Schon bei Kindern mit Adipositas gilt: Verzögerte Medikation ist fachlich nicht vertretbar. Die aktualisierte Leitlinie zur Adipositastherapie von Kindern und Jugendlichen gibt einen neuen Rahmen vor – und unterscheidet genauer.
Wenn Kinder oder Jugendliche mit Adipositas trotz Lebensstilintervention weiter zunehmen, landen irgendwann immer die gleichen Fragen auf dem Tisch: Welche Optionen bleiben – und wann wird aus „kann man erwägen“ ein „sollte man erwägen“? Genau an dieser Stelle setzt jetzt eine vorgezogene Aktualisierung der Leitlinie zur „Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter“ an. Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG) wurden die Aussagen zur medikamentösen Therapie vorzeitig aktualisiert. Hintergrund ist laut Presseinformation eine substanzielle Veränderung der wissenschaftlichen Evidenzlage.
„Seit der letzten Leitlinienversion im Jahr 2019 hat sich die Evidenz zur medikamentösen Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter grundlegend weiterentwickelt“, erklärt Leitlinienkoordinator Prof. Martin Wabitsch. „Mehrere randomisierte kontrollierte Studien zeigen klinisch relevante Effekte einer Therapie mit GLP-1-Rezeptoragonisten auf Körpergewicht und kardiometabolische Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Adipositas. Gleichzeitig liegen Zulassungen für das Jugendalter vor. Vor diesem Hintergrund war ein Abwarten bis Anfang 2027 fachlich nicht vertretbar.“
Ohne eine zeitnahe Aktualisierung bestünde nach Angaben der Leitlinienautoren das Risiko, dass therapeutische Entscheidungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Evidenz entsprechen.
Die Leitliniengruppe verabschiedete zwei neue Empfehlungen zur medikamentösen Therapie.
„Kinder und Jugendliche mit extremer Adipositas tragen ein erheblich erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie und kardiovaskuläre Folgeerkrankungen“, so Prof. Wabitsch. „Eine medikamentöse Therapie stellt hier eine relevante Alternative zur bariatrisch-chirurgischen Therapie dar.“
Trotz der vorliegenden Evidenz werde die Kostenübernahme derzeit häufig unter Verweis auf § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V („Lifestyle-Paragraf“) abgelehnt, heißt es in der Presseinformation. Dr. Stephanie Brandt-Heunemann, Leiterin der Methodengruppe, betont: „Die aktuelle Evidenzlage zeigt deutlich, dass es sich nicht um eine Lifestyle-Intervention handelt, sondern um die Behandlung einer chronischen Erkrankung. Liegen eine hohe Evidenzqualität und eine entsprechende Zulassung vor, darf sich die Versorgungspraxis dem nicht entziehen.“
Adipositas im Kindes- und Jugendalter ist als chronische Erkrankung mit hohem Risiko für Folgeerkrankungen bis ins Erwachsenenalter beschrieben. Bei veränderter Evidenzlage bestehe eine fachliche Verantwortung zum Handeln, so die Autoren, der mit der vorgezogenen Teilaktualisierung Rechnung getragen worden sei. Die reguläre Gesamtüberarbeitung der Leitlinie ist weiterhin für Januar 2027 vorgesehen.
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