Darf das Alter allein eine Operation ausschließen? Die aktualisierte Lungenkarzinom-Leitlinie sagt: Nein. Was sich außerdem bei SCLC-Therapie und Operabilitätsbewertung geändert hat.
Kann dieser Patient operiert werden? Diese Frage stellt sich im Tumorboard bei jedem Lungenkarzinom-Fall neu – und war bislang nicht immer klar zu beantworten. Die aktualisierte S3-Leitlinie „Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms“ schafft hier erstmals eine strukturierte Grundlage. Seit 2024 als Living Guideline konzipiert, wurde sie jetzt erneut überarbeitet und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Die Neuerungen betreffen drei Kernbereiche: die Bewertung der Operabilität beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), die Systemtherapie beim kleinzelligen Lungenkarzinom (SCLC) sowie interventionelle Therapieverfahren.
Beim NSCLC in den Stadien II und III bleibt die Operation der bevorzugte kurative Ansatz – sofern sie möglich ist. Neu ist eine strukturierte Bewertung der Resektabilität und Operabilität anhand technischer, funktioneller und onkologischer Kriterien. „Die Frage, ob ein Tumor operiert werden kann, lässt sich heute nicht mehr mit einem einzelnen Parameter beantworten“, erklärt Dr. Sylvia Gütz, Koordinatorin der Leitlinienarbeit. „Die neuen Empfehlungen schaffen eine fundierte Grundlage für individuelle Therapieentscheidungen und stärken die Rolle interdisziplinärer Tumorboards.“ Ergänzt wurden außerdem standardisierte diagnostische Abläufe zur Beurteilung der Operabilität sowie Empfehlungen zu multimodalen Therapiekonzepten. Eine wichtige Neuerung: Das Lebensalter soll künftig nicht mehr als alleiniges Ausschlusskriterium für eine Operation herangezogen werden.
Auch für das kleinzellige Lungenkarzinom hält die Leitlinie relevante Aktualisierungen bereit. Bei Patienten im fortgeschrittenen Stadium kann ein gutes Ansprechen auf Checkpoint-Inhibitoren in Kombination mit Chemotherapie durch eine Erhaltungschemotherapie konsolidiert werden. Besonders hervorzuheben ist die Aufnahme von Tarlatamab: Der T-Cell-Engager steht nach Versagen der Erstlinientherapie als neue Option zur Verfügung. „Durch die Einführung des T-Cell-Engagers Tarlatamab nach Versagen der ersten Therapielinie gibt es eine vollkommen neue Therapieoption, die ein langfristiges Ansprechen in dieser bisher schwierigen Behandlungssituation ermöglicht“, betont Prof. Wolfgang Schütte, ebenfalls Leitlinienkoordinator. Darüber hinaus wurden die Empfehlungen durch die Zulassung neuer Substanzen und Substanzkombinationen in der Behandlung früher und fortgeschrittener NSCLC-Stadien aktualisiert.
Die aktualisierte Leitlinie ist über die AWMF sowie das Leitlinienprogramm Onkologie abrufbar.
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