Tierversuchen spezielle Bedingungen, zum Beispiel sehr viele lungengängige Partikel über längere Zeit und dazu eine überlastete Lungenreinigung. Titandioxid ist also nicht per se krebserregend.
Genau deshalb war auch die rechtliche Einstufung von Titandioxid in Pulverform lange Zeit umstritten. 2020 wurde Titandioxid in bestimmten Pulverformen als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft, wenn lungengängige Partikel eingeatmet werden konnten. 2025 hat der Europäische Gerichtshof diese Einstufung allerdings gekippt, weil sie wissenschaftlich nicht ausreichend begründet war. Das bedeutet aber nicht, dass das Einatmen von feinem Titandioxidpulver harmlos wäre. Es bedeutet vor allem, dass Titandioxid rechtlich nicht pauschal als Stoff eingestuft werden darf, der beim Einatmen Krebs erzeugt. Sowohl Partikelgröße als auch Kristallstruktur, Oberflächenbeschichtung, Dosis und eben der Aufnahmeweg in den Körper spielen hierbei eine Rolle.
Bei Hautkontakt sieht das Ganze nämlich schon sehr viel weniger problematisch aus: Titandioxid wird nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht über intakte Haut aufgenommen, weder in Mikroform noch in Nanoform. Für Nano-Titandioxid als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln sind bei einer Konzentration von bis zu 25 Prozent deshalb keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Problematischer können jedoch Anwendungen sein, bei denen kleine Partikel eingeatmet werden können, zum Beispiel bei bestimmten Sprays. Titandioxid ist deshalb aber nicht generell in Sprays verboten, sondern nur in solchen, bei denen es wegen der kleinen Partikelgröße zu einer Belastung der Lunge kommen kann.
In Arzneimitteln bleibt Titandioxid weiterhin erlaubt. Dort wird es unter anderem zum Färben, für seine starke Deckkraft und als Lichtschutz eingesetzt. Darauf kann man auch nicht einfach so verzichten, weil dadurch möglicherweise die Wirkung, die Sicherheit und die pharmazeutische Qualität verändert werden könnten. Viele Arzneimittel müssten dann erst umformuliert, geprüft und über eine Änderung der bestehenden Zulassung angepasst werden. Das könnte zu erheblichen Arzneimittelengpässen führen. Trotzdem soll Titandioxid in Arzneimitteln möglichst ersetzt werden, wenn gleichwertige Alternativen gefunden werden. Wichtig: Ein notwendiges Arzneimittel sollte nicht eigenmächtig abgesetzt werden, nur weil Titandioxid enthalten ist.
In Zahnpasta und anderen Kosmetikprodukten, die im Mund verwendet werden, ist Titandioxid ebenfalls ein Thema. Der Einsatz in Zahncremes wird derzeit vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit, kurz SCCS, bewertet. Die bisherige Bewertung reicht bei den meisten untersuchten Titandioxid-Qualitäten nicht aus, um ein erbgutschädigendes Potenzial sicher auszuschließen. Deshalb ist es nicht falsch, Zahnpasten ohne Titandioxid zu wählen – denn Titandioxid lässt vor allem die Zahnpasta weißer aussehen, nicht die Zähne. Für die Zahnpflege hat es ansonsten keinen Nutzen.
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