Seit Jahren wächst die Weiterbildungsordnung immer weiter. Jetzt wird an mehreren Stellen gekürzt, verändert und umsortiert – aber auch verbessert? Die neuen Beschlüsse der Bundesärztekammer sorgen für Diskussionen.
Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2018 bekommt ein Upgrade – seit 2024 arbeiten Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage daran, das Regelwerk fit für moderne Versorgungsstrukturen und den medizinischen Fortschritt zu machen. Für bestimmte Fachgebiete gibt es seit dem diesjährigen Ärztetag konkrete Überarbeitungen.
Im Mittelpunkt stehen kürzere Zeiten, angepasste Rotationen und neue inhaltliche Schwerpunkte. Das kam dabei heraus:
Die MWBO ist seit 1924 von zwei auf 463 Seiten angewachsen, von 14 auf 52 Facharzttitel. In Hannover wurde diese Entwicklung bewusst zur Debatte gestellt, denn die Spezialisierung in der Medizin schreitet zwar voran, ist in der Weiterbildung aber wohl nicht mehr vollständig abbildbar; es wird schlicht zu unübersichtlich. Genau deshalb wurde nun aussortiert, etwa bei der Facharztbezeichnung Biochemie. Bei den 56 Zusatzweiterbildungen wurde übrigens bereits auf dem Ärztetag 2025 aufgeräumt: Sie wurden zur besseren Übersichtlichkeit in drei Kategorien neu geordnet. Noch mehr Aufräumarbeit sehen die Verantwortlichen derzeit scheinbar nicht.
Schon jetzt wurde beim Öffentlichen Gesundheitswesen, der Inneren Medizin und bei Neurologie und Psychiatrie um jeden Monat gerungen – mit dem Argument, dass fachliche Kernkompetenz nicht ambulant oder in kürzerer Zeit erworben werden könne. Die grundsätzliche Frage, wie viele Facharzttitel und Zusatzweiterbildungen das System noch erdulden kann, bleibt offen. Auf dem Ärztetag 2024 wurde die Verschlankung der MWBO ausdrücklich als Ziel formuliert, es bleibt also spannend.
Für die Landesärztekammern hat die MWBO nur einen empfehlenden Charakter, jede Kammer setzt sie eigenständig in das Landesrecht um. In der Praxis entstehen so unterschiedliche Richtzahlen und abweichende Übergangsregelungen. Wer seine Weiterbildung in einem anderen Bundesland fortsetzt, muss im Zweifel nachfragen, ob die neuen Beschlüsse dort überhaupt schon gelten. Und dann steht noch der Elefant im Raum: Die Frage, wer die Weiterbildung eigentlich bezahlt. Hier gibt es von Förderpool bis Arbeitgeber noch immer sehr unterschiedliche Regelungen.
Novelle der Weiterbildungsforschung: Anpassungen beschlossen. Deutsches Ärzteblatt, 2026. Online
Bundestag: Wissenschaftliche Dienste, Sachbestand WD 8, 2024. Online
Bundesärztekammer: Ärztetag beschließt umfassende Änderungen der ärztlichen Weiterbildung. Pressemitteilungen, 2026. Online
Ärzteschaft: Ärztetag ordnet Weiterbildung in einigen Fächern neu. Deutsches Ärzteblatt, 2026. Online
Deutscher Ärztetag: Weitebildung: Konzept modernisieren und verschlanken. Deutsches Ärzteblatt, 2026. Online
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