Nie ist ein Gefangener so ausgeliefert wie in Untersuchungshaft: kein Kontakt, keine Perspektive und kein Einfluss – das nagt am Lebenswillen. Warum ich alles dafür tue, dass mein Gegenüber in dieser Zeit die Hoffnung nicht verliert.
Platziert man eine Ratte in einem Glaszylinder mit Wasser, so schwimmt sie ca. fünfzehn Minuten lang, bis sie ertrinkt. Rettet man die Ratte zunächst, indem man ihr vorübergehend einen Holzsteg präsentiert, auf den sie klettern kann, so schwimmt sie beim zweiten Mal bis zu 60 Stunden lang. Die Hoffnung auf Rettung erhöht den Kampfgeist der Ratte also um das 240-fache. Hat das arme Tier die Hoffnungslosigkeit seiner ausweglosen Situation verinnerlicht, gibt es auf – obwohl es noch über erhebliche körperliche Ressourcen verfügt. Dieses Phänomen nennt sich „erlernte Hilflosigkeit“. Curt Richter erlangte diese Erkenntnis durch entsprechende Experimente in den Fünfzigerjahren.
In den Siebzigerjahren dann stellte Martin Seligman fest, dass Hunde, die man mit Elektroschocks malträtiert und gleichzeitig an der Flucht hindert, später die Elektroschocks über sich ergehen lassen, auch wenn eine Flucht möglich wäre. Die Hunde lernen, dass ihre Handlung wirkungslos ist – und verfallen in Apathie. Seligman übertrug seine Ergebnisse auf die menschliche Psyche und postulierte, dass erlernte Hilflosigkeit auch beim Menschen zu Apathie, Ängsten und Depression führt:
Macht ein Mensch wiederholt die Erfahrung, dass er negative Ereignisse oder Umstände durch sein Handeln nicht beeinflussen kann, so entsteht „erlernte Hilflosigkeit“ mit erheblichen Auswirkungen auf Motivation, Kognition und Emotion. Eine motivationale Abflachung führt zu Antriebslosigkeit bis hin zu völliger Passivität. Die kognitive Verarbeitung ist blockiert, so dass es zu massiven Verarbeitungsdefiziten und Lernschwierigkeiten kommt. Als dritter Effekt sei eine dysthyme emotionale Verstimmung bis hin zu schwerer Depression und Apathie zu beobachten.
In meinem Berufsalltag ist dies ist der Punkt, an dem ein vormals hoch agitierter, aggressiv-renitenter Gefangener aus dem BGH (s. Infobox weiter unten) herausgelassen wird, denn „jetzt hat er es endlich kapiert.“ Aber Moment – ich überspringe gerade einige Gedankengänge.
Ein Gefängnis ist kein besonders hoffnungsvoller Ort. Er ist nicht geprägt von Selbstwirksamkeit und auch Kontrolle geben wir ungern an unsere Inhaftierten ab. Der Gefangene hat kaum Möglichkeiten, seine Haftbedingungen zu verbessern oder eigenmächtige Handlungsentscheidungen zu treffen. Er ist eingesperrt, egal, was er tut. Er hat keine Möglichkeit, Einfluss auf den Prozess oder die Ermittlung gegen ihn zu nehmen. Häufig hat er noch nicht einmal Kontakt zu seiner Familie. Jemand hat in seinem Leben die Pausetaste gedrückt, und schlimmer noch: Jeden Tag löst sich ein Stück seines Lebens in Luft auf, ohne, dass er etwas dagegen tun kann. Der Job ist meist als Erstes weg. Dann die Wohnung, die Frau, die Kinder und der Hund. Und einige Monate darauf meist auch alle Freunde. Zu Beginn kämpft unser Gefangener noch, regt sich auf, schreit seinen Anwalt an, schreibt wütende Briefe und schickt wöchentlich Anträge auf Telefongenehmigung an die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt kommt bald seltener, hat keine Neuigkeiten, die Staatsanwaltschaft antwortet nicht und die Post dauert sechs Wochen und länger aufgrund der Briefkontrolle der Staatsanwaltschaft.
Der Gefangene schreibt immer weniger, wird ruhiger, kämpft nicht mehr gegen die Situation an. Aber er geht möglicherweise auch nicht mehr in den Hof und zieht sich in seinen Haftraum zurück. Antriebslosigkeit. Er will sich die Zeit mit Lesen vertreiben, kann sich aber nicht konzentrieren. Hat er die Zeile zu Ende gelesen hat, hat er den Anfang bereits wieder vergessen. Er kommt ohnehin geistig nicht mehr mit dem Plot der Geschichte mit. Kognitive Beeinträchtigung. Alles wirkt trübe. Er ist nicht mehr wütend. Glücklich schon lange nicht mehr. Über die Scherze der anderen kann er nicht lachen. Die dunkle Wolke breitet sich aus. Depression.
