Digitale Ernährungsberatung per Video, Telefon oder App wird zunehmend nachgefragt, gerade von Patient:innen mit langen Anfahrtswegen oder eingeschränkter zeitlicher Flexibilität. Für die Praxis stellt sich damit regelmäßig die Frage, wann ein Verweis auf ein solches Angebot sinnvoll ist, was die gesetzlichen Kassen tatsächlich übernehmen und woran sich seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden lassen. Der folgende Überblick fasst die relevanten Punkte aus Zuweiserperspektive zusammen.
Inhaltlich unterscheidet sich eine online durchgeführte Beratung in der Regel nicht von einer Beratung vor Ort: Anamnese, Zielklärung, ein individuell angepasster Ernährungsplan und eine kontinuierliche Begleitung mit Anpassungen im Verlauf. Der wesentliche Unterschied liegt im Format. Für einen Teil der Patient:innen erleichtert das die Anbindung, etwa wenn kein wohnortnaher Anbieter mit passender Spezialisierung verfügbar ist oder engmaschige, kurze Check-ins besser in den Alltag passen als erneute Praxisbesuche.
Ein Punkt, der bei der Empfehlung Berücksichtigung finden sollte: Der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt. Für die Qualitätssicherung relevant ist daher die tatsächliche Qualifikation der beratenden Person, etwa ein Abschluss in Ökotrophologie oder Diätassistenz oder eine anerkannte zertifizierte Weiterbildung. Diese Qualifikation ist zugleich häufig Voraussetzung dafür, dass eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse überhaupt in Betracht kommt.
Für die Aufklärung von Patient:innen ist die Unterscheidung zweier Konstellationen mit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen hilfreich.
Präventiver Kontext (§ 20 SGB V): Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse zum Handlungsfeld Ernährung häufig anteilig, meist für eine begrenzte Anzahl an Kurseinheiten. Voraussetzung ist in der Regel ein nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziertes Kursangebot. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür üblicherweise nicht erforderlich, eine Empfehlung durch die Praxis kann die Inanspruchnahme aber begünstigen.
Kurativer Kontext (ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung): Liegt eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vor, etwa Diabetes mellitus Typ 2, Adipositas, eine Fettstoffwechselstörung oder ein Reizdarmsyndrom, kann eine Ernährungstherapie ärztlich empfohlen oder im Rahmen der jeweiligen Kassenleistung verordnet werden. Viele Kassen übernehmen dann auf Antrag einen erheblichen Teil der Kosten. Die konkreten Bedingungen (Anzahl der Sitzungen, Erstattungshöhe, erforderliche Nachweise) unterscheiden sich zwischen den Kassen und sollten vor Beginn dort erfragt werden, da Kassenpraxis und Satzungsleistungen variieren.
In beiden Fällen empfiehlt es sich, Patient:innen darauf hinzuweisen, vor Beginn bei der eigenen Kasse Zuschusshöhe, Nachweispflichten und die Zertifizierung des konkreten Angebots zu klären, um spätere Erstattungsdiskussionen zu vermeiden.
Aus fachlicher Sicht lassen sich einige Anhaltspunkte für die Einschätzung eines Anbieters benennen:
Eine Empfehlung zur online durchgeführten Ernährungsberatung kann insbesondere erwogen werden:
Wie bei jeder Fernbehandlung sollten die Grenzen mitbedacht werden. Bei akuten oder schweren Erkrankungen, instabilen Stoffwechsellagen oder Verdacht auf eine Essstörung ersetzt eine Ernährungsberatung keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Ist eine körperliche Untersuchung oder Laborkontrolle erforderlich, ist die online durchgeführte Beratung als Ergänzung zur, nicht als Ersatz für die ärztliche Betreuung einzuordnen. In diesen Fällen ist eine enge Abstimmung zwischen behandelnder Praxis und Berater:in sinnvoll.
Ist eine ärztliche Verordnung für Online Ernährungsberatung notwendig?
Für präventive, zertifizierte Kursangebote nach § 20 SGB V in der Regel nicht. Für eine Ernährungstherapie im Rahmen einer Erkrankung ist eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung häufig Voraussetzung für die Kostenübernahme, abhängig von der jeweiligen Kasse.
Ist die online durchgeführte Beratung der Beratung vor Ort gleichwertig?
Für einen Großteil der Anliegen liegen keine Hinweise auf grundsätzliche Wirksamkeitsunterschiede vor; entscheidend sind vor allem die Qualifikation der beratenden Person und die tatsächliche Umsetzung im Alltag. Bei komplexeren medizinischen Fragestellungen bleibt die Einbindung der behandelnden Praxis relevant.
Woran erkennt man ein zertifiziertes Präventionsangebot?
An der Zertifizierung nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention, die seriöse Anbieter in der Regel offen kommunizieren. Im Zweifel lässt sich die Zertifizierung direkt bei der Krankenkasse oder beim Anbieter erfragen.