Eine Praxis ohne Backup oder Notfallplan bei Hackerangriffen – das soll es künftig nicht mehr geben. Seit 2026 gilt ein Gesetz, das Inhaber in Sachen IT-Sicherheit persönlich in die Pflicht nimmt. Welche fünf Maßnahmen jetzt wichtig sind.
Die IT-Sicherheitspflicht für große Praxen hängt mit der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union zusammen, mit der Brüssel schon 2022 auf die wachsende Zahl an Cyberangriffen auf Kliniken, Praxen und andere Einrichtungen reagiert hat. Bis zur Umsetzung in deutsches Recht hat es dann allerdings gedauert: Erst am 6. Dezember 2025 trat das Gesetz hierzulande in Kraft.
Betroffen sind nicht alle Praxen, sondern nur die größeren: Verbindlich ist das Gesetz für Praxen und Medizinische Versorgungszentren mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz ab 10 Millionen Euro. Mindestens die gleiche Summe muss auch in der Jahresbilanz stehen.
Betroffene Einrichtungen müssen einen Maßnahmenkatalog mit 10 Punkten umsetzen, Sicherheitsvorfälle melden und die Geschäftsführung haftet persönlich. Eine vollständige Delegation an den IT-Dienstleister reicht rechtlich nicht mehr aus. Bei einem kritischen IT-Vorfall (etwa ein Hackerangriff auf Patientendaten) tickt zudem die Uhr: Vorgesehen ist eine Erstmeldung binnen 24 Stunden, eine ausführlichere Meldung nach 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens nach einem Monat. Wer zu spät oder gar nicht reagiert, riskiert saftige Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des globalen Jahresumsatzes bei besonders wichtigen Einrichtungen.
Für viele kommt das Gesetz aus heiterem Himmel. Rund 1.000 Medizinische Versorgungszentren und Praxen sind seit 2026 schätzungsweise erstmals NIS-2-pflichtig, meist ohne eigenen IT-Sicherheitsbeauftragten, ohne systematisches Sicherheitsmanagement und ohne jede Erfahrung mit sowas. Das aber wohl größte Problem: Die Praxen ächzten ohnehin schon unter der Dokumentationslast: ePA-Pflicht, TI-Anwendungen, KBV-Richtlinie, dazu der ganz normale Praxisalltag mit Abrechnung und Behandlungsdokumentation.
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