KOMMENTAR | Sparen an der falschen Stelle? Beim Griff in die Kasse der Psychotherapeuten gehen die Meinungen weit auseinander – ein Blick auf alle Seiten der Debatte.
Seit Jahren schon fehlen in Deutschland die Psychotherapieplätze. Und genau in dieser Lage soll die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen auch noch abgesenkt werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss im März 2026 eine Kürzung um 4,5 Prozent bei zugleich erhöhten Strukturzuschlägen. Trotzdem hat die Entscheidung bundesweit Proteste ausgelöst, weil sie eine angespannte Versorgung in einem Bereich trifft, in dem die Patienten ohnehin schon monatelang auf einen Behandlungsplatz warten.
Das eigentliche Dilemma besteht damit also nicht allein in der zu kürzenden Prozentzahl, sondern darin, dass die Versorgung schon vor der angekündigten Kürzung viel zu knapp war.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht schon lange unter einem erheblichen Finanzdruck. Als erste Sparmaßnahme, um einen weiteren Anstieg der GKV-Ausgaben zu begrenzen, suchte man also zwangsläufig nach Bereichen, in denen eine Vergütungsabsenkung bundespolitisch womöglich eher verkraftbar erschien. Die Bundesregierung verweist dabei darauf, dass Betriebsausgaben, Erträge und zusätzliche Vergütungselemente bei der geforderten Kürzung berücksichtigt und aktualisiert worden seien – und die Sicherstellung bedarfsgerechter und zeitnaher Therapiemöglichkeiten weiterhin ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen bleib.
Der GKV-Spitzenverband verteidigt die drohende Kürzung mit einer klaren Systemlogik. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Honorarvergleich hätten die niedergelassenen Psychotherapeuten in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarsteigerungen erhalten. Dadurch seien seit dem Jahr 2013 die durchschnittlichen Honorare insgesamt um 52 Prozent gestiegen, verglichen mit 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen.
Aus Sicht der Krankenkassen hätte sogar eine Absenkung um 10 Prozent nahegelegen; die tatsächlich beschlossene Kürzung um 4,5 Prozent plus die erhöhten Strukturzuschläge sei daher ein Kompromiss, der die Interessen der Praxen und der Beitragszahler austariere.
Die Psychotherapeutenverbände sehen die geplante Kürzung dagegen als ein völlig falsches Signal an Behandler und Patienten. Neben der Kritik an der Höhe der geplanten Kürzungen wird ebenso die damit verbundene implizite Annahme kritisiert, dass man mit weniger Vergütung mehr Behandlungsplätze schaffen könne. Diese Vorstellung widerspricht der Alltagserfahrung in Praxen, die bereits jetzt ausgelastet sind und lange Wartelisten führen.
Besonders problematisch sei aus Sicht vieler Behandler die Behauptung des GKV-Spitzenverbandes, die Honorare seien „überproportional gestiegen“. Diese Aussage werde als falsches Signal empfunden, weil sie das zuvor über lange Zeit deutlich niedrigere Vergütungsniveau im Vergleich zu anderen Facharztgruppen ausblende (hier). Nikolaus Melcop von der Bundespsychotherapeutenkammer nannte den Beschluss „fachlich und rechtlich unzulässig“. Eine faire Darstellung müsse nicht nur die Steigerung selbst, sondern auch die Honorarsituation vor und nach der Anpassung sichtbar machen. So liege der durchschnittliche Ertrag einer Praxis bei 86.900 Euro im Jahr beziehungsweise 52 Euro pro Stunde, während die fachärztliche Vergleichsgruppe ungefähr 102 Euro pro Stunde erhalte (hier).
Die DGPPN hatte bei den angekündigten Sparmaßnahmen um dringend notwendige Nachbesserungen am Gesetzentwurf gebeten. So sei die Konsolidierung der GKV-Finanzen ein legitimes gesundheitspolitisches Ziel, das jedoch nicht zulasten der Versorgung gehen darf – gerade im Bereich der psychischen Erkrankungen.
