Die Implantation künstlicher Kniegelenke ist streng geregelt: Unabhängig vom Erfahrungsschatz des behandelnden Teams gilt für alle Kliniken dieselbe Quote. Doch wie wirkt sich das auf die Qualitätssicherung aus?
In Deutschland werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der Versorgungsqualität Mindestmengen für die Implantation künstlicher Kniegelenke (Knie-TEP) vorgegeben. Begründet wird diese Maßnahme mit einer besseren Ergebnisqualität bezüglich Komplikationen und Folgeeingriffen, die mit der Anzahl erbrachter Eingriffe an einem Krankenhaus korreliert.
Seit Januar 2006 gilt eine Mindestmenge von 50 Knie-TEP pro Krankenhaus und Jahr. Aufgrund einer Klage eines Klinikbetreibers hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil von August 2011 die Mindestmengen ausgesetzt. Das Bundessozialgericht hat sich anschließend mit den Mindestmengen befasst und durch Urteile von 2014 die Bestimmung der Menge 50 für rechtmäßig erklärt. Seit Januar 2015 gilt deshalb wieder die Mindestmengenvorgabe von 50 Knie-TEP jährlich.
Im Dezember 2025 hat der G-BA sowohl eine Erhöhung der Mindestmenge für Knie-TEP als auch eine Ausweitung auf die Implantation unikondylärer Schlittenprothesen und auf den Austausch von Knieprothesen angekündigt. „Versicherte sollen an Krankenhäusern operiert werden, deren Behandlungsteams viel Erfahrung mit den jeweils gut einzuplanenden Eingriffen haben“, so der G-BA. Wert gelegt wird auf ein eingeübtes berufsgruppenübergreifendes Zusammenwirken und eine frühzeitige Mobilisierung durch ein erfahrenes Physiotherapeutenteam. Deshalb sind folgende gesetzliche Änderungen der Mindestmengenregelungen mit Wirkung vom Januar 2026 in Kraft getreten:
Allerdings gelten mehrjährige Übergangsregelungen: Krankenhäuser müssen in den Jahren 2026 und 2027 weiterhin mindestens 50 Knie-TEP-Implantationen nachweisen, in 2028 und 2029 mindestens 100 und ab 2030 mindestens 150. Die neuen Vorgaben für unikondyläre Schlittenprothesen sowie für Revisionseingriffe gelten erstmals im Jahr 2028. Bis dahin müssen keine Fallzahlen nachgewiesen werden. Grundsätzlich dürfen aber nur die Krankenhäuser diese Leistungen erbringen, die voraussichtlich die Mindestmengen nach Ablauf der Übergangsregelung erreichen. Sollte eine flächendeckende Versorgung gefährdet sein, können die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden für einzelne Kliniken mit Zustimmung der Krankenkassen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Laut Endoprothesenregister erfolgten 2024 in Deutschland 173.252 Knie-TEP-Erstimplantationen und 17.456 Folgeeingriffe in insgesamt 962 Kliniken. Eine Analyse des Science Media Center Germany (SMC) ergibt, dass 2024 die Mindestmenge von 50 Knie-TEP von 91 % der Krankenhäuser erreicht wurde. Sie lagen so nah beieinander, dass sie von 97,7 % aller Patienten innerhalb von 30 Minuten erreichbar waren. Es ist zu erwarten, dass durch höhere Mindestmengen weniger Krankenhäuser die Eingriffe anbieten können und sich dadurch die Fahrzeiten für Patienten verlängern.
Ab 2028 werden 100 Knie-TEP-Implantationen jährlich von den Krankenhäusern gefordert. Diese Quote wird aktuell bereits von 648 Einrichtungen erfüllt, was 70,8 % entspricht. Für Schlittenprothesen und Kniegelenkrevisionen liegen die aktuellen Quoten deutlich niedriger, nämlich bei 50,5 % bzw. 57,2 % der Krankenhäuser. In dieser Range liegen mit 470 Kliniken bzw. 51,4 % bereits heute Einrichtungen, die mindestens 150 Knie-TEP einsetzen, was etwa drei Operationen wöchentlich bedeutet. Würden nicht mehr Krankenhäuser die Vorgaben ab 2030 erfüllen, müssten Patienten längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Die SMC-Analyse kommt zum Ergebnis, dass tatsächlich 91,8 % der Patienten weiterhin innerhalb von 30 Minuten eine Klinik erreichen können. Lediglich 5,9 % der Patienten hätten zum Status quo eine längere Fahrzeit. Diese ist mit einer höheren Versorgungsqualität zu rechtfertigen.
Laut Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sind die Behandlungsergebnisse in Kliniken mit höheren Fallzahlen nachweisbar besser. Es kommt sowohl zu weniger Komplikationen als auch zu weniger Folgeeingriffen. Zusammenfassend kann deshalb unter diesem Aspekt festgestellt werden, dass die neuen Mindestmengen für Kniegelenkeingriffe für Patienten weniger Risiken bedeuten. Da es sich in der Regel um Elektiveingriffe handelt, können sich Patienten auch ggf. auf eine längere Fahrzeit als heute einrichten. Befragungen ergeben, dass Patienten dazu bereit sind, sich in einer Klinik mit guter Ergebnisqualität operieren zu lassen, und sich auch immer häufiger im Internet die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ansehen.
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