KOMMENTAR | In Deutschland ist Leihmutterschaft nicht legal. Ausgerechnet einer der mitverantwortlichen Politiker hat sie jetzt selbst in Anspruch genommen – im Ausland. Warum der Fall Spahn eine Grundsatzfrage aufwirft.
Dr. med. Petra BrandtArzt | Ärztin
Jens Spahn hat nichts Verbotenes getan. Er hat eine Leihmutter in den USA dafür bezahlt, dass sie für ihn und seinen Partner, der der biologische Vater ist, ein Kind ausgetragen hat. In Deutschland wäre dies rechtswidrig gewesen, in den USA ist es das nicht. Die Elternschaft wird in Deutschland anerkannt und man könnte der neuen Familie gratulieren und sich mitfreuen. Wenn da nicht ein Haken wäre. Als führender Politiker hat er die Legalisierung von Leihmutterschaft in seinem Heimatland verhindert und damit genau das für alle anderen hier verboten, was er dort in Anspruch genommen hat.
2015 sah das noch ganz anders aus, als Spahn bekundete, er könne sich mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs nur sehr schwer anfreunden. Auch gab es seinerseits zu Beginn dieses Jahres, als seine Elternschaft längst in Planung war, keinen Einwand beim politischen Festhalten am Verbot. Nun hat er seine Meinung geändert, weil er mit sich gerungen und letztendlich zu einer anderen Erkenntnis gekommen sei, wie er in einem der ersten Interviews nach Bekanntwerden der Elternschaft zu verstehen gab. Und er konnte es sich finanziell leisten – in den USA liegen die Kosten bei rund 150.000 € – politisch hingegen nicht. Weil man von einem politischen Mandatsträger, aber auch von jedem anderen Menschen, dessen Meinung einem wichtig ist, Integrität erwartet.
Das Deutsche Embryonenschutzgesetz erlaubt eine Samenspende, verbietet jedoch die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Nach gültiger Rechtslage werden Personen bestraft, die eine Übertragung durchführen, nicht die Spenderinnen oder Empfängerinnen. Auch die Vermittlung von Leihmutterschaft steht unter Strafe. Wunscheltern, die eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, machen sich nicht strafbar. Eine kommerzielle Form der Leihmutterschaft existiert in einigen Bundesstaaten der USA, in Georgien und der Ukraine. Eine altruistische Form gibt es beispielsweise in Kanada oder Großbritannien. Nach deutscher Rechtslage ist diejenige Frau die Mutter, die das Kind geboren hat. Zu einem ausländischen Leihmutterschaftsfall hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können. Vorausgesetzt dabei: Ein Wunschelternteil ist mit dem Kind genetisch verwandt, die Leihmutter aber nicht. Im Fall Spahn scheint dies zuzutreffen: Der Ehepartner ist der leibliche Vater des Kindes, die Leihmutter ist üblicherweise nicht genetisch verwandt mit dem Kind, da Leihmutterschaft in der Mehrzahl der Fälle durch Eizellspende praktiziert wird.
Bei einer Leihmutterschaft erfolgt der Embryonentransfer, also das Ergebnis aus (meist) Eizellspende und Sperma (Wunschvaters oder Spender), in den Uterus einer Frau, die sich dazu aus kommerzieller oder altruistischer Motivation zur Verfügung stellt. Eizellspenderinnen werden hormonell stimuliert und meist unter einer Kurznarkose transvaginal punktiert. Die medizinischen Risiken für die Spenderin werden dank moderner Methoden als sehr niedrig angesehen.
Die Empfängerin, hier die Leihmutter, erhält eine Hormontherapie zur Vorbereitung des Endometriums. Die Befruchtung der Eizelle erfolgt durch IVF oder ICSI, und nach der Kultivierung im Labor bis Tag 5 findet der Embryonentransfer statt. Bis zur 12. SSW wird die unterstützende Hormontherapie fortgesetzt.
