KOMMENTAR | Viele Schmerzpatienten haben eine Odyssee hinter sich, bevor sie überhaupt ein therapeutisches Angebot wahrnehmen können. Dank der Krankenhausreform droht jetzt ein menschliches und politisches Desaster.
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) baut auf dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf und soll die dort beschriebene Krankenhausreform „praxisnäher“ gestalten. So sollen beispielsweise medizinische Leistungen gebündelt, mehr Spezialisierungen ermöglicht und dadurch eine höhere Behandlungsqualität bei gleichzeitig besserer Planbarkeit der Finanzierung geschaffen werden.
So weit, so gut. Nur leider ist im KHAG die spezielle Schmerzmedizin in keiner Weise als eigene Leistungsgruppe genannt. Und genau da beginnt das Problem.
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist ein Kernbaustein in der Versorgung komplexer Schmerzkrankheitsbilder. Die Patienten sollen dadurch einen differenzierten Umgang mit ihren Schmerzen finden, um trotz und auch wegen ihrer Schmerzen wieder selbstbestimmt handeln und Freude am Leben empfinden zu können.
Ohne die Nennung dieser speziellen Schmerztherapie als eigene Leistungsgruppe im KHAG gerät damit die rechtliche und finanzielle Basis für die adäquate Patientenbehandlung in Gefahr.
Charakteristisch sind oft:
In der klinischen Realität ist die Schnittstelle zwischen Schmerzmedizin und Psychiatrie längst Alltag. So werden regelmäßig Patienten mit chronischen Schmerzen in unsere Ambulanzsprechstunde überwiesen, wenn eine Depression die Chronifizierung vorantreibt und das Wahrnehmen von Terminen bei der Physiotherapie fast unmöglich macht. Im Rahmen der stationären IMST finden wöchentliche Teamsitzungen statt, in denen die psychotherapeutische Mitbehandlung, die Risikoabschätzung (inkl. Suizidalität) sowie die Behandlung komorbider Störungen im interdisziplinären Team besprochen werden. Umgekehrt profitieren unsere psychiatrischen Patienten mit schweren affektiven oder Traumafolgestörungen von der bestehenden schmerzmedizinischen Expertise, die die Behandlung psychischer Erkrankungen deutlich beschleunigen kann.
Fallen jetzt die multimodalen Schmerzprogramme im KHAG weg oder werden massiv durch die Nichtnennung als eigene Leistungsgruppe reduziert, hat das direkte Folgen für die Patientenversorgung. Mit weniger strukturierten Programmen, in die wir unsere schwer belasteten Patienten gezielt einweisen können, werden die ohnehin knappen Plätze noch knapper und die Wartezeiten noch länger. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass verzweifelte Patienten zwischen Psychiatrie, Orthopädie und Allgemeinmedizin hin‑ und hergeschoben werden, ohne jemals ein gemeinsam getragenes Behandlungskonzept zu erhalten.
Die Krankenhausreform droht ausgerechnet dort zu kürzen, wo chronische Schmerzen interdisziplinär behandelt werden – in der spezialisierten Schmerzmedizin. Damit ist das KHAG nicht nur eine komplizierte Formalie, sondern eine sehr konkrete Bedrohung für die Patientenversorgung.
Chronische Schmerzen und psychische Erkrankungen sind eng miteinander verknüpft, das Suizidrisiko ist bei Schmerzpatienten deutlich erhöht (hier) und spezialisierte, multimodale Angebote sind oft der letzte Ort, an dem ein gemeinsames Behandlungskonzept überhaupt noch angeboten wird. Weitere Strukturverluste wären hier nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch menschlich ein Desaster mit ungeahnten Folgen.
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