Wenn Psychose und Sucht zusammentreffen, ist die Behandlung besonders herausfordernd. Eine neue S3-Leitlinie gibt nun erstmals evidenzbasierte Empfehlungen speziell für diese Patientengruppe.
Etwa die Hälfte aller Menschen mit einer Psychose erkrankt im Laufe des Lebens auch an einer substanzbezogenen Störung – etwa einer Abhängigkeit von Cannabis, Alkohol oder Stimulanzien. Die Folgen sind gravierend: Therapien werden häufiger abgebrochen, Rückfälle treten öfter auf, stationäre Aufenthalte häufen sich. Die aktuelle Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht), soll die Versorgung dieser besonders belasteten Gruppe verbessern.
Eine zentrale Empfehlung lautet: Psychose und Sucht sollten möglichst gemeinsam behandelt werden. „Menschen mit Psychose und Suchterkrankung profitieren besonders von einer gemeinsamen Behandlung durch ein multiprofessionelles Team“, erklärt Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Koordinatorin der Leitlinie und Präsidentin der DGPPN. „Eine solche integrierte Versorgung senkt die Abbruchraten und reduziert die Zahl stationärer Behandlungen.“
Ist eine vollständig integrierte Behandlung nicht verfügbar, sollten Psychose- und Suchttherapie zumindest eng abgestimmt und durch ein strukturiertes Case Management koordiniert werden. Beide Erkrankungen müssen dabei konsequent zusammengedacht werden.
Gegenüber der Behandlung der Einzelerkrankungen empfiehlt die Leitlinie bei der Doppeldiagnose einige Besonderheiten. Medikamentös sollten Psychosen bevorzugt mit atypischen Antipsychotika behandelt werden, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch das Risiko für weiteren Substanzkonsum reduzieren können.
Beim Therapieziel gilt: Abstinenz oder eine deutliche Konsumreduktion sind anzustreben – aber Abstinenz ist keine Voraussetzung für den Behandlungsbeginn. Prof. Falk Kiefer von der DG-Sucht betont: „Abstinenz ist nicht die Voraussetzung für die Behandlung, sondern eines der Therapieziele.“
Um Betroffene überhaupt zu erreichen, müssen Versorgungsangebote niedrigschwellig gestaltet sein. Die Leitlinie empfiehlt, Hilfen aktiv anzubieten – etwa durch aufsuchende Angebote im Sinne eines Assertive Community Treatment – statt darauf zu warten, dass Erkrankte selbst Unterstützung suchen. Eine konsequente Behandlung kann zudem dazu beitragen, das bei unbehandelten Betroffenen erhöhte Risiko für fremdgefährdendes Verhalten zu senken.
Die Leitlinie richtet sich auch gegen ein verbreitetes Vorurteil: Manche Behandelnde gehen davon aus, dass Menschen mit dieser Doppeldiagnose kaum von Therapien profitieren. Dem widerspricht die Leitlinie ausdrücklich. „Die Behandlung ist anspruchsvoll, aber sie lohnt sich“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Mit einer integrierten, leitliniengerechten Versorgung lassen sich Krankheitslast und Rückfallrisiken senken und die Lebensqualität der Betroffenen spürbar verbessern.“
Bildquelle: Mishal Ibrahim, Unsplash