Die Dokumentationen zu Arzneimitteln, die dem TfG (Transfusionsgesetz) unterliegen, müssen 30 Jahre in der Apotheke archiviert werden. Bei Arztpraxen wird eine ähnliche Frist existieren.
Darunter fallen neben den Arzneimitteln mit Charge auch Patienennamen, -adressen und die verordnenden Ärzte. Da ist Datenschutz richtig wichtig.
Was passiert, wenn die Apotheke/ Arztpraxis vor Ablauf der 30 Jahre schließt? Das Leben läuft nicht immer wie geplant. Die Frist bleibt bestehen. Eigtl. sollen das die Erben, wenn vorhanden, datenschutzkonform lagern. Ob die sich an die Bestimmungen halten?
Warum gibt es keine zentrale Stelle, die sowas speichern kann?