Generika bieten eine kostengünstige Alternative – sollte man meinen. Doch nicht jeder Patient ist gewillt, vom Original abzuweichen. Vom Sinn und Unsinn auf Rezeptscheinen.
Vorausschickend: Ich habe nichts gegen Generika und empfehle sie, wo möglich, auch aktiv. Aber: Es gibt Situationen, in denen Generika nicht angebracht sind. Sei es aus medizinischen Gründen – oder manchmal auch bei älteren Leuten, die mit einem Wechsel nicht mehr zurechtkommen.
Ein Beispiel gefällig? Aktuell haben wir einen Arzt, der versucht, Machtspielchen zu spielen – was eher nervig als wirklich beeinträchtigend ist. Der Arzt hat einen Patienten, der auch zu uns kommt. Selbiger Patient ist schon älter, etwas langsamer und bekommt seit Jahren dieselben Medikamente, darunter auch Plavix. Seit das Generikum herausgekommen ist, habe ich ihn darauf hingewiesen; mehrmals – aber er will nicht wechseln. Offenbar hat es auch schon der Arzt versucht – und im Januar hat er es ihm dann auch so aufs Rezept geschrieben: „Clopidogrel“.
Ich habe dem Patienten damals die Packung Clopidogrel gegeben und ihm, als er fragte, was das Neue sei, erklärt: „Das ist das Generikum vom Plavix, das sie schon haben – nichts Neues. Es sieht nur etwas anders aus.“ Was soll ich sagen? Er weigerte sich, das zu nehmen: „Lieber zahle ich die 40 % Selbstbehalt, das ist mir egal. Das andere nehme ich nicht! Ich bin die Plavix gewohnt – und nur die will ich!“ Alles Beteuern, dass es dasselbe sei, nutzte nix. Nun haben wir die Situation, dass er entweder das Original-Plavix nimmt – oder die Tabletten gar nicht einnimmt. Ich habe ihm dann seine Plavix gegeben.
Nun kam er Anfang April wieder, als der Arzt gerade in den Ferien war, und wir haben ihm für seine benötigten Dauer-Medikamente einen Vorbezug gemacht. Ja, auch für Plavix. Und was schreibt der Arzt auf den Vorbezug, den wir ihm gefaxt haben? „Diesen Vorbezug unterschreibe ich nicht! Ich habe ihnen schon im Januar gesagt, er soll die Clopidogrel bekommen! Offenbar sind sie nicht in der Lage, ihm das richtig abzugeben!“
In einem anderen Land wäre ich jetzt aufgeschmissen und hätte einen finanziellen Schaden. Aber hier und jetzt beeindruckt mich das mäßig. Das Gesetz erlaubt mir in der Schweiz nämlich in begründeten Ausnahmefällen, eine Packung von maximal der gleichen Größe wie schon auf Rezept einmal zu wiederholen. Es ist ja nicht so, als wären die Medikamente hier nicht angebracht – also gibt das auch keine Probleme mit der Krankenkasse.
Ich freue mich schon auf das nächste Rezept für den Kunden mit Clopidogrel darauf (nicht). Ich habe meinen Kolleginnen die Anweisung gegeben, in besagtem Fall sofort den Arzt anzurufen und den Kunden das gleich selbst mit ihm ausdiskutieren zu lassen.
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