Schwangerschaften nach Eizellspende gelten als Risikoschwangerschaften. Neben der immunologischen Toleranz dem väterlichen Genmaterial gegenüber, die jede Schwangerschaft leisten muss, kommt eine zusätzliche immunologische Herausforderung durch die körperfremde Eizelle hinzu. Somit werden häufiger als sonst ein schwangerschaftsinduzierter Hypertonus (SIH) bis hin zur Präeklampsie diagnostiziert. Damit steigen Frühgeburten- und Kaiserschnittrate mit allen damit verbundenen Komplikationen für Mutter und Kind. Das relative Fehlbildungsrisiko nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen liegt höher als im Normalkollektiv (Herz/Kreislauf OR 1,43, Urogenitaltrakt OR 1,58 und ZNS OR 1,36).
Die psychosoziale Datenlage bei Leihmutterschaft ist dünn und es liegen nur sehr wenige Studien vor. Die vorhandenen Daten zeigen einerseits keine Hinweise für psychopathologische Auffälligkeiten bei den Leihmüttern, weiterhin scheint die Rate an postpartalen Depressionen vergleichbar mit denen anderer Schwangerschaften zu sein. Andererseits werden von einem Teil der Betroffenen auch psychische Belastungen durch die Abgabe des Kindes berichtet. Die wenigen vorliegenden Daten über Wunscheltern und Kinder zeigen bisher keine herausragenden Besonderheiten. Hier besteht dringender Forschungsbedarf.
Einer der Hauptkritikpunkte an der Leihmutterschaft ist der Aspekt der möglichen sozialen Ausbeute. Zugespitzt bedeutet das: Eine finanziell benachteiligte Frau stellt ihren Körper Wunscheltern zur Verfügung, die es sich leisten können. Sie nimmt alle Risiken einer Schwangerschaft auf sich und gibt danach ein Kind ab, zu dem sie bewusst oder unbewusst eine Beziehung aufgebaut hat – allein durch die Tatsache, dass sie Kindsbewegungen gespürt und in eine hormonelle Ausnahmesituation geraten ist. Nicht sie allein verdient damit Geld, sondern das gesamte Setting erhält entsprechende Anteile. Manche wenden ein, das passiere alles auf freiwilliger Basis. Aber wie groß muss die Not sein, dass eine Frau so etwas auf sich nimmt?
Medizinethiker, aber auch Psychotherapeuten wenden ein, es könnte ein Kind ernsthaft belasten, wenn es erfährt, dass es außer den Wunscheltern eine weitere genetische (Eizellspende) und zusätzliche biologische (Leih-) Mutter hat, zu denen es je nach Rechtslage Kontakt aufnehmen kann oder nicht.
In einem Interview mit dem MDR beschreibt Dr. Inès Brock-Harder, Vorsitzende des Verbands der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, ihre Sichtweise von Leihmutterschaft: „Letztlich ist Leihmutterschaft aus meiner Sicht eine Missachtung von Kinderrechten: des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und des Rechts auf Bindung zu der Mutter, die das Kind austrägt. All das wird missachtet und kann mittelfristig zu psychologischen Verwirrungen führen.“
In der Wochenzeitung DIE ZEIT nehmen Spahns Politikkollegen kein Blatt vor den Mund: Eine Leihmutter zu engagieren, passe nicht zu Artikel 1 des Grundgesetzes, das die Würde jedes einzelnen Menschen als unantastbar garantiert. Keiner, schon gar nicht ein Regierungsmitglied dürfe aufgrund eigener Wünsche über andere Menschen verfügen. Beim Kauf eines Kindes sei einfach Schluss, das sei moderne Sklaverei. Wolfgang Thierse (SPD), ehemaliger Bundestagspräsident, bezieht offen Stellung: „Leihmutterschaft heißt, ich kaufe mir eine Frau, die meinen Wunsch nach Elternschaft erfüllt, und damit indirekt ein Kind.“ Christine Lieberknecht (CDU), ehemalige Ministerpräsidentin in Thüringen, bringt vielleicht auf den Punkt, was viele im Moment bewegt: „Nicht alles, was wir können, sollten wir auch tun.“
Das Thema Leihmutterschaft wurde 2023 nach dem Bericht der vom Bundestag beauftragten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin durch den Regierungswechsel zunächst vertagt. Darin wurde eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen befürwortet. Nun hat die Elternschaft von Jens Spahn die Diskussion erneut entfacht.
Die Zukunft wird zeigen, ob Politik und Gesellschaft es schaffen, in einem hoch komplexen Spannungsfeld zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen, Kompromisse zu finden.
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