Als Facharztpraxis sind wir verpflichtet dem überweisendem Kollegen einen Befund zukommen zu lassen. Das ist auch sinnvoll.
Viele Patienten nutzen die ePA. Wir laden unsere Arztbriefe/Befunde hoch. Geht schnell, ist aus meiner Sicht ausreichend.
Bei abgelehnter ePA Nutzung schicken wir einen Brief an die KIM Adresse des Überweisers.
Regelmäßig werden wir aber von einzelnen Hausärzten belehrt, dass wir zusätzlich einen eAB an die KIM Adresse zu schicken haben. Mit Verweis auf eine Regelung der KV.
Aus meiner Sicht doppelte Arbeit.
Muss das sein?