Guter Wille ist keine Evidenz
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) macht sich seit Jahren für gesetzliche Regelungen bei Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapien stark. Im Zusammenhang mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sprach sie sich für eine stärkere Verankerung künstlerischer Therapien in der ambulanten Versorgung und für bessere Möglichkeiten der Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen aus. Auf den ersten Blick erscheint diese Forderung nachvollziehbar: Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie sollen stärker reguliert und von GKVen erstattet werden. Als Begründung werden Versorgungslücken, fehlender Berufsschutz und positive Erfahrungen aus Kliniken angeführt. Doch gerade weil die finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen begrenzt sind, müssen wir jede Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung besonders sorgfältig prüfen. Denn im Gesundheitswesen gilt ein grundlegender Maßstab: Leistungen, die von allen Versicherten finanziert werden, müssen einen überzeugenden Nutzen haben. Dieser Anspruch wird an Arzneimittel, Medizinprodukte und psychotherapeutische Verfahren gestellt. Obwohl künstlerische Therapien in zahlreichen Bereichen eingesetzt werden, ist ihre Evidenzbasis je nach Verfahren mehr oder weniger umfangreich und methodisch weniger belastbar als die etablierter psychotherapeutischer Methoden. - Für die Musiktherapie gibt es mittlerweile zahlreiche Metaanalysen und Cochrane-Reviews (Beispiel: Demenz).
- Für die Kunsttherapie ist die Evidenz heterogener.
- Für die Tanztherapie ist die Datenlage noch schwächer.
Positive Erfahrungen aus einzelnen Kliniken sind kein Ersatz für belastbare Wirksamkeitsnachweise. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist bekannt, dass schon Aufmerksamkeit, soziale Interaktion und strukturierte Beschäftigung erhebliche Effekte erzielen können – unabhängig von der konkreten Methode. Wer die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog fordert, muss mehr vorlegen als plausible Annahmen, Fallberichte oder kleinere Studien. Entscheidend ist nicht die Frage, ob Musik oder Kunst Menschen guttun. Entscheidend ist, ob sie bei klar definierten Erkrankungen einen medizinischen Zusatznutzen bieten, der den Einsatz von Beitragsgeldern rechtfertigt. Stationäre Nutzung ist kein Beweis für ambulante ErstattungsfähigkeitEin häufig vorgebrachtes Argument lautet, Musik- oder Kunsttherapie werde bereits in Kliniken eingesetzt und müsse deshalb auch ambulant erstattungsfähig sein. Das greift aber zu kurz. Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken bieten zahlreiche Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts an. Daraus ergibt sich jedoch kein automatischer Anspruch auf eine eigenständige ambulante Finanzierung. Die stationäre Anwendung zeigt zunächst lediglich, dass Einrichtungen einen Nutzen sehen. Sie belegt jedoch weder die medizinische Wirksamkeit nach den Maßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung noch die Wirtschaftlichkeit einer flächendeckenden Erstattung. Für ambulante Leistungen gelten deshalb zu Recht eigenständige Bewertungs- und Zulassungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses. Denn ohne kritische Prüfung droht eine gefährliche Entwicklung: Das deutsche Gesundheitssystem steht bereits heute unter erheblichem finanziellem Druck. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen seit Jahren schneller als die Einnahmen. Gleichzeitig fehlen Mittel für die Pflege, die Prävention, die hausärztliche Versorgung und für psychotherapeutische Behandlungen mit nachgewiesener Wirksamkeit. Eine flächendeckende Erstattung kreativer Therapien mit teils unklarem Nutzen würde zusätzliche Kosten für Ausbildung, Zulassung, Vergütung und Verwaltung verursachen. Hinzu kommt, dass neu eingeführte Leistungen politisch nur schwer wieder zurückgenommen werden können – selbst dann, wenn sich ihr Mehrwert später als geringer erweist als ursprünglich angenommen. Und bei jeder neuen Leistung stellt sich die Frage, welche bestehenden Angebote eingeschränkt oder welche zusätzlichen Beiträge erhoben werden. Berufsschutz allein rechtfertigt keine KostenerstattungEs geht bei der Kontroverse aber noch um einen anderen Aspekt: Die BAG KT weist darauf hin, dass Berufsbezeichnungen künstlerischer Therapeuten in Deutschland nicht geschützt sind. Niemand kann garantieren, dass alle Personen mit entsprechenden Berufsbezeichnungen tatsächlich die definierten Qualitätsstandards erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem staatlichen Berufsschutz für mich gut nachvollziehbar. Daraus folgt jedoch in erster Linie die Notwendigkeit einer Berufsregulierung, nicht zwangsläufig einer Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der Staat kann Mindeststandards für Ausbildung, Zertifizierung und Berufsbezeichnungen festlegen, ohne die entsprechenden Therapien automatisch zu Kassenleistungen zu machen. Zahlreiche qualitätsgesicherte Gesundheits- und Beratungsangebote werden bereits heute privat finanziert. Deshalb sollten wir die Frage des Berufsschutzes und den Aspekt der Kostenerstattung getrennt betrachten. Therapie oder kulturelle Teilhabe?Generell sind die Grenzen zwischen medizinischer Therapie, pädagogischer Förderung und kultureller Aktivität fließend. Musik, Tanz, Theater oder künstlerisches Gestalten können zweifellos positive Auswirkungen auf Lebensqualität, Selbstwirksamkeit und soziale Teilhabe haben. Doch nicht jede sinnvolle oder gesellschaftlich wünschenswerte Aktivität ist automatisch eine medizinische Behandlung. Wenn die Krankenversicherung zunehmend Angebote finanziert, deren Hauptnutzen in Wohlbefinden, Aktivierung oder sozialer Integration liegt, droht eine schleichende Medikalisierung gesellschaftlicher Aufgaben. Kulturförderung, Inklusion und psychosoziale Unterstützung sind wichtige Ziele – ihre Finanzierung sollte jedoch nicht aus den Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Prioritäten im Gesundheitswesen setzenDabei sollten wir nicht vergessen: Jeder Euro, der in neue Leistungsbereiche fließt, steht an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung, falls Beiträge stabil bleiben. Schon heute warten psychisch erkrankte Menschen oft monatelang auf einen Therapieplatz. Hausarztpraxen kämpfen mit Personalmangel, Pflegeeinrichtungen sind überlastet und in vielen Regionen fehlen Fachärzte. Deshalb frage ich mich, ob die Einführung neuer therapeutischer Berufsgruppen und zusätzlicher Kassenleistungen derzeit zu den dringendsten gesundheitspolitischen Aufgaben zählt. Bevor neue Leistungen aufgenommen werden, sollte zunächst sichergestellt werden, dass bestehende evidenzbasierte Angebote ausreichend verfügbar sind. |