Die im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarte berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie dient der Patientensicherheit und dem Verbraucherschutz – unabhängig von der Evidenzlage einzelner Indikationen. Gleichzeitig gilt: „Unklar“ heißt nicht „unwirksam“. Genau deshalb sieht die Osteopathie-Allianz die aktuelle Bewertung des IGeL-Monitors zur Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen kritisch. Eine detaillierte wissenschaftliche Analyse des Instituts für osteopathische Studien (INIOST) zeigt erhebliche methodische Schwächen auf: Die Evidenzrecherche ist unvollständig und es wurden Studien einbezogen, die keine qualifizierte osteopathische Behandlung im eigentlichen Sinne untersuchen. Die vollständige Stellungnahme findet sich hier:
www.osteopathie.de/igelmonitorkritik
Der IGeL-Monitor stützt seine Bewertung im Wesentlichen auf eine einzige Übersichtsarbeit und ergänzt diese lediglich um zwei neuere Studien. Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich möglich – allerdings nur dann, wenn das gewählte Leitreview die verfügbare Evidenz vollständig und methodisch valide abbildet. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel.
Nach der INIOST-Analyse wurden Studien berücksichtigt, in denen lediglich einzelne manuelle Techniken oder standardisierte Behandlungsprotokolle durch nicht osteopathisch ausgebildete Behandler angewendet wurden. Gleichzeitig blieben zahlreiche relevante Studien unberücksichtigt. Damit wird nicht die Wirksamkeit einer qualifizierten osteopathischen Behandlung bewertet, sondern teilweise etwas völlig anderes.
Ebenso problematisch ist die Interpretation der Ergebnisse. Eine sehr niedrige Evidenzqualität bedeutet nicht fehlende Wirksamkeit, sondern eine hohe Unsicherheit der Aussage. Gleichzeitig berichten die ausgewerteten Studien durchaus statistisch signifikante und klinisch relevante Effekte auf Schmerz und Funktion. Diese Differenzierung kommt in der öffentlichen Kommunikation des IGeL-Monitors aus Sicht der Osteopathie-Allianz nicht ausreichend zum Ausdruck und begünstigt Schlagzeilen wie „Osteopathie – hohe Nachfrage, keine Wirkung“, die den tatsächlichen Studienergebnissen nicht gerecht werden.
Der VOD und BVO begrüßen ausdrücklich evidenzbasierte Bewertungen. Voraussetzung ist jedoch eine vollständige, transparente und methodisch saubere Analyse unter Einbeziehung osteopathischer Expertise. Deshalb fordern wir eine Neubewertung der Evidenz auf Basis einer umfassenden Literaturrecherche sowie eine klarere Abgrenzung zwischen osteopathischer Behandlung und isolierten manuellen Einzeltechniken.
Die berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie bleibt unabhängig davon ein wichtiger gesundheitspolitischer Auftrag. Sie schafft erstmals einheitliche Ausbildungsstandards, stärkt die Patientensicherheit und bildet die Grundlage für eine systematische Weiterentwicklung der Forschung und der klinischen Evidenz.
Dass Krankenkassen trotz unklarer Evidenz Zuschüsse gewähren, lässt sich durch das Zusammenspiel von Patientenpräferenzen und Wettbewerbsdruck erklären. Problematisch ist jedoch, dass die Erstattungsbereitschaft bislang nicht an verbindliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards geknüpft ist. Dadurch wird ein Markt mit heterogenen Qualifikationsniveaus subventioniert, ohne gezielt Qualitätsanreize zu setzen. Der Koalitionsvertrag und geplante berufsrechtliche Regelungen sollen diese Defizite künftig beheben.