Werden Behandlungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen geschwächt, steigen nicht nur die Belastungen für die Betroffenen selbst, sondern mittel- und langfristig dadurch auch die Folgekosten für das Gesundheitssystem.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung der Kürzung im Eilverfahren ausgesetzt. Die Richter zweifelten an den zugrunde liegenden Berechnungen der Kürzung. Damit ist die Honorarabsenkung zwar nicht endgültig für rechtswidrig erklärt, aber ihre methodische und verfahrensbezogene Grundlage wurde deutlich in Frage gestellt. Das Gericht hat damit nicht entschieden, dass jede Anpassung der psychotherapeutischen Vergütung unzulässig wäre. Es hat mit der Entscheidung aber deutlich gemacht, dass Eingriffe dieser Tragweite nachvollziehbar berechnet und in ihrer sofortigen Wirkung rechtfertigbar sein müssen.
Kürzungen in der Psychotherapie können dabei zu einer Verstärkung bürokratischer Prozesse führen. So sind die psychotherapeutischen Leistungen in Bedarfsplanung, Richtlinienverfahren, Dokumentationspflichten, Antragsstellung und abrechnungstechnischen Vorgaben eingebettet. Jede zusätzliche Unsicherheit in der Honorierung erhöht den Anreiz, den Behandlungsablauf dann noch enger an der Abrechnung auszurichten und damit die Therapiezeiten in der unmittelbaren Behandlung weiter deutlich einzusparen.Das führt zu einer organisierten Knappheit statt der dringend benötigten Versorgung.
Abseits der Prozentrechnung und Kürzungsbestrebungen steht am Ende immer der Patient auf einer nicht enden wollenden Warteliste. Wer monatelang auf einen Therapieplatz wartet, erlebt die Auseinandersetzungen um Honorarordnungen nicht als gesundheitsökonomisch klug, sondern als Fortsetzung eines immer größer werdenden Mangels. Bisher gibt es keine überzeugende Evidenz dafür, dass geringere Honorare in einem hoch ausgelasteten ambulanten System zusätzliche Psychotherapieplätze schaffen. Die verfügbaren Einschätzungen sprechen eher dafür, dass der wirtschaftliche Druck die Attraktivität der Kassenversorgung senken und den Trend zu einer Verknappung der gesetzlichen Therapieplätze noch weiter fördern würde (siehe hier und hier). Eine einfache Lösung mit der unkritischen Zustimmung zu einer der Sichtweisen erzeugt wahrscheinlich aber auch keine einfache Lösung.
Es ist absolut legitim, bestehende Vergütungshöhen kritisch zu überprüfen. Auch ist es legitim, die Finanzierbarkeit der GKV im Blick zu behalten. Aber es ist nicht gerade die beste Idee, eine ohnehin schon unterversorgte psychotherapeutische Versorgung allein über Honorardruck steuern zu wollen. Der Engpass ist sicherlich nicht durch die unterstellte mangelnde Leistungsbereitschaft, sondern oft durch fehlende Kapazitäten, die konstant hohe Nachfrage und einen dysfunktionalen Zugang zu den Therapieplätzen mitbedingt.
Wer die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung also langfristig verbessern will, sollte das Dilemma der fehlenden Behandlungsplätze ins Zentrum der Debatte stellen und nicht reaktiv wirkende Honorarkürzungen. Durch einen Ausbau der Kapazitäten, eine realistische Bedarfsplanung, eine bessere sektorenübergreifende Steuerung und weniger bürokratische Hürden. Wer in der aktuellen Lage also an den falschen Stellen spart, stabilisiert vor allem den Mangel – und verpasst die Chance, Psychotherapie endlich dorthin zu bringen, wo sie gebraucht wird – zu unseren Patienten.
Bildquelle: Andrej Lišakov, Unsplash