Nach fünf Todesfällen von unter Dreijährigen stehen einige sedierende Antihistaminika auf dem Prüfstand. Die frei verkäuflichen Mittel werden gegen Erbrechen und als Schlafmittel angewendet. Experten fordern eine Rezeptpflicht und entsprechende Warnungen vor Überdosierungen.
Nach fünf Todesfällen bei Kindern unter drei Jahren hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Hersteller von bestimmten Antihistaminika dazu aufgefordert, auf dem Beipackzettel vor Überdosierung zu warnen. Bereits 2012 hatte das Institut vor Risiken von rezeptfrei verkäuflichen sedierenden Antihistaminika in dieser Altersklasse gewarnt. Es handelt sich um die Medikamente Vomex® und Generika, Emesan® K sowie um den ab dem Alter von sechs Monaten zugelassenen Saft Sedaplus®. Wie das Arznei-Telegramm (a-t) meldet, seien bereits damals Krampfanfälle, Herzrhythmus- und Atemstörungen unter den Wirkstoffen Dimenhydrinat und Diphenhydramin gegen Erbrechen und unter dem Wirkstoff Doxylamin gegen Schlafstörungen aufgetreten.
Unter Verdacht stehen die Medikamente schon seit zehn Jahren: „In den Vereinigten Staaten wurde 2007 eine Arbeit mit dem Titel ‚Over the Counter, but no longer under the Radar - Pediatric Cough and Cold Medications‘ publiziert, in der auf 123 Todesfälle bei Kindern unter sechs Jahren durch Anwendung von freiverkäuflichen Erkältungsmitteln in den USA hingewiesen und die fehlende Risikoüberwachung beklagt wurde“, sagt Wolfgang Rascher, Direktor der Kinderklinik am Universitätsklinikum Erlangen. „Die pharmazeutischen Unternehmer in den USA entschieden dann freiwillig, diese Erkältungsmittel für Kinder unter zwei Jahren nicht mehr zu empfehlen. Daraufhin ist die Zahl der Kinder, die wegen unerwünschten Arzneimittelwirkungen in Notfallpraxen behandelt werden mussten, deutlich zurückgegangen.“ In den Folgejahren sei auch in Deutschland untersucht worden, ob es hierzulande ein ähnliches Problem geben könnte, so der Pädiater. Die Gefahren sind nicht deutlich genug, findet Wolfgang Rascher, Direktor der Kinderklinik in der Uni Erlangen. Überraschenderweise wurden die Vorfälle dem BfArM erst nach der Warnung 2012 gemeldet. Insgesamt liegen dem Institut derzeit 39 Meldungen von schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen vor, inklusive der fünf Todesfälle. „Der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und dem BfArM wurden drei Todesfälle von Kleinkindern gemeldet, die toxische Konzentrationen an Diphenhydramin aufwiesen“, erklärt Rascher: „Die Kinder hatten das Medikament Dimenhydrinat eingenommen, eine Kombination von Diphenhydramin und Chlortheophyllin. Das BfArM hat daraufhin ein Risikobewertungsverfahren eingeleitet und ausführliche Recherchen vorgenommen. Zwei Fälle sind publiziert worden. Die Todesursache wurde durch Obduktion und rechtsmedizinische Untersuchungen aufgedeckt.“ Es bleibe aber unklar, weshalb die Todesfälle durch Dimenhydrinat erst nach Warnhinweisen durch das BfArM gemeldet wurden, so Rascher. Möglicherweise seien frühere Todesfälle ohne ausreichende pharmakologische Untersuchungen als plötzlicher Kindstod deklariert worden.
„Dimenhydrinat ist frei verkäuflich“, sagt der Pädiater: „Es ergab sich die Frage, ob man das Arzneimittel unter Rezeptpflicht stellen soll, oder nicht. Dabei ist zu bedenken, dass im Fall der Todesfälle die Medikamente von Ärzten verschrieben worden sind. Aber die Mütter haben wohl die Dosis wegen der ausbleibenden Wirkung erhöht.“ Das BfArM habe nun dargestellt, dass man bei einem Medikament, das bereits länger als 40 Jahre einsetzt werde und das frei verkäuflich sei, nun ein höheres Risiko bei Säuglingen und Kleinkindern erkannt habe, so Rascher: „Wenn Kinder durch Medikamente versterben, deren Wirksamkeit nach Studienlage noch nicht einmal erwiesen ist, etwa bei Erbrechen und Durchfall durch eine banale Durchfallerkrankung wie einer Gastroenteritis, so ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig negativ.“ Das BfArM habe recherchiert, dass diese Substanzen bei Säuglingen und Kleinkindern zur Behandlung einer Gastroenteritis nicht geeignet seien und bei fieberhaften Infekten einen Krampfanfall auslösen könnten, sagt der Kinderarzt: „Deswegen ist es dringend notwendig, bei Kindern unter drei Jahren die maximale Tagesdosis auf fünf Milligramm pro Kilogramm zu begrenzen und die Indikation für dieses Medikament strenger zu stellen.“ Ähnlich urteilt das a-t: „Wegen des unzureichend belegten Nutzens sollen die Mittel bei unkomplizierter Gastroenteritis nicht mehr in dieser Altersgruppe angewendet werden. Da besonders Kleinkinder zu Fieberkrämpfen neigen, ist die Indikation wegen des krampfauslösenden Potenzials der Antihistaminika auch bei fieberhaften Infekten streng zu stellen“, heißt es in der Oktober-Ausgabe.
„Darum hat das BfArM nun ein Stufenplanverfahren eingeleitet“, sagt Rascher. „Das Risikobewertungserfahren läuft seit August 2017. Wenn es offiziell ist, müssen die Hersteller dieser Medikamente Stellung beziehen und den vom Amt vorgeschlagenen Text in der Fachinformation übernehmen.“ Darin solle dann stehen, dass eine Überdosierung auf jeden Fall vermieden werden müsse und das Medikament zur Behandlung einer Gastroenteritis keinen Vorteil habe, so der Pädiater. Es könne Krampfanfälle auslösen, vor allem, wenn die Kinder fieberten. Es dürfe dann nicht gegeben werden. Das a-t hält diese Maßnahmen nicht für ausreichend: „Wir (...) halten es nach wie vor für dringend geboten, die Alt-Antihistaminika Dimenhydrinat und Diphenhydramin zumindest für Kleinkinder, besser jedoch analog zu Doxylamin für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unter die Rezeptpflicht zu stellen“, heißt es dort. Das Ringen um Dosierungsempfehlung und Rezeptpflicht um Dimenhydrinat und Diphenhydramin zeigt, so Rascher zusammenfassend: „Frei verkäufliche Medikamente sind nicht generell ungefährlich.“