GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Der Startschuss
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat billigte es noch am selben Tag. Verkündet im Bundesgesetzblatt, ist das Gesetz am 30. Juli 2026 in Kraft getreten – allerdings nur in Teilen. Ein Großteil der Regelungen greift erst zum 1. Januar 2027, einiges sogar erst 2028. Ein Blick auf das, was jetzt wichtig ist. Weniger Geld für Leistungserbringer
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet allein für den ambulanten Bereich mit einem Minus von drei Milliarden Euro ab dem kommenden Jahr. Hinzu kommen neue bürokratische Hürden: Mit dem Wegfall bundesweiter Praxisbesonderheiten bei Arzneimittelverordnungen steigt laut KBV das Regressrisiko für Ärzte, außerdem entsteht zusätzlicher Bürokratieaufwand durch individuelle Begründungen im Prüfverfahren. Auch gestrichene Vergütungen, etwa für die Befüllung der elektronischen Patientenakte, sowie die Streichung von Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog treffen die tägliche Praxisarbeit. Gedeckelte Vergütung deckelt TerminvergabeFür Praxen bedeutet die Kürzung von Vergütungen, dass sie ihr Leistungsangebot künftig an die verfügbaren Einnahmen anpassen müssen. Die Konsequenz ist klar: Ein verringertes Terminangebot bei gleichbleibendem oder steigendem Personalaufwand bedeutet, dass sich Wartezeiten verlängern. Norbert Smetak, Vorsitzender der Ärzteverbände Medi Baden-Württemberg und Medi Geno Deutschland, spricht in diesem Zusammenhang von einem „dramatischen Wendepunkt“, da sich die Versorgungslage durch die Einsparungen ab 2027 spürbar verschlechtern werde. Noch grundsätzlicher formuliert es Spifa-Vertreter Heinrich: „Die Politik muss den gesetzlichen Versicherten reinen Wein einschenken: Entweder erbrachte Leistungen werden bezahlt, oder die Bezahlung fällt weg, und damit auch die Leistungen“. Auch bei der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) drohen laut Hausärzteverband finanzielle Sanktionen, sobald die Verträge wachsen – ein Mechanismus, den der Verband als „versorgungspolitischer Irrsinn“ bezeichnet, weil er dem Ziel einer flächendeckenden Primärversorgung entgegenlaufe. In der Psychotherapie greift ab 2027 zudem eine strenge Budgetierung, die laut Deutscher PsychotherapeutenVereinigung das Leistungsangebot ihrer Praxen und dadurch die Anzahl an Behandlungsplätzen stark begrenzen wird. Politisch bleibt das Gesetz umstritten. Während Krankenkassen und der Patientenbeauftragte die Reform grundsätzlich begrüßen, äußert sich die Ärzteschaft geschlossen kritisch. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt bemängelt, der Staat lege Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen einen erheblichen Solidarbeitrag auf, komme aber selbst seiner Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nach. Die KBV nennt die Verabschiedung einen „bitteren Tag für die Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. |