Biologika überall – und trotzdem bleibt UV-Licht für dermatologische Indikationen wie Psoriasis und Neurodermitis ein Dauerbrenner. Wann Phototherapie passt und wie sie sicher abläuft.
Die UV-Therapie bleibt trotz moderner Systemtherapeutika eine zentrale Behandlungsoption in der Dermatologie. Eine aktualisierte S1-Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) gibt nun konkrete Empfehlungen zur sicheren Durchführung und Indikationsstellung. Die Zahl zugelassener Systemtherapeutika wächst stetig. Dennoch bleibt die Behandlung mit ultravioletter Strahlung fester Bestandteil der dermatologischen Therapie. Eingesetzt wird sie unter anderem bei Psoriasis, atopischer Dermatitis, Handekzemen, Sklerodermie, Pruritus und bestimmten kutanen Lymphomen.
Die aktualisierte S1-Leitlinie „Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie“ der DDG bündelt evidenz- und expertenbasierte Empfehlungen zur Anwendung der Phototherapie und Photochemotherapie. Ziel ist es auch, die UV-Therapie wieder stärker in den Fokus zu rücken.
Zur Anwendung kommen moderne Lichtquellen, mit denen therapeutisch relevante UV-Wellenlängen gezielt eingesetzt werden können. Therapeutisch genutzt werden langwellige UV-A- sowie kurzwelligere UV-B-Strahlen. „Die Behandlung von Hauterkrankungen mit ultravioletter Strahlung ist auch im Zeitalter der sehr guten und wirksamen Biologika nach wie vor wichtig und unverzichtbar. Sie ist sehr gut wirksam und in der Hand erfahrener Dermatologinnen und Dermatologen sicher und nebenwirkungsarm“, betont Prof. Mark Berneburg, Direktor der Klinik und Poliklinik für Dermatologie am Universitätsklinikum Regensburg und Präsident der DDG. Zudem sei die UV-Therapie vergleichsweise kostengünstig. Das bekomme angesichts der Diskussionen über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen neue Bedeutung.
Die Leitlinie erläutert physikalische Grundlagen, Strahlungsquellen und Wirkmechanismen der UV-Therapie. Zusätzlich enthält sie Empfehlungen zu Kontraindikationen, Patientenaufklärung, Augen- und Hautschutz, zur Anwendung bei Kindern und Schwangeren sowie zur Heimbehandlung. Auch unterschiedliche Verfahren der Photochemotherapie werden detailliert beschrieben. Dabei wird ein Photosensibilisator – meist ein Psoralen – mit UVA kombiniert (PUVA). „Uns war wichtig, zu den jeweiligen Therapieverfahren wie Breitband UVB, Schmalband UVB, UVA1 und Photochemotherapie ganz konkrete und detaillierte Anleitungen zur Durchführung zu formulieren“, erläutert Prof. Sigrid Karrer, Stellv. Klinikdirektorin der Regensburger Universitätshautklinik.
Die Leitlinie beschreibt den Einsatz der UV-Therapie bei epidermalen Erkrankungen wie atopischer Dermatitis, Psoriasis und Vitiligo, außerdem bei Photodermatosen, tiefen dermalen Erkrankungen wie Sklerodermie sowie bei Mycosis fungoides. Auch Kombinationen mit topischen und systemischen Therapien werden thematisiert. In Empfehlungsboxen werden zudem relevante AWMF-Leitlinien der jeweiligen Erkrankungen zitiert. „Dieses ‚Verlinkungssystem‘ zeigt, wie wir aktuelle nationale und internationale Leitlinien zum Thema implementiert haben und leitet zugleich zur Vertiefung auf die jeweilige Leitlinie weiter“, berichtet Dr. Helger Stege, Chefarzt der Klinik für Dermatologie am Klinikum Lippe und Mitglied der Leitliniengruppe. Bei bestimmten Indikationen wie der Mycosis fungoides werde die UV-Therapie in aktuellen Leitlinien weiterhin als Therapie der ersten Wahl empfohlen.
Eine neue Übersichtstabelle der Leitlinie fasst die wichtigsten Indikationen und Empfehlungen zusammen. Auch strukturell gewinnt die Phototherapie laut DDG an Bedeutung. „Wenn es noch eines weiteren ‚Beweises‘ für die Wichtigkeit der UV-Therapie in der Dermatologie bedurft hätte, so wäre dieser mit der aktuellen Krankenhausreform erbracht. Denn um die Leistungsgruppe Dermatologie beantragen zu können, muss eine Klinik die UV-Therapie als Strukturmerkmal nachweisen“, ergänzt Berneburg. Die Phototherapie sei bei zahlreichen Hauterkrankungen eine nebenwirkungsarme, effektive und kostengünstige Therapieoption.
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