Gesundheit im Grundgesetz
Gesundheit gehört als fester Begriff ins Grundgesetz, finden Andrea Galle, Vorständin der Krankenkasse mkk, und Prof. Ingo Froböse, Präventionswissenschaftler von der Deutschen Sporthochschule Köln. Ziel ihrer Bundestagspetition: Ein neuer Absatz im Grundgesetz, der das Recht jedes Menschen auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit festhält. Die Gesellschaft – und damit auch die Politik – soll gesundheitliche Prävention so stärker als selbstverständlichen Teil des Alltags begreifen. „Deutschland lässt ein enormes Gesundheitspotenzial ungenutzt. Wir brauchen dringend eine grundlegende Neuausrichtung der Präventionspolitik. Wir brauchen ein Grundrecht auf Gesundheit“, fasst Galle zusammen. Die Petition hat das Quorum von 30.000 Stimmen mit aktuell 12.960 Unterschriften nicht erreicht und wird geprüft. Die Diskussionteilnehmer im Petitionsforum scheinen Prävention aber eher als Privatsache wahrzunehmen und fürchten vor allem staatliche Eingriffe. Die derzeitige Formulierung in Art. 2 GG „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ erscheint vielen ausreichend. |