Während Spanien rund 50 Organspender pro Million Einwohner verzeichnet, sind es in Deutschland gerade einmal elf. Versagt unser System – und kann ein neuer Gesetzentwurf dem entgegenwirken?
Täglich sterben Menschen in Deutschland, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Kliniken, die Transplantationszentren betreiben, kennen das Dilemma: exzellente Infrastruktur, erfahrene Teams – und dennoch leere Hände. Eine fraktionsübergreifende Gruppe hat jetzt in der Bundespressekonferenz einen neuen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung präsentiert: Wer zu Lebzeiten nicht aktiv widerspricht, würde demnach als potenzieller Organspender gelten. Ärzte sollen den Spendestatus künftig über das Online-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einsehen. Angehörige werden befragt, ob ihnen ein abweichender Wille bekannt ist – ein Entscheidungsrecht haben sie jedoch nicht. Eine Ausnahme: minderjährige Spender.
Der internationale Vergleich ist ernüchternd: Spanien, Belgien und Portugal liegen mit ihren Spenderzahlen weit über dem deutschen Niveau. Doch das liegt nicht allein an der Widerspruchslösung, die Spanien bereits 1979 eingeführt hat – die Zahlen stiegen dort erst Jahre später. Entscheidend war der Aufbau eines hocheffizienten Koordinationsnetzwerks. Dazu kommt: In Spanien gilt neben dem Hirntod auch der Herz-Kreislauf-Tod als Grundlage für Organentnahmen. In Deutschland ist das bislang verboten.
Prof. Klemens Budde, Transplantationsspezialist an der Charité Berlin, benennt das Kernproblem klar: „Nur durch flankierende Maßnahmen und die konsequente Schaffung der notwendigen Strukturen ist eine Wende aus der deutschen Organspendemisere zu schaffen.“ Alle am Prozess beteiligten Personen – vom Krankenhausdirektor bis zur Intensivschwester – müssten die Organspende zur Selbstverständlichkeit werden lassen. Transplantationsbeauftragte müssten endlich freigestellt und Schulungen für Angehörigengespräche dringend eingeführt werden.
Prof. Kai Schmidt-Ott, Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckerkrankungen an der Medizinischen Hochschule Hannover, warnt vor falschen Erwartungen – aber auch vor voreiligem Pessimismus: „Daraus darf jedoch nicht der Schluss gezogen werden, die Widerspruchslösung bringe nichts. Ebenso wenig darf der Eindruck entstehen, sie werde allein alle Probleme des deutschen Organspendesystems lösen.“ Die Organspendezahlen hingen von intensivmedizinischen Kapazitäten, klaren klinischen Abläufen, der Rolle der Transplantationsbeauftragten und gesellschaftlichem Vertrauen ab. Den Gesetzentwurf selbst bewertet Schmidt-Ott positiv: Er schaffe mit verpflichtender Registerabfrage, Berücksichtigung weiterer Widerspruchsformen und Angehörigengespräch einen „praktikablen Rahmen“.
Auch Prof. Jan Gummert, Vorsitzender der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantations-Gesellschaft, sieht den Entwurf als überfälligen Schritt. Er verweist darauf, dass aktuelle Umfragen eine Zustimmung von 73 bis 85 Prozent der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende belegen – und fordert ein klares politisches Signal, das Kliniken bei zusätzlichen Diagnostik- und Koordinationsaufgaben unterstützt.
Kritischer positioniert sich Prof. Claudia Wiesemann, emeritierte Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin in Göttingen. Sie bezweifelt, dass die Widerspruchslösung die Spenderzahlen tatsächlich steigern wird, und verweist auf die Erfahrungen in England und den Niederlanden: Nach Einführung der Opt-out-Regelung in England 2020 seien die Organspendezahlen eingebrochen und hätten das alte Niveau bislang nicht wieder erreicht. In den Niederlanden sei der Anstieg nach 2020 auf mehr Spenden nach Herztod und Euthanasie zurückzuführen – beides in Deutschland nicht zugelassen.
Wiesemann hebt zudem ein strukturelles Versäumnis hervor: Die regionalen Unterschiede innerhalb Deutschlands sind massiv. Hamburg verzeichnete 2024 rund 27 Spenden pro Million Einwohner, Sachsen-Anhalt gerade einmal 4,7. „Würden sich die bevölkerungsstarken Länder so anstrengen wie Hamburg oder Sachsen, könnte die Zahl der Organspender leicht doppelt so hoch ausfallen – ganz ohne Widerspruchsregelung.“
Der vielleicht schärfste Kommentar kommt von Prof. Thomas Gutmann, Medizinrechtler an der Universität Münster. Er hält den Entwurf zwar für einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber einen fundamentalen Konstruktionsfehler: Das Verbot der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Tod bleibe unangetastet – und das ohne jede Begründung. Dieser „deutsche Sonderweg“, so Gutmann, verhindere es, die Zahl der Organspenden um bis zu 70 Prozent zu erhöhen – „um ein Vielfaches dessen, was dieser wenig ambitionierte Gesetzesantrag bewirken kann“. Sein Fazit fällt hart aus: „Die Patienten auf den deutschen Wartelisten werden weiter ohne wirkliche Hilfe bleiben.“
Für die klinische Praxis bedeutet das: Der neue Gesetzentwurf könnte Angehörigengespräche in der Notaufnahme und auf der Intensivstation erleichtern – eine klare rechtliche Ausgangslage entlastet alle Beteiligten in einer ohnehin extremen Situation. Ob er aber die strukturellen Defizite des deutschen Transplantationssystems überwindet, hängt davon ab, was politisch und organisatorisch folgt.
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