Die Grenze zwischen gesunder Anpassung und erlernter Hilflosigkeit ist im Gefängnis fließend und nur erkennbar, wenn man genau hinsieht. Fatalerweise ist unser Gefangener ein „guter Gefangener.“ Angenehm ruhig. Macht keinen Ärger, will nichts, man bemerkt ihn kaum. Seine inzwischen ausgeprägte psychomotorische Hemmung sowie seine manifeste Antriebslosigkeit hindern ihn daran, einen Antrag an die Psychologin zu schreiben. Sein Leid fällt nur auf, wenn ein aufmerksamer Beamter oder ein Mitinhaftierter anfängt, sich Sorgen zu machen und den psychologischen Dienst benachrichtigt. Oder aber wenn die Briefkontrolle der Staatsanwaltschaft über Zeilen stolpert, die eine Suizidalität befürchtet lassen: „Ich kann nicht mehr“, „ich wünschte, ich wäre tot“, „mein Leben macht keinen Sinn“, „ich habe jegliche Hoffnung verloren“.
Die Sorge der Staatsanwaltschaft ist mitnichten der Philanthropie der deutschen Staatsorgane geschuldet – an erster Stelle steht die Sicherung des Prozesses. Ohne Prozess kein Urteil und ohne Urteil keine Gerechtigkeit. Und ohne Angeklagten kein Prozess. Allein daher rührt die Sorge des Gerichtes um den Lebensmut meines Gefangenen. Noch nie hat mich ein Staatsanwalt oder Richter aus Sorge um einen Gefangenen in Strafhaft kontaktiert.
Zurück zu unserem Patienten. Die Stabilisierung eines Gefangenen in Untersuchungshaft ist im Grunde eine Bemühung, ihm bis zum Prozess den Kopf über Wasser zu halten, damit er nicht absäuft. Ihm Hoffnung zu geben bis zum Tag X, bis zu jenem Moment, der über sein weiteres Leben bestimmt. Der Moment der Urteilsverkündung. Von da an wird alles entweder besser oder schlechter – in den meisten Fällen leichter und zumindest gibt es von da an Gewissheit. Ab diesem Moment kann er „rückwärts zählen“. Er kann sich auf sein Leben danach vorbereiten und Pläne schmieden. Er kann wieder Hoffnung schöpfen.
Im Schnitt kann man sagen: Einem Gefangenen geht es nie wieder so schlecht wie in den Monaten der Untersuchungshaft. Auch die Suizidalitätsrate ist in Untersuchungshaft um ein x-faches höher als in Strafhaft. Betrachtet man das Konzept der Hoffnung wirkt dies zunächst nicht schlüssig: In U-Haft ist alles offen. Theoretisch besteht Hoffnung auf Freispruch oder eine niedrige Strafe.
Um das psychische Armageddon in dieser besonderen Phase der Inhaftierung zu verstehen, müssen wir zurück an den Anfang des Textes. Obwohl vor dem Prozess der Ausgang des Verfahrens noch offen ist, ist das subjektive Erleben von Kontrollverlust und damit Hilflosigkeit in keiner Phase der Haft so hoch wie in der Untersuchungshaft. Hospitalisierungseffekte treffen auf Anpassungsstörungen und mitgebrachte Pakete aus affektiven Störungen, Angst- und Persönlichkeitsstörungen und bilden das Wasser im Glaszylinder des Gefangenen. Das mitgebrachte Päckchen an Hoffnung, dass ihn dazu bewegt weiter zu paddeln, schwindet bald. Wir erinnern uns: Traurige fünfzehn Minuten hielt unser Nager ohne Hoffnung durch. Um im Bild zu bleiben: Es kommt nun darauf an, wie viele rettende Holzstege unserem Ertrinkenden bis zum Prozess geboten werden. Besuch von der Familie? Holzsteg. Update durch den Anwalt? Holzsteg. Post? Holzsteg.
Die Staatsanwälte kennen und nutzen diesen Effekt. Sie haben in diesen Monaten die absolute Macht über das Leben und die Psyche des Gefangenen. Nicht selten wird ein Beschränkungsbeschluss nachgeschoben, der dem Gefangenen ab diesem Zeitpunkt untersagt, Besuch zu empfangen oder mit seiner Frau und seinen Kindern Kontakt zu halten. Der Holzsteg wird entrissen und vor den Augen des Angeklagten verbrannt. Nicht, weil ein Telefonat mit der fünfjährigen Luisa wirklich das Verfahren gefährden würde – die Wahrscheinlichkeit, dass Luisa Beweismittel verschwinden lässt oder Zeugen beeinflusst, ist überschaubar – sondern um dem Gefangenen die Hoffnung zu nehmen, ihn zu zermürben, ihn kleinzukriegen und zu einer Aussage zu bewegen.
Und ich? Ich bin kein Holzsteg. Ich kann auch keinen bieten. Ich stehe nur am Rand des Glaszylinders und feuere meinen Gefangenen an, weiter zu schwimmen.
Beschränkungsbeschluss: Ein Beschränkungsbeschluss (gemäß § 119 StPO) ist eine richterliche Anordnung in der Untersuchungshaft, die Besuche, Telekommunikation (Telefon) sowie Post- und Paketverkehr kontrolliert, einschränkt oder überwacht, um Flucht- oder Verdunkelungsgefahr abzuwehren. Er erfordert eine konkrete Begründung und macht oft eine spezielle Besuchserlaubnis notwendig